Probleme bei Antragsabgabe
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Probleme bei Antragsabgabe
Hallo liebe Leute! Vielleicht könnt Ihr mir ja einen Rat geben, und zwar habe ich folgendes Problem: Am 17.01.06 war ich beim Arbeitsamt, da ich zum 01.02.06 meinen Job verloren habe. Dort habe ich eine Arbeitsbescheinigung erhalten, mit dem Hinweis, dass ich den Antrag zugeschickt bekomme, wenn mich eine MA aus dem Job-Center anrufen würde, welche zunächst so einen Fragebogen mit mir telefonisch durchgehen wollte. Diese Dame rief mich auch zu dem vereinbarten Termin an: Dabei teilte sie mir mit, dass ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, da ich nicht lange genug in Beschäftigung bei meinem Arbeitgeber stand (ich habe dort am 01.06.05 angefangen und war vorher mit dieser Ich-AG selbstständig) Sie teilte mir mit, dass ich einen Arnruf von dieser anderen Stelle erhalte, um dann Termine für die Antragsabgabe zu erhalten. Da bis zum 08.03.06 nichts passiert ist, machte ich mich persönlich auf den Weg, um Auskunft zu erhalten. Mir wurde der Antrag audgehändigt etc. Nun ist es so, dass mit erst das ALG2 ab dem 0803.06 gewährt wurde, obwohl ich mich rechtzeitig gemeldet habe, dies stellte auch die Dame fest, als ich den Antrag abgegeben hatte. Ich habe zwar schon Einspruch erhoben, da sie mir dazu geraten hatte, aber gestern erhielt ich nun erneut einen Brief, indem steht: ...nach Prüfung der Sachlage kann Ihr Antrag erst ab dem Tag der Antragstellung berücksichtigt werden. In Ihrem Fall ist es der 08.03.06. am 24.01.06 wurde Ihnen lediglich telefonisch mitgeteilt, daß Sie keinen Anspruch aud dsas ALG1 haben. Am 08.03.06 haben Sie sich erstmals hier im Job- Center zwecks Antragstellung des ALG2 vorgestellt... Nun muss ich dazu sagen, dass mir am 18.01.06 bereits mitgeteilt wurde, dass ich die Anträge zugeschickt bekomme, und beim Amt als arbeitslos gemeldet sei. Dies teilte mir auch die Dame bei der Antragsabgabe mit. Jetzt frage ich mich: job-Center, Arbeitsamt etc...wissen die überhaupt, wer da was den Kunden erzählt? Hat bereits jemand anderes von Euch solche Erfahrungen gemacht? LG, Diana
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Schau mal da:
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... c1650.html
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Also, ich war ja beriets im Januar persönlich da. Habe jetzt einen Brief erhalten, wo drin steht" ...Antrag kann erst ab Tag der antragstellung berücksichtigt werden..." HALLOOOOO??? Woher soll ich wissen, dass ich auch von diesem Hartz4 betroffen bin? Habe immer mal wieder auf Steuerkarte für Zeitarbeitsfirmen als Hostess zwischendurch gearbeitet, da kommen ja auch noch einige Monate zusammen. Von daher...

Vielen Dank noch mal für den Link! Muss ich gleich mal reinschauen.
Das mit dem Ombudsrat habe ich von www.mdr.de
da standen ganz gute Infos drin

Hallo diana_isabell,
wäre super später zu lesen was bei der Anfrage beim Ombudsrat rausgekommen ist.
Ergänzende Infos zum Ombudsrat mit Telefonummer und Adressen.
Ombudsrat
Grüße Flunk
wäre super später zu lesen was bei der Anfrage beim Ombudsrat rausgekommen ist.
Ergänzende Infos zum Ombudsrat mit Telefonummer und Adressen.
Quelle Homepage :Ombudsrat kümmert sich um Beschwerden
Die Bundesregierung hat einen Ombudsrat eingesetzt, der Verbesserungen empfiehlt und auch Einzelfälle bearbeitet. Die große Koalition will seine Arbeit bis 30. Juni 2006 verlängern. Dem Gremium gehören an: der frühere sächsische Ministerpräsident Biedenkopf, Ex-Bundesfamilienministerin Bergmann und der langjährige IG-Chemie-Chef Rappe an. Eine Eingabe an den Ombudsrat ersetzt allerdings nicht den Rechtsweg (Widerspruch, Klage u.ä.).
So ist der Ombudsrat erreichbar:
Ombudsrat - Grundsicherung für Arbeitssuchende, Postfach 040140, 10061 Berlin
Telefon: 0800 - 44 00 55-0 (mo-do 9-17 Uhr, fr 9-15 Uhr)
E-Mail: info@ombudsrat.de
Ombudsrat
Grüße Flunk
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Hallo liebe Leute,
habe letzte Woche Éinspruch gegen den Bescheid erhoben mit folgendem Hinweis:Zur Hilfestellung Ihrer Entscheidung füge ich Ihnen gerne noch Auszüge aus dem SGBII §37 Absatz 2 (1) zu: „Wird ein Antrag postalisch oder telefonisch gestellt, ist dem Antragsteller unverzüglich ein Antragsvordruck zur Klärung der Anspruchsvoraussetzungen zu übersenden. Die Antragstellung ist zu dokumentieren.“ – Den Hinweis darauf, dass ich den ALG2- Antrag stellen wollte, erbrachte ich am 24.02.2006, als ich telefonisch darüber informiert wurde, dass ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld1 habe.
SGBII §37 Absatz 1 (2): „Der bei einem unzuständigen Leistungsträger gestellte Antrag ist gemäß §16 Abs. 2 SGBI unverzüglich an den zuständigen Träger weiterzuleiten.“ – Dieses wurde mir auch in meinem Gespräch am 24.03.2006 mitgeteilt: Meine Daten sollten weitergeleitet werden und der Antrag sollte mir in Anscluss daran unverzüglich zugesendet werden....mal sehen, was dabei rauskommt. Werde Euch Bescheid geben...habe auch festgestellt, dass dieses Thema doch mehr Menschen beschäftigt und keine Ausnahme ist...
habe letzte Woche Éinspruch gegen den Bescheid erhoben mit folgendem Hinweis:Zur Hilfestellung Ihrer Entscheidung füge ich Ihnen gerne noch Auszüge aus dem SGBII §37 Absatz 2 (1) zu: „Wird ein Antrag postalisch oder telefonisch gestellt, ist dem Antragsteller unverzüglich ein Antragsvordruck zur Klärung der Anspruchsvoraussetzungen zu übersenden. Die Antragstellung ist zu dokumentieren.“ – Den Hinweis darauf, dass ich den ALG2- Antrag stellen wollte, erbrachte ich am 24.02.2006, als ich telefonisch darüber informiert wurde, dass ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld1 habe.
SGBII §37 Absatz 1 (2): „Der bei einem unzuständigen Leistungsträger gestellte Antrag ist gemäß §16 Abs. 2 SGBI unverzüglich an den zuständigen Träger weiterzuleiten.“ – Dieses wurde mir auch in meinem Gespräch am 24.03.2006 mitgeteilt: Meine Daten sollten weitergeleitet werden und der Antrag sollte mir in Anscluss daran unverzüglich zugesendet werden....mal sehen, was dabei rauskommt. Werde Euch Bescheid geben...habe auch festgestellt, dass dieses Thema doch mehr Menschen beschäftigt und keine Ausnahme ist...
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