tut mir leid das ich mich so lange nicht gemeldet hab, hatte aber wenig Zeit ,denn ich hab mich da einem etwas bescheuertem Projekt hingegeben:
Kurzform:
Kumpel
47 Jahre alt:
wohnt seit 14 Jahren in ner Bude die keine
aber auch wirklich keine Pflege
oder auch nur was annäherndes gesehen hat.
Mit anderen Worten:
Eigendlich:
(fast) Messi
(in den letzten acht Tagen haben wir nur Müll geschleppt und es geschafft die Bude nur halb zu streichen , in acht Tagen .... ,mit 28 qm
und ner Raumhöhe von über 4 Metern....Dachbude....


(Der Müllberg sieht so ungefähr wie nen mega dicker Laster aus....

Wir haben das ganze über eine unserer Freundin (-IMK-) .......
(mega lieben Dank an die arbeitende Bevölkerung und vor allem an sie als Person, denn ohne sie wär alles nicht möglich gewesen !!!!!!!!)zwischenfinanziert.
Nach Durchsicht aller möglichen Situationen haben wir keine wirkliche Möglichkeit jenseits der ARGE Aachen gefunden.
(und die gehen von Verkauf von äusserst seltener Rolling Stones Singles bis hin zu .....da sind noch n´paar Briefmarkenalben aus den deutschen Kolonien .ö..,.....ihr wisst genau was ich meine............ also ... verstanden !!!!!!)
Eiegentlich nur um den scheiss wirklich abgesichert zu finanzieren.......??!!!!!!!!
Natürlich bekommt mein Kumpel Hartz 4 und der Mietvertrag ist anerkannt....
und von der ARGE Aachen mit dem Segen beschüttet ...
(227,00 € )
Wir haben also folgendes Schreiben an die ARGE Aachen geschickt:
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Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung
Arbeitssuchender in Aachen
(ARGE in der Stadt Aachen)
Roermonder Straße 51
52072 Aachen
Aachen, den 05.03.2006
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Vermieterin Frau XXXXXXXXXX hat mich wiederholt aufgefordert , die von mir angemieteten Räume in der Mauerstraße 46 zu renovieren.(siehe Anhang)
Die Renovierungsarbeiten für die verschiedenen Räume sind laut meinem Einheitsmietvertrag (liegt in Kopie vor) in regelmäßigen Abständen durchzuführen und eine Verpflichtung aus dem Mietvertrag.
Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II haben einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für Schönheitsreparaturen ihrer Wohnung. Die Kosten mietvertraglich geschuldeter Reparaturen sind zu übernehmen, sie werden als Beihilfe zu den Regelleistungen gewährt.
(Sozialgericht Berlin, Urteil vom 2. August 2005 – S 63 AS 1311/05)
Hiermit beantrage ich eine Vorauszahlung der Renovierungskosten für notwendiges Material zur Durchführung dieser Arbeiten in Höhe von ca. 635 €.
Die Kosten setzen sich, nach dem Besuch mehrerer Baumärkte und einer vorläufigen Kalkulation , wie folgt zusammen :
(hierbei habe ich Durchschnittspreise zu Grunde gelegt)
Transportkosten = 35,00 €
PVC Küchenbereich ca. 16 qm a 10 € = 160,00 €
Wand und Deckenfarbe ca. 45 l a 1,59 € = 71,95 €
Teppichboden Schlaf und Wohnbereich ca. 28 qm a. 11 € = 308,00 €
Diverses Kleinmaterial / Werkzeug (Klebeband ; Abdeckfolie ;
Farbrollen ; Pinsel ; Gips ; Spachteln etc.) ca. = 60,00 €
Ich bewohne diese Räumlichkeiten seit September 1992. Seither ist von mir nie eine Renovierung durchgeführt worden, und die Wohnung befindet sich in einem entsprechend schlechtem Zustand.
Die Forderung meiner Vermieterin, dem Anspruch aus dem Mietvertrag nachzukommen, begrüße ich.
Ich möchte darauf hinweisen , dass ich in einer Dachetagenwohnung lebe. Die nutzbare Fläche beträgt, wie im Mietvertrag angegeben ca. 28 qm, der Mehrbedarf an Bodenbelag ergibt sich aus vielen tiefen Dachschrägen.
Mit der Renovierung habe ich, soweit es meine finanziellen Möglichkeiten derzeit erlauben, schon im Küchenbereich begonnen.
Gerne sind Sie eingeladen, die Notwendigkeit der durchzuführenden Maßnahmen bei mir vor Ort zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
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NUN WAS SAGT IHR DAZU ?????
Wir warten ja auf ne Reaktion der ARGE Aachen und werden die hier natürlich posten...

LG aus Aachen
-US-