moin,
ich bin nun seit einigen monaten hartz4 abhängig und bekam vor kurzem eine sogenannte eingliederungsvereinbarung von meiner sachbearbeiterin (oder fallmanagerin) vorgelegt die ich unterschreiben sollte.
ich habe sie darum gebeten, die vereinbarung mit nehmen zu dürfen, um sie in ruhe durch zu lesen.
nun zu der frage;
muss man diese vereinbarung eigentlich unterschreiben ?
und kennt jemand eventuell fälle aus der praxis, in denen ein hartz4 abhängiger die unterschrift nicht geleistet hat und trotzdem noch am leben ist ?
danke für ihre aufmerksamkeit!
Eingliederungsvereinbarung ! Muss man das unterschreiben ?
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Eingliederungsvereinbarung ! Muss man das unterschreiben ?
Zuletzt geändert von Weisenknabe am 02.05.2006 10:17, insgesamt 1-mal geändert.
hmmmm.....
Alg-II-Beziehende dürfen den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung nicht ablehnen. Dann würde nicht nur die Regelleistung um dreißig Prozent gekürzt, sondern es würde überdies die abgelehnte Vereinbarung als Verwaltungsakt dennoch verfügt. Aber Alg-II-Beziehende müssen nicht widerspruchslos jede beliebige Eingliederungsvereinbarung hinnehmen.
Deshalb raten wir dringend, eine vom Arbeitsvermittler vorgefertigte Eingliederungsvereinbarung nicht an Ort und Stelle zu unterschreiben, sondern sich deren Inhalte und die dahinter stehenden Ziele und Erwartungen des Amtes erläutern zu lassen, kritisch nachzufragen und die eigenen Wünsche bezüglich der Leistungen des Amtes standhaft vorzutragen. Bitten Sie am Ende des Gesprächs um Bedenkzeit oder Zeit, sich mit einer Beratungsstelle zu besprechen. Schließlich soll das Amt mit Ihnen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag schließen. Einen Vertrag schließt man nicht, ohne den Inhalt gründlich bedacht zu haben.
Hier zu finden:
http://www.alg-2.info/hilfe/eingliederu ... lichkeiten
Deshalb raten wir dringend, eine vom Arbeitsvermittler vorgefertigte Eingliederungsvereinbarung nicht an Ort und Stelle zu unterschreiben, sondern sich deren Inhalte und die dahinter stehenden Ziele und Erwartungen des Amtes erläutern zu lassen, kritisch nachzufragen und die eigenen Wünsche bezüglich der Leistungen des Amtes standhaft vorzutragen. Bitten Sie am Ende des Gesprächs um Bedenkzeit oder Zeit, sich mit einer Beratungsstelle zu besprechen. Schließlich soll das Amt mit Ihnen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag schließen. Einen Vertrag schließt man nicht, ohne den Inhalt gründlich bedacht zu haben.
Hier zu finden:
http://www.alg-2.info/hilfe/eingliederu ... lichkeiten
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
