hallo!
wir haben ein problem! mein mann und ich sind in eine größere wohnung umgezogen, da wir in 5 wochen unser kind erwarten. nun stellt sich uns die frage, nachdem wir eine ablehnung auf unseren antrag über kosten übernahme der erstaustattung erhielten, ob wir als bald 3-personen-haushalt einen anspruch auf zum beispiel eine waschmaschine haben. denn die braucht man ja, so denke ich, auf jedenfall mit einem baby!
hoffe ihr wisst rat und könnt mir eventuell weiterhelfen!
das blümchen
SUPER WICHTIG!!!
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wer nicht kämpft, kann nur verlieren
Hallo,
der Bedarf umfasst nunmehr auch das Ansparen von größeren Anschaffungen wie eine Waschmaschine. Wer nichts ansparen konnte, hat einen Anspruch auf ein Darlehen zum Kauf einer Waschmaschine. Eine Waschmaschine gehört zur Grundausstattung wie auch ein Fernseher, ein Computer dagegen nicht.
der Bedarf umfasst nunmehr auch das Ansparen von größeren Anschaffungen wie eine Waschmaschine. Wer nichts ansparen konnte, hat einen Anspruch auf ein Darlehen zum Kauf einer Waschmaschine. Eine Waschmaschine gehört zur Grundausstattung wie auch ein Fernseher, ein Computer dagegen nicht.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
