Ich bin am Ende - Hilfe!!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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DJ_Flipper
Beiträge: 8
Registriert: 06.01.2006 07:49

Ich bin am Ende - Hilfe!!!

Beitrag von DJ_Flipper »

Also´, ich fang mal ganz vorne an. Meine Eltern ließen sich vor etwa 3 Jahren scheiden, das zuständige Amtsgericht hatte meinen Vater mittels Titel aufgefordert mir sowie seiner Ex-Frau Unterhalt zu gewährleisten. Ich begann letztes Jahr ein Studium und bin Bafög-Empfänger. Diese Stelle rechnet mir automatisch Unterhalt meines Vaters in Höhe von 150 € an, im Titel steht jedoch, dass er 230 zahlen müsse. Was stimmt denn nun? Denn ich habe den Titel verwendet um 230 € zu bekomen rückwirkend ab April 2005, da mein Vater seitdem nichts mehr bezahlte. Zu dieser Zeit war ich ALG2-Empfänger. Jetzt hat mein Vater mich auf Schadensersatz verklagt(Ja mein eigener Vater, es tut mir weh das zu schreiben)!!!

Was soll ich machen???
lliissaaddii
Beiträge: 25
Registriert: 25.11.2005 16:00
Wohnort: WERNE

Hallo

Beitrag von lliissaaddii »

Wenn Du einen Titel vom Gericht hast, in dem 230 Euro steht, ist der Titel rechtskräftig!

Wenn Dein Vater meint, er hätte weniger an Dich zu zahlen, dann hätte er erst vor Gericht ziehen müssen und eine Klage zur Abänderung des Unterhaltstitels einreichen müssen!

Also, was das Gericht entschieden hat gilt!

So ist es jedenfalls bei mir. Mein Ex -selbstständig- hat zwar seit 10 Jahren keinen Pfennig Unterhalt für die Kinder gezahlt, aber er hat den Titel nie abändern lassen, obwohl er mittlerweile mit der Firma in Konkurs gegangen und arbeitslos ist. Sein Pech, denn der Titel gilt 30 Jahre und ich kann die Summe (jeden Monat ca 700 Euro) irgendwann eintreiben, wenn er zu Geld gekommen ist!

Gruß
Lisa
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