Umzug U25-ABGELEHNT!
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lienchen1981
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Umzug U25-ABGELEHNT!
Hallo,
ich bin 21,habe eine eigene Wohnung, seit 3 Jahren!Mein vermieter hat mir diese vor über 3 Monate zum 30.4. gekündigt,weil er die Wohnung,die sich in seinem haus befindet,privat nutzen möchte,rechtlich voll ok!
Ich wollte nun zu einer Freundin,in einen anderen Landkreis ziehen,meine Miete verringert sich dabei um 160€!(von 305 auf 145€)Habe dann einen Untermietvertrag von 145€.Umzugskosten würde ich selbst tragen.Nun war ich heute zur Arge und wollte mein Mietangebot genehmigen lassen um zum 1.5. umziehen zu können.Dort sagte man mir, es sei seit 1.4. nicht mehr gestattet,da ich keine Berufsausbildung habe.HALLO?Es geht doch nicht darum,das ich bei meinen Eltern ausziehen will,sondern nur umziehen will?Ich habe doch längst einen eigenen Hausstand-seit 3 JAHREN!!Das heißt ich könnte nicht mehr frei wählen wo ich leben möchte!Das kann es doch nicht sein.Meine Miete verringert sich sogar um 160€,was wollen diese Leute denn mehr?Was kann ich tun,habe ich in dem Fall überhaupt ein Recht?
Liebe Grüße
Matthias
ich bin 21,habe eine eigene Wohnung, seit 3 Jahren!Mein vermieter hat mir diese vor über 3 Monate zum 30.4. gekündigt,weil er die Wohnung,die sich in seinem haus befindet,privat nutzen möchte,rechtlich voll ok!
Ich wollte nun zu einer Freundin,in einen anderen Landkreis ziehen,meine Miete verringert sich dabei um 160€!(von 305 auf 145€)Habe dann einen Untermietvertrag von 145€.Umzugskosten würde ich selbst tragen.Nun war ich heute zur Arge und wollte mein Mietangebot genehmigen lassen um zum 1.5. umziehen zu können.Dort sagte man mir, es sei seit 1.4. nicht mehr gestattet,da ich keine Berufsausbildung habe.HALLO?Es geht doch nicht darum,das ich bei meinen Eltern ausziehen will,sondern nur umziehen will?Ich habe doch längst einen eigenen Hausstand-seit 3 JAHREN!!Das heißt ich könnte nicht mehr frei wählen wo ich leben möchte!Das kann es doch nicht sein.Meine Miete verringert sich sogar um 160€,was wollen diese Leute denn mehr?Was kann ich tun,habe ich in dem Fall überhaupt ein Recht?
Liebe Grüße
Matthias
Also das ist ein unding, und wenn das echt so stimmt; dann möchte ich gerne denn namen des Kollegen, da ich ihn gerne darauf ansprechen möchte.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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lienchen1981
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Hallöchen,
habe eine Seite gefunden die mir etwas aufschluss geboten hat
http://www.sovd-bv.de/sozialverband_deu ... 903.0.html
Am Dienstag geh ich dort wieder hin,mit einem Ausdruck der Gesetzesänderung,der belegt, das diese Änderung auf mich nicht zutrifft-vorallem §22 Abs.2a SGBII,da ich seit 2002 bereits eine eigene Wohnung habe.Sie erklärte mir den Paragraphen so,das ab 1.4. ein neues Gesetz gilt,der U 25-jährigen nciht erlaubt umzuziehen!Als ich um einen Ausdruck dieses Paragraphen bat,lehnte Sie ab,mit der Aussage,dies sei eine interne Mail und dürfte Sie mir nciht zeigen!
Ich bin etwas verwirrt!Wie kann ich gegen diese Sachbearbeiter vorgehen,es waren drei,alle versammelt,derselben meinung eine davon war sogar die Teamleiterin.Sie waren alle recht unfreundlich,mein termin stand schonmal gar nciht drin,wurde schon im flur nach meinem Anliegen befragt und von obenherab abgewürgt,als ich mein Alter sagte meinte die "nette" dame:"hmmm 21?Das ist ja schonmal ganz schlecht"Ich fühlte mich echt unwohl und Dienstag gehe ich mit einer Zeugin dort hin,sie ist gleizeitig meine "Vermieterin" und Kumpeline!
Es ist übrigens die Arge Magdeburg,alle die ich kenne haben megamäßig viel trouble mit dieser Arge,war vorher in einem anderen landkreis dort gabe es NIE Probleme!Fängt ja hier schon sehr gut an,möchte am Dienstag dann nur sehr sachlich und vorallem fachlich auftreten und vorallem andeuten was meine Schritte gegen diese Fehlinformation sein werden.
Danke für Eure Tips!

habe eine Seite gefunden die mir etwas aufschluss geboten hat
http://www.sovd-bv.de/sozialverband_deu ... 903.0.html
Am Dienstag geh ich dort wieder hin,mit einem Ausdruck der Gesetzesänderung,der belegt, das diese Änderung auf mich nicht zutrifft-vorallem §22 Abs.2a SGBII,da ich seit 2002 bereits eine eigene Wohnung habe.Sie erklärte mir den Paragraphen so,das ab 1.4. ein neues Gesetz gilt,der U 25-jährigen nciht erlaubt umzuziehen!Als ich um einen Ausdruck dieses Paragraphen bat,lehnte Sie ab,mit der Aussage,dies sei eine interne Mail und dürfte Sie mir nciht zeigen!
Ich bin etwas verwirrt!Wie kann ich gegen diese Sachbearbeiter vorgehen,es waren drei,alle versammelt,derselben meinung eine davon war sogar die Teamleiterin.Sie waren alle recht unfreundlich,mein termin stand schonmal gar nciht drin,wurde schon im flur nach meinem Anliegen befragt und von obenherab abgewürgt,als ich mein Alter sagte meinte die "nette" dame:"hmmm 21?Das ist ja schonmal ganz schlecht"Ich fühlte mich echt unwohl und Dienstag gehe ich mit einer Zeugin dort hin,sie ist gleizeitig meine "Vermieterin" und Kumpeline!
Es ist übrigens die Arge Magdeburg,alle die ich kenne haben megamäßig viel trouble mit dieser Arge,war vorher in einem anderen landkreis dort gabe es NIE Probleme!Fängt ja hier schon sehr gut an,möchte am Dienstag dann nur sehr sachlich und vorallem fachlich auftreten und vorallem andeuten was meine Schritte gegen diese Fehlinformation sein werden.
Danke für Eure Tips!
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Gast
Einstweilige Anordnung vorm Sozialgericht und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Sachbearbeiter plus Interview für den MDR.lienchen1981 hat geschrieben:möchte am Dienstag dann nur sehr sachlich und vorallem fachlich auftreten und vorallem andeuten was meine Schritte gegen diese Fehlinformation sein werden.
Viel Erfolg und berichte uns bitte hier.
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lienchen1981
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Hallo Ralf,
danke für die Tips,
eine einstweilie Anordnung,wie schreibt man soetwas?Und vorallem was ist das?
meinst Du das macht Eindruck,so eine Drohung,manchesmal glaube ich, hab es ja nun auch schon oft bei anderen erlebt,das die sich hier in Magdeburg alle keinen hals machen und eventuell noch darüber lachen,wenn man sowas androht.Werden die dafür überhaupt zur rechenschaft gezogen?
Seit alle lieb gegrüßt
Matthias
danke für die Tips,
eine einstweilie Anordnung,wie schreibt man soetwas?Und vorallem was ist das?
meinst Du das macht Eindruck,so eine Drohung,manchesmal glaube ich, hab es ja nun auch schon oft bei anderen erlebt,das die sich hier in Magdeburg alle keinen hals machen und eventuell noch darüber lachen,wenn man sowas androht.Werden die dafür überhaupt zur rechenschaft gezogen?
Seit alle lieb gegrüßt
Matthias
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lienchen1981
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Und noch was...Habe mich heute schon bei der neuen Adresse angemeldet,dachte ja nciht das es dann solche Probleme gibt...hatte Ostern mein Perso verloren und mich nun gleich dort um einen neuen gekümmert und angemeldet.Ist das jetzt ein Probelem,eigentlich nicht,da ja diese zustimmung laut gesetz erst ab 17.2. erforderlich ist,oder?Mein untermietvertrag gilt aber erst ab 1.5.2006 und ab das sollte auch mein hartz 4 Antrag laufen!
Mensch ich mach mir solche Sorgen das die irgendwas finden und mir weiterhin Steine in den Weg legen!

Mensch ich mach mir solche Sorgen das die irgendwas finden und mir weiterhin Steine in den Weg legen!
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Gast
Matthias,
nachdem, was Du hier erzählst, hoffe ich, das Du alle Deine Aussagen durch Zeugenaussagen und/oder schriftliches nachweisen kannst.
Wenn die Behörde nicht so will, wie sie soll, gehst Du einfach zum zuständigen Sozialgericht mit allen Unterlagen, die Du darüber hast.
Die Rechtspfleger dort helfen Dir dann beim Formulieren.
nachdem, was Du hier erzählst, hoffe ich, das Du alle Deine Aussagen durch Zeugenaussagen und/oder schriftliches nachweisen kannst.
Wenn die Behörde nicht so will, wie sie soll, gehst Du einfach zum zuständigen Sozialgericht mit allen Unterlagen, die Du darüber hast.
Die Rechtspfleger dort helfen Dir dann beim Formulieren.
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lienchen1981
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Hallo Ralf,
leider war ich allein dort,deswegen kann es niemand bezeugen,desweiteren wurde es mir ja verweigert dies auszudrucken.Ist das jetzt ein sehr großes Problem im weiteren?
Dienstag geh ich ja mit einer Zeugin hin,dann werde ich die Damen einfach beten,zu wiederholen,was Sie mir rieten,was sie mir sagten diesbezüglich,ich werde gespannt sein!
Liebe Grüße
Matthias
leider war ich allein dort,deswegen kann es niemand bezeugen,desweiteren wurde es mir ja verweigert dies auszudrucken.Ist das jetzt ein sehr großes Problem im weiteren?
Dienstag geh ich ja mit einer Zeugin hin,dann werde ich die Damen einfach beten,zu wiederholen,was Sie mir rieten,was sie mir sagten diesbezüglich,ich werde gespannt sein!
Liebe Grüße
Matthias
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lienchen1981
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Heute rief ich bei der Teamleiterin nochmals an,weil es mir keine ruhe lies.Als ich auf den Paragraphen 68 hinwies,wurde sie ganz kleinlaut und meinte."Naja vielleciht habe ich nicht beücksichtigt,das sie bereits eine eigene Wohnung haben"Tztztz,ich ahbe es dreimal gesagt!Ich soll nun einfach einen Antrag stellen und auch darauf nochmals auf den paragraphen hinweisen,sie bedankte sich sogar für den hinweis auf diesen paragraphen,ich weiß nciht ob es Hohn war,werde nun den Antrag und alles fertig machen!Halte Euch auf em laufenen,wenns neuigkeiten gibt.
Danke nochmal für Eure Hilfe
Liebe Grüße
Matze
Danke nochmal für Eure Hilfe
Liebe Grüße
Matze
Ich bin in einer ähnlichen Situation, wenn Salzgitter nicht zustimmt übernimmt Braunschweig die Kosten nicht ( ich bin 30 mein Freund ist "fast" 25 und noch eine Tochter von fast 3 jahren)lienchen1981 hat geschrieben:Und noch was...Habe mich heute schon bei der neuen Adresse angemeldet,dachte ja nciht das es dann solche Probleme gibt...hatte Ostern mein Perso verloren und mich nun gleich dort um einen neuen gekümmert und angemeldet.Ist das jetzt ein Probelem,eigentlich nicht,da ja diese zustimmung laut gesetz erst ab 17.2. erforderlich ist,oder?Mein untermietvertrag gilt aber erst ab 1.5.2006 und ab das sollte auch mein hartz 4 Antrag laufen!
Mensch ich mach mir solche Sorgen das die irgendwas finden und mir weiterhin Steine in den Weg legen!
Die Ämter legen einem keine Steine in den Weg, sondern für mich sind es echt schon riesige Steinbrocken!!
Denn man möchte auf diese Art und Weise ja nicht Obdachlos werden! Verstehe das ganze absolut gar nicht!!!!
Ist zwar kein Rat oder so, aber meine ehrliche Meinung!
Liebe Grüße
Anny
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Dreamy Lady / Raposa
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Wer kann mir helfen?
Hallo zusammen,
mal kurz vorgestellt: Bin ´ne völlig verweinte NEUE!
Da ihr euch schon gegenseitig gut geholfen habt (glaube ich), würde ich mich gleich gerne mal mit Sorgen bezüglich HartzIV an euch wenden, da ich Angst habe aus meiner Wohnung raus zumüssen.
Meine Geschichte: Mit 16J. zu Hause ausgezogen (zu Freund). Ausbildung zur Tierartzhelferin (TAH), Teilzeitbeschäftigung als TAH, Arbeitslos wegen Katzenallergie, Als der Status zur Arbeitslosenhilfe (2003) erreicht wurde, lief das Projekt Umschulung. Seit 2004 bin ich nun in einer Umschulung.
Von Freund getrennt: -> 01.10.2005 in eigene Bude! Arbeitsamt neue Adresse mitgeteilt, aber ohne Geld zu verlangen. Während der Umschulung nur mein Unterhaltsgeld bekommen (256,00 €) und von der Berufsgenossenschaft (BG) der Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (Tierarzthelferin BG) ein ZusatzUnterhaltsgeld wegen Berufsunfähigkeit. Damit kann ich ja meine 340,00€ warm Wohnung zahlen.
Heute habe ich mich zum Arbeitsamt "getraut". Die wollen alle Unterlagen (inkl. Mietvertrag selbstverständlich) zum AL-Geld II Antrag (Umschulung bald vorbei und evtl. arbeitslos, wenn Chef mich nicht übernehmen/zahlen kann).
Habe nun Angst, dass die, wenn ich da mein Mietvertrag vorlege (1,5 Zi., 36,2 qm), sagen es gibt erst Geld wenn ich ausziehe... (Ich habe keine Ahnung von Wahrheit der HartzIV-Gerüchte.)
Kann mir jemand helfen? Hab echt Angst!
LG
PS: Und wie ist der Fall wenn mein Vollzeitbeschäftigter Freund bei mir einzieht??
mal kurz vorgestellt: Bin ´ne völlig verweinte NEUE!
Da ihr euch schon gegenseitig gut geholfen habt (glaube ich), würde ich mich gleich gerne mal mit Sorgen bezüglich HartzIV an euch wenden, da ich Angst habe aus meiner Wohnung raus zumüssen.
Meine Geschichte: Mit 16J. zu Hause ausgezogen (zu Freund). Ausbildung zur Tierartzhelferin (TAH), Teilzeitbeschäftigung als TAH, Arbeitslos wegen Katzenallergie, Als der Status zur Arbeitslosenhilfe (2003) erreicht wurde, lief das Projekt Umschulung. Seit 2004 bin ich nun in einer Umschulung.
Von Freund getrennt: -> 01.10.2005 in eigene Bude! Arbeitsamt neue Adresse mitgeteilt, aber ohne Geld zu verlangen. Während der Umschulung nur mein Unterhaltsgeld bekommen (256,00 €) und von der Berufsgenossenschaft (BG) der Gesundheits- und Wohlfahrtspflege (Tierarzthelferin BG) ein ZusatzUnterhaltsgeld wegen Berufsunfähigkeit. Damit kann ich ja meine 340,00€ warm Wohnung zahlen.
Heute habe ich mich zum Arbeitsamt "getraut". Die wollen alle Unterlagen (inkl. Mietvertrag selbstverständlich) zum AL-Geld II Antrag (Umschulung bald vorbei und evtl. arbeitslos, wenn Chef mich nicht übernehmen/zahlen kann).
Habe nun Angst, dass die, wenn ich da mein Mietvertrag vorlege (1,5 Zi., 36,2 qm), sagen es gibt erst Geld wenn ich ausziehe... (Ich habe keine Ahnung von Wahrheit der HartzIV-Gerüchte.)
Kann mir jemand helfen? Hab echt Angst!
LG
PS: Und wie ist der Fall wenn mein Vollzeitbeschäftigter Freund bei mir einzieht??
Das Wasser, das das Schiff trägt, ist das gleiche das es verschlingt - chin. Herkunft
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Gast
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Dreamy Lady / Raposa
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Ehrlich?
Ralf,
hey das mit der Antwort geht ja schnell hier.
Dann kann ich ja heute noch ruhig schlafen ohne mich an meinem Bett festzuklammern...
Hast du da ´nen Paragraphen oder so zur Hand? Das mit den 350 warm inkl. Heizung kenne ich gar nicht. <nerv> Muss mir echt mal Wissen über den Kram aneignen.
Danke!!!!
hey das mit der Antwort geht ja schnell hier.
Hast du da ´nen Paragraphen oder so zur Hand? Das mit den 350 warm inkl. Heizung kenne ich gar nicht. <nerv> Muss mir echt mal Wissen über den Kram aneignen.
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Dreamy Lady / Raposa
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shit
Shit...
Ich habe gar nicht gesagt, dass ich 22 Jahre bin, oder? Falle doch in U25! - oder wie immer die Sondergesetze genannt werden...
<wieder an mein Bett-klammer vor Sorge>
PS: Und muss mein Adoptiv-Vater für mich aufkommen?
Ich habe gar nicht gesagt, dass ich 22 Jahre bin, oder? Falle doch in U25! - oder wie immer die Sondergesetze genannt werden...
<wieder an mein Bett-klammer vor Sorge>
PS: Und muss mein Adoptiv-Vater für mich aufkommen?
Das Wasser, das das Schiff trägt, ist das gleiche das es verschlingt - chin. Herkunft
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Gast
Keine Angst:
§ 68
Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
(1) Die §§ 7, 9, 11 und 20 Abs. 1, 3 und 4 in der bis zum 30. Juni 2006 geltenden Fassung sind weiterhin anzuwenden für Bewilligungszeiträume (§ 41 Abs. 1 Satz 4), die vor dem 1. Juli 2006 beginnen.
(2) § 22 Abs. 2a Satz 1 gilt nicht für Personen, die am 17. Februar 2006 nicht mehr zum Haushalt der Eltern oder eines Elternteils gehören.
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Dreamy Lady / Raposa
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yeah!!
<freu> 
Wenn du nix dagegen hast, drück ich dich mal ganz doll!
(Und alles andere in der Nähe)
<freu freu freu>
Wenn du nix dagegen hast, drück ich dich mal ganz doll!
(Und alles andere in der Nähe)
<freu freu freu>
Das Wasser, das das Schiff trägt, ist das gleiche das es verschlingt - chin. Herkunft
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Dreamy Lady / Raposa
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ralf´s site
PS an Ralf: Deine Site ist toll! Empfehlenswert eben!
Das Wasser, das das Schiff trägt, ist das gleiche das es verschlingt - chin. Herkunft
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lienchen1981
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- Registriert: 20.04.2006 18:46
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Hallöchen,
ich habe mich nun umgemeldet und den Antrag abgeschickt.Ich hoffe das Klappt alles reibungslos,ich habe auch die ganzen Paragraphen ausgedruckt,markiert,um denen zu verdeutlichen das ich kein Dummchen bin.
Mache mir nun aber doch Sorgen.Ich habe ja diese vorherige zusicherung nciht eingeholt-was laut § 68 Abs. 2 SGB II, neue Fassung ja auch rechtens ist,oder?
Ach Mensch das ist echt alles zum heulen,soviele texte,kaum zu verstehn,ein Parapraph reitet den nächsten.
Ich hoffe Ihr habt meine frage und Angst verstanden.
Ich habe einfach Angst das mir der Antrag abgelehnt wird,weil ich einfach umgezogen bin und einfach den mietvertrag unterschrieben habe(Mietkosten 145€ warm)ohne dies vorher von der Arge erlauben zu lassen.
Traurige Grüße
Matze
ich habe mich nun umgemeldet und den Antrag abgeschickt.Ich hoffe das Klappt alles reibungslos,ich habe auch die ganzen Paragraphen ausgedruckt,markiert,um denen zu verdeutlichen das ich kein Dummchen bin.
Mache mir nun aber doch Sorgen.Ich habe ja diese vorherige zusicherung nciht eingeholt-was laut § 68 Abs. 2 SGB II, neue Fassung ja auch rechtens ist,oder?
Ach Mensch das ist echt alles zum heulen,soviele texte,kaum zu verstehn,ein Parapraph reitet den nächsten.
Ich hoffe Ihr habt meine frage und Angst verstanden.
Ich habe einfach Angst das mir der Antrag abgelehnt wird,weil ich einfach umgezogen bin und einfach den mietvertrag unterschrieben habe(Mietkosten 145€ warm)ohne dies vorher von der Arge erlauben zu lassen.
Traurige Grüße
Matze
Du kannst nur auf keine unterstüzung beim unzug erwarten sonst kann Dir keiner was !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
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lienchen1981
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