Hartz IV plus 400 Euro Job

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
kleene36
Beiträge: 66
Registriert: 28.10.2005 20:01
Wohnort: Hessen

Hartz IV plus 400 Euro Job

Beitrag von kleene36 »

Hallöchen allesamt :D
so nachdem ich ja nun eine Weile selber keine Fragen hatte und nur immer im Forum gelesen habe,muss ich heute mal wieder auf eine kleine Hilfe von euch hoffen.
Also ich bekomme nach wie vor ALG II :( habe meine WG gegründet um , damals die Whg halten zu können, was sich aber mehr oder minder als Schuss nach hinten erwiesen hat. Aber das ist ja nun egal :shock:
Seitdem 1 Mai 05 habe ich nun einen 400 Euro Job angenommen. Könnt ihr mir vielleicht sagen, wieviel Stunden ich da wöchentlich arbeiten darf? Liegt das auch bei der 15 Stunden(wöchentlich) Grenze? Meine nette Dame vom AA die mir solchen Fragen eigentlich beantworten sollte, ist leider krank. Und man soll es nicht glauben, ein oder eine andere Berater/in ist nicht in der Lage mir diese Auskunft zugeben. Es war schon schwierig zu Erfahren, ob ich dann überhaupt noch ALG II bekomme(war für mich wichtig wegen Krankenversichert etc. ) , wenn ich denn 400 Euro Job habe. Und wieviel darf ich von den 400 Euro behalten. Die 100 € die so wieso der Freibetrag sind.
Zusätzlich kommen noch 20 % auf den Differenzbetrag zwischen den 100 Euro Freibetrag und der Höhe des Nebenverdienstes. da hieße doch in diesem Fall, wären 160 € frei...oder versteh ich das falsch. :?
So vielen Dank für eure Hilfe....ich wünsche euch allen noch einen sonnigen Tag 8)

Ganz liebe Grüße aus Hessen von der
Kleenen
Wenn ihr denkt es geht nicht mehr,kommt von irgendwo ein Lichtlein her!
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

100 Euro darst Du komplett behalten.

Bei bis zu 800 Euro darfst Du 100 Euro komplett behalten und vom Rest 20 Prozent.

Bei einem Hinzuverdienst von bis zu 1200 Euro darfst Du 100 Euro komplett behalten, von den nächsten 700 Euro 20 Prozent und vom Rest 10 Prozent.

Ab einem Einkommen von 1200 Euro verlierst Du den Anspruch auf ALG II.
Beispielrechnungen:

Bei einem Hinzuverdienst von 100 Euro darfst Du 100 Euro behalten (Abzug: 0 Euro.)

Bei einem Hinzuverdienst von 200 Euro darfst Du 120 Euro behalten (Abzug: 80 Euro.)

Bei einem Hinzuverdienst von 300 Euro darfst Du 140 Euro behalten (Abzug: 160 Euro.)

Bei einem Hinzuverdienst von 400 Euro darfst Du 160 Euro behalten (Abzug: 240 Euro.)

Bei einem Hinzuverdienst von 500 Euro darfst Du 180 Euro behalten (Abzug: 320 Euro.)

Bei einem Hinzuverdienst von 600 Euro darfst Du 200 Euro behalten (Abzug: 400 Euro.)

Bei einem Hinzuverdienst von 700 Euro darfst Du 220 Euro behalten (Abzug: 480 Euro.)

Bei einem Hinzuverdienst von 800 Euro darfst Du 240 Euro behalten (Abzug: 560 Euro.)

Bei einem Hinzuverdienst von 900 Euro darfst Du 250 Euro behalten (Abzug: 650 Euro.)

Bei einem Hinzuverdienst von 1000 Euro darfst Du 260 Euro behalten (Abzug: 740 Euro.)

Bei einem Hinzuverdienst von 1200 Euro darfst Du 270 Euro behalten (Abzug: 830 Euro.)

Ab einem Einkommen von 1200 Euro erlischt der Anspruch auf ALG II bei Leuten ohne Kind.

Bei Leuten mit Kind ab einem Einkommen von 1500 Euro.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Antworten