steht mir arbeitslosengeld 2 zu?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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rosi_rose2001
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steht mir arbeitslosengeld 2 zu?

Beitrag von rosi_rose2001 »

hallo
ich habe folgendes problem:ich bekomme bis zum 1.6.2006 arbeitslosengeld eins.Deswegen wollte ich eien antrag auf arbeitslosengeld 2 stellen,doch die frau vom amt meinte das ich kein anspruch für den monat juni habe, weil mir das arbeitslosengeld 1 was ich ende mai bekome auch im juni reichen müsste.Ich könnte nur für den monat juli eien antarg stellen, aber selbst das steht in den sternen(ich fange am 1 august an zu arbeiten).Bezahlen die überhaupt für eien monat?
jetz meine frage:Ist das rechtens das sie sich geweigewrt hat mir für den monat juni nicht zu zahlen?
und ich habe noch eine frage:dann bin ich im juni ja gar nich krankenvesichert,wisst ihr vileicht wie hoch die beiträge sind sind wenn man sich selbst versichern muss?


für eure antworten wär ich sehr dankbar
Gast

Re: steht mir arbeitslosengeld 2 zu?

Beitrag von Gast »

rosi_rose2001 hat geschrieben:Ist das rechtens das sie sich geweigewrt hat mir für den monat juni nicht zu zahlen?
Nein. Siehe: Zuflussprinzip.
buxi
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Beitrag von buxi »

Hallo, Dir steht sogar ALGI oder ALGII zu auch wenn Du nur einen Arbeitstag arbeitslos bist. Meiner Meinung nach hast Du Anspruch auf ALGII ab 1. JUNI! Daß Du nicht krankenversichert bist geht schon mal garnicht!!! Daß muß die Arbeitsagentur übernehmen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Fordere auf jeden Jall ein Formular für ALGII und trage als Beginn auf jeden Fall 1.Juni ein. bekommst Du eine schriftliche Ablehnung( was ich mir nicht vorstellen kann) lege sofort Widerspruch ein! Viel Erfolg und Gruß buxi
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo rosi_rose2001
Mit der Krankenkasse läuft das so:
Man ist noch für 6 wochen weiter versichert über die alte Versicherung.
Laß Dir keine freiwillige Weiterversicherung aufschwatzen, den Fehler hatte ich nach der Schulzeit gemacht. Es lagen damals 6 Wochen Ferien zwischen dem Beginn des Praktikums (Annerkennungsjahr als Erzieherin) und dem Ende der schulischen Ausbildung.
Ich war rechtzeitig bei der AOK gewesen um mich zu erkundigen wie ich in dieser Zeit krankenversichert bin. Die haben mir gesagt ich müsse mich selber freiwillig versichern.
Bekannte klärten mich über die weiterversicherung in der 6 Wochen-Frist auf und ich bin nochmal zur AOK und habe nochmal gefragt. Bekam wieder die Auskunft das ich mich freiwillig versichern müsse, keine andere Möglichkeit.
Denen dann geglaubt und den Beitrag selber gezahlt weil noch keinen Aushilfsjob in Aussicht.
Fand den dann aber kurz darauf in einer Zeitarbeitsfirma (randstadt ausgesucht weil die damals schon einen Betriebsrat hatten als einzige in der Branche) und wurde dort darüber aufgeklärt, das meine Bekannten recht gehabt hatten und ich mir das Geld hätte sparen können.
Vor 30 Jahren waren 150 DM auch schon viel Geld.
War stinksauer zur AOK gegangen und habe mich beschwert das ich falsch beraten worden bin. Hat die aber nicht weiter gejuckt.
Erst als ich die Krankenkasse daraufhin gewechselt habe bedauerten sie meinen Austritt und hätten gerne den Grund gewußt.
Na, den haben sie dann nochmal schriftlich bekommen.
Gruß
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rosi_rose2001
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Beitrag von rosi_rose2001 »

ich danke dir melinde für die tolle antwort
da habe ich ja nochmal glück gehabt
aber was ist wenn sich die regeln nach 30 jahren wieder geändert haben?
wuschel04
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Beitrag von wuschel04 »

Hallo,

m.W. existiert die sog. "Nachversicherung" auch nach 30 Jahren... :) , aber sie umfaßt jetzt wohl nur noch 3 Wochen - bitte genau bei Deiner KK erkundigen.
Zur anderen Frage: grundsätzlich besteht ein Alg2-Anspruch, wenn der Antragsteller "bedürftig" ist, z.B. kann das auch während eines bestehenden Beschäftigunsverhältnisses oder während des Alg1-Bezuges sein. Das sollte bei Dir wohl in jedem Fall im Juli sein und auch im August bis zur 1. Lohnzahlung. Das solltest Du - auch wegen der Krankenversicherung im Juli - rechtzeitig mit Deiner Arge klären, damit da keine Unterbrechung eintritt...

M.f.G.
wuschel04
rosi_rose2001
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Beitrag von rosi_rose2001 »

ja genau das werde ich machen
und mich diesmal nicht so leicht abspeisen lassen
die vom amt vesuchen nämlich alles um einen so schnell wie möglich los werden
jedenfalls hatte ich das gefühl
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo zusammen
Habe mich nochmal mit der Frist für Weiterversicherung bei gesetzlicher Krankenkasse (heutzutage) befasst mit folgendem Ergebniss:

"Voraussetzung für eine freiwillige Versicherung ist, dass bereits eine
Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht und auch
Vorversicherungszeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung nachgewiesen
werden können. Dies bedeutet, Sie müssen unmittelbar vor der freiwilligen
Versicherung 12 Monate oder in den letzten 5 Jahren vor der freiwilligen
Versicherung 24 Monate bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert
gewesen sein. Die freiwillige Weiterversicherung muss innerhalb von 3 Monaten
nach Ende der Versicherungspflicht schriftlich beantragt werden."

Das hat mir eine Krankenkasse geschrieben bei der ich einfach mal angefragt hatte.
Gruß :)
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rosi_rose2001
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Beitrag von rosi_rose2001 »

kann mir einer erklären was das zuflussprinzip ist?
EarlGrey
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Beitrag von EarlGrey »

rosi_rose2001 hat geschrieben:kann mir einer erklären was das zuflussprinzip ist?
Aber gern:
Es bedeutet, daß ein Einkommen für den Monat aufs ALG2 angerechnet wird, in dem es Dir zufließt. Es kann z.B. sein, daß Lohn oder ALG1 für Mai erst im Juni gezahlt werden. Dann darf es nicht für Mai angerechnet werden. Dafür aber im Juni. D.h. Du bekämst im Juni volles ALG2.

Kann auch andersrum sein. Wenn es für Mai im Mai gezahlt wird, hast Du im Juni nichts und dann darf es auch im Juni nicht auf ALG2 angerechnet werden.

Ist das so einigermaßen verständlich? Kann auch gern noch konkretere Beispiele bringen:

Man arbeitet nach Bezug von ALG2 den ersten Monat in einem neuen Job. Der Lohn dafür wird aber erst am 1. Werktag des Folgemonats ausgezahlt. Also wird dieses auch erst im Folgemonat angerechnet und man bekommt für den Monat, in dem man eigentlich schon arbeitet trotzdem noch ALG2, weil nach dem Zuflußprinzip der Lohn nicht diesem Monat angerechnet werden kann.

So, die Verwirrung ist hoffentlich nicht allzu groß. Wenn doch, einfach melden!

Earl
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rosi_rose2001
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Beitrag von rosi_rose2001 »

also steht mir im juni nix zu?
weil ich kriege ende mai das alg 1
rosi_rose2001
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Beitrag von rosi_rose2001 »

weil ich kriege ende mai das alg 1 für den mai
aber die vom amt war sich hundertprozentig sicher das mir im juni nix zusteht und meinte ich könnte einen antrag für juli stellen
hab mir schon sowas gedacht das da was nicht stimmt
aber wie kommt man gegen die an?
Gast

Beitrag von Gast »

rosi_rose2001 hat geschrieben: aber wie kommt man gegen die an?
Einfach schriftlich den Antrag stellen.
Wird der abgelehnt, ab zum Sozialgericht.
rosi_rose2001
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Beitrag von rosi_rose2001 »

ja würde ich ja gerne
aber die hat mir keinen gegeben meinte nur kommen sie bitte ende mai wieder dann sehen wir weiter
darf die das überhaupt? mir einfach keinen antrag geben?
Gast

Beitrag von Gast »

Antrag herunterladen, ausfüllen und per Einschreiben hinschicken. Fertig.

http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur ... /index.php
rosi_rose2001
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Beitrag von rosi_rose2001 »

und du meinst das klappt
hast du damit schon erfahrungen gehabt?
aber trotzdem danke für den tolen tipp
ich hpffe nur das es kalppt
rosi_rose2001
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Beitrag von rosi_rose2001 »

Antrag herunterladen, ausfüllen und per Einschreiben hinschicken. Fertig

soll ich nur den antrag ausfüllen oder auch irgendwelche zusatzblätter?
Gast

Beitrag von Gast »

Na, die Zusatzblätter, die auf Dich zutreffen.
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