Also wir beziehen Arbeitslosengeld 2 schon länger und hatten im letzten Jahr auch eine GEZ-Befreiung. Aber durch verspäteten Bescheid über die Verlängerung haben wir nun schon ich glaube 5 Monate bezahlt
Die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag liegen nur vor, wenn keine Zuschläge nach § 24 Zweites SGB gezahlt werden. Bei diesem Zuschlag handelt es sich um einen befristeten Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld.
Aus dem von Ihnen übersandten Berechnungsbogen ist ersichtlich, dass ein Zuschlag nach § 24 SGB II gezahlt wird.
1. wir hatten diesen Zuschlag gar nicht und bekommen ihn auch nicht, weil wir Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe damals hatten!!!
Wie schreibe ich den Widerspruch am Besten UND müssen wir solange wie der Widerspruch läuft bezahlen????
Danke für Eure Hilfe
LG
Anny