Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Hallo, vielleicht könnt Ihr mir bei meiner Frage helfen.
Ich bin verwitwet, bekomme für mich und meine 3 Kinder Hartz 4. Nun beginnt mein Ältester am 01.10.2005 eine vom Arbeitsamt und der Region geförderten Maßnahme, wofür er auch Lohn bekommt.
Lt. ALG II-Rechner hat er einen Überschuß von ca. 430,00 €, ist daß korrekt das dieser Betrag auf alle anderen aus der Bedarfsgemeinschaft mit angerechnet wird?? Ich habe Gelesen, das das t nach Auffassung des VAMV gegen geltendes Rechtverstößt, weil minderjährige Kinder gegenüber Ihren Eltern nicht unterhaltspflichtig sind. Falls jemand in der gleichen o.ä. Situation schon Erfahrungen gemacht hat, und mir Infos geben könnte würde ich mich sehr freuen.
Danke im voraus.