Probleme bei Antragsabgabe

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
diana_isabell
Beiträge: 5
Registriert: 28.04.2006 10:07

Probleme bei Antragsabgabe

Beitrag von diana_isabell »

Hallo liebe Leute! Vielleicht könnt Ihr mir ja einen Rat geben, und zwar habe ich folgendes Problem: Am 17.01.06 war ich beim Arbeitsamt, da ich zum 01.02.06 meinen Job verloren habe. Dort habe ich eine Arbeitsbescheinigung erhalten, mit dem Hinweis, dass ich den Antrag zugeschickt bekomme, wenn mich eine MA aus dem Job-Center anrufen würde, welche zunächst so einen Fragebogen mit mir telefonisch durchgehen wollte. Diese Dame rief mich auch zu dem vereinbarten Termin an: Dabei teilte sie mir mit, dass ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, da ich nicht lange genug in Beschäftigung bei meinem Arbeitgeber stand (ich habe dort am 01.06.05 angefangen und war vorher mit dieser Ich-AG selbstständig) Sie teilte mir mit, dass ich einen Arnruf von dieser anderen Stelle erhalte, um dann Termine für die Antragsabgabe zu erhalten. Da bis zum 08.03.06 nichts passiert ist, machte ich mich persönlich auf den Weg, um Auskunft zu erhalten. Mir wurde der Antrag audgehändigt etc. Nun ist es so, dass mit erst das ALG2 ab dem 0803.06 gewährt wurde, obwohl ich mich rechtzeitig gemeldet habe, dies stellte auch die Dame fest, als ich den Antrag abgegeben hatte. Ich habe zwar schon Einspruch erhoben, da sie mir dazu geraten hatte, aber gestern erhielt ich nun erneut einen Brief, indem steht: ...nach Prüfung der Sachlage kann Ihr Antrag erst ab dem Tag der Antragstellung berücksichtigt werden. In Ihrem Fall ist es der 08.03.06. am 24.01.06 wurde Ihnen lediglich telefonisch mitgeteilt, daß Sie keinen Anspruch aud dsas ALG1 haben. Am 08.03.06 haben Sie sich erstmals hier im Job- Center zwecks Antragstellung des ALG2 vorgestellt... Nun muss ich dazu sagen, dass mir am 18.01.06 bereits mitgeteilt wurde, dass ich die Anträge zugeschickt bekomme, und beim Amt als arbeitslos gemeldet sei. Dies teilte mir auch die Dame bei der Antragsabgabe mit. Jetzt frage ich mich: job-Center, Arbeitsamt etc...wissen die überhaupt, wer da was den Kunden erzählt? Hat bereits jemand anderes von Euch solche Erfahrungen gemacht? LG, Diana
mamabaer23
Beiträge: 32
Registriert: 26.03.2006 20:26
Wohnort: Bad salzuflen

Beitrag von mamabaer23 »

hallo. kann dir da leider nicht richtig helfen aber ich weis das die bei der arge nicht wissen was der eine sagt und der andere tut. denn dieses problem haben wir auch öfters.
Warum muss es manchen Menschen so schlecht gehen????
nane
Beiträge: 60
Registriert: 26.03.2006 11:39
Wohnort: Mannheim

Beitrag von nane »

Ich glaub es gilt der Tag, an dem du persönlich dort erscheinst oder ein Antrag per Post eingeht. Wie das telefonisch geregelt is weiß ich nicht.
nane
Beiträge: 60
Registriert: 26.03.2006 11:39
Wohnort: Mannheim

Beitrag von nane »

diana_isabell
Beiträge: 5
Registriert: 28.04.2006 10:07

Beitrag von diana_isabell »

:lol:
Also, ich war ja beriets im Januar persönlich da. Habe jetzt einen Brief erhalten, wo drin steht" ...Antrag kann erst ab Tag der antragstellung berücksichtigt werden..." HALLOOOOO??? Woher soll ich wissen, dass ich auch von diesem Hartz4 betroffen bin? Habe immer mal wieder auf Steuerkarte für Zeitarbeitsfirmen als Hostess zwischendurch gearbeitet, da kommen ja auch noch einige Monate zusammen. Von daher... :twisted: habe mal eine Anfrage bei diesem Ombudsrat gestartet und Widerspruch eingelegt... wenn man nich immer alles genau überprüft, ist man oft der Doofi...aber naja, das belebt wenigstens die Erfahrung und man betreibt Brainstorming - irgendwie muss man ja auch mal positiv denken, sonst wird man ja irre...
Vielen Dank noch mal für den Link! Muss ich gleich mal reinschauen.
Das mit dem Ombudsrat habe ich von www.mdr.de
da standen ganz gute Infos drin :lol:
Benutzeravatar
Flunk
Site Admin
Beiträge: 780
Registriert: 15.04.2005 16:24
Wohnort: Thalheim im Erzgebirge

Beitrag von Flunk »

Hallo diana_isabell,
wäre super später zu lesen was bei der Anfrage beim Ombudsrat rausgekommen ist.

Ergänzende Infos zum Ombudsrat mit Telefonummer und Adressen.
Ombudsrat kümmert sich um Beschwerden
Die Bundesregierung hat einen Ombudsrat eingesetzt, der Verbesserungen empfiehlt und auch Einzelfälle bearbeitet. Die große Koalition will seine Arbeit bis 30. Juni 2006 verlängern. Dem Gremium gehören an: der frühere sächsische Ministerpräsident Biedenkopf, Ex-Bundesfamilienministerin Bergmann und der langjährige IG-Chemie-Chef Rappe an. Eine Eingabe an den Ombudsrat ersetzt allerdings nicht den Rechtsweg (Widerspruch, Klage u.ä.).

So ist der Ombudsrat erreichbar:
Ombudsrat - Grundsicherung für Arbeitssuchende, Postfach 040140, 10061 Berlin
Telefon: 0800 - 44 00 55-0 (mo-do 9-17 Uhr, fr 9-15 Uhr)
E-Mail: info@ombudsrat.de
Quelle Homepage :

Ombudsrat

Grüße Flunk
diana_isabell
Beiträge: 5
Registriert: 28.04.2006 10:07

Beitrag von diana_isabell »

Hallo liebe Leute,
habe letzte Woche Éinspruch gegen den Bescheid erhoben mit folgendem Hinweis:Zur Hilfestellung Ihrer Entscheidung füge ich Ihnen gerne noch Auszüge aus dem SGBII §37 Absatz 2 (1) zu: „Wird ein Antrag postalisch oder telefonisch gestellt, ist dem Antragsteller unverzüglich ein Antragsvordruck zur Klärung der Anspruchsvoraussetzungen zu übersenden. Die Antragstellung ist zu dokumentieren.“ – Den Hinweis darauf, dass ich den ALG2- Antrag stellen wollte, erbrachte ich am 24.02.2006, als ich telefonisch darüber informiert wurde, dass ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld1 habe.
SGBII §37 Absatz 1 (2): „Der bei einem unzuständigen Leistungsträger gestellte Antrag ist gemäß §16 Abs. 2 SGBI unverzüglich an den zuständigen Träger weiterzuleiten.“ – Dieses wurde mir auch in meinem Gespräch am 24.03.2006 mitgeteilt: Meine Daten sollten weitergeleitet werden und der Antrag sollte mir in Anscluss daran unverzüglich zugesendet werden.
...mal sehen, was dabei rauskommt. Werde Euch Bescheid geben...habe auch festgestellt, dass dieses Thema doch mehr Menschen beschäftigt und keine Ausnahme ist...
diana_isabell
Beiträge: 5
Registriert: 28.04.2006 10:07

Beitrag von diana_isabell »

...ach so: habe eine mail an den ombdusrat geschickt, und eine lesebestätigung erhalten, aber bisweilen noch nichts weiter davon gehört...ist ja auch noch nicht so lange her...mal sehen, was die mir schreiben werden - ich werde es Euch dann mitteilen.
gruß, diana
Antworten