Folgeantrag
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Folgeantrag
Hallo
Ich habe mal eine Frage zum Folgeantrag.
Mein Sohn hat Heute seine Unterlagen für den Folgeantrag zugesand bekommen, bisher war er eine eigne BG.
Das Zusatzblatt 2.2.Einkommensbescheinigung, muss ich das von meinem Arbeitgeber ausfüllen lassen? oder ist das für meinen Sohn gedacht falls er Einkommen hätte?
Hoffe die Frage kann mir jemand beantworten.
Ich habe mal eine Frage zum Folgeantrag.
Mein Sohn hat Heute seine Unterlagen für den Folgeantrag zugesand bekommen, bisher war er eine eigne BG.
Das Zusatzblatt 2.2.Einkommensbescheinigung, muss ich das von meinem Arbeitgeber ausfüllen lassen? oder ist das für meinen Sohn gedacht falls er Einkommen hätte?
Hoffe die Frage kann mir jemand beantworten.
Hallo, ich habe ein Schreiben mit dem Nachfolgeantrag für meine Tochter (20Jahre) bekommen. Darin heißt es , daß ab 1.7.06 Jugendliche bis 25 Jahre zu den Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehören! "Zitat: Dadurch werden die Eltern wieder voll unterhaltspflichtig, wie bei minderjährigen Kindern " !
Falls Dein Sohn unter 25 Jahren ist, ist die Lohnbescheinigung ist also für Dich gedacht. Frage vorsichtshalber mal nach,nicht daß Dein Sohn dann kein Geld bekommt.
Alles Gute pezet
Falls Dein Sohn unter 25 Jahren ist, ist die Lohnbescheinigung ist also für Dich gedacht. Frage vorsichtshalber mal nach,nicht daß Dein Sohn dann kein Geld bekommt.
Alles Gute pezet
Zum Thema Unterhaltspflicht der Eltern:
Nach dem BGB sind Eltern ihren Kindern bis zur Beendigung einer Erstausbildung, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zum Ende einer Anschlussausbildung gesteigert unterhaltspflichtig( so nennt sich das auch bei minderjährigen Kindern) Die Arbeitslosigkeit eines Volljährigen zu finanzieren gehörte bisher nicht zu deren Pflichten.
Aber wie auch bei anderen Themen soll anscheinend das neue SGBII das BGB und die dazu in Jahrzehnten entstandene Rechtssprechung überschreiben. Hat bisher nicht geklappt.
Ich weiss wirklich nicht, wer die Seiten des Antrags ausfüllen soll, aber selbst wenn Sie Angaben machen und dann zu einer Unterhaltszahlung verpflichtet werden sollen- Bitte nochmal melden!
Nach dem BGB sind Eltern ihren Kindern bis zur Beendigung einer Erstausbildung, unter bestimmten Voraussetzungen auch bis zum Ende einer Anschlussausbildung gesteigert unterhaltspflichtig( so nennt sich das auch bei minderjährigen Kindern) Die Arbeitslosigkeit eines Volljährigen zu finanzieren gehörte bisher nicht zu deren Pflichten.
Aber wie auch bei anderen Themen soll anscheinend das neue SGBII das BGB und die dazu in Jahrzehnten entstandene Rechtssprechung überschreiben. Hat bisher nicht geklappt.
Ich weiss wirklich nicht, wer die Seiten des Antrags ausfüllen soll, aber selbst wenn Sie Angaben machen und dann zu einer Unterhaltszahlung verpflichtet werden sollen- Bitte nochmal melden!
Hallo pezet
Beim Erstantrag muste ich auch sowas ausfüllen lassen.
Beim Folgeantrag stand soetwas wie bei Euch nicht dabei.
Ich habe versucht anzurufen aber leider ist dort ein dauerbesetzt Zeichen.
Ich lass mich überraschen.
Mein Sohn macht eine Schulische Berufsausbildung und hat ergänzent ALG 2 bekommen.
Beim Erstantrag muste ich auch sowas ausfüllen lassen.
Beim Folgeantrag stand soetwas wie bei Euch nicht dabei.
Ich habe versucht anzurufen aber leider ist dort ein dauerbesetzt Zeichen.
Ich lass mich überraschen.
Mein Sohn macht eine Schulische Berufsausbildung und hat ergänzent ALG 2 bekommen.