geht es nach m² oder nach gesammtmiete

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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roterdrache1981
Beiträge: 45
Registriert: 09.03.2006 21:12

geht es nach m² oder nach gesammtmiete

Beitrag von roterdrache1981 »

Hallo ,


ich wohne in leipzig und wollte mal anfragen ob es bei wohnungssuche nach quadratmeter geht oder nach der gesammtmiete ?


würde mich um antworten freuen


bye katja
Mickey
Beiträge: 20
Registriert: 25.04.2006 12:07
Wohnort: Aachen

Beitrag von Mickey »

HI Katja,
Meine Fam und ich wohnen in Aachen und wollen auch umziehen.
Mir wurde bei der Arge gesagt, dass es mehr auf die Kaltmiete,als auf die Quadratmeteranzahl oder die Höhe der Nebenkosten ankommt. Im allgemeinen gillt:
(zumindest hier bei uns)

Anzahl der Personen Wohnfläche Angemessene Höchstmiete je qm
und Austattung der Wohnung

1 45qm 225,00€-236,25€
2 60qm 300,00€-315,00€
3 75qm 375,00€-393,75€ KALTMIETEN
4 90qm 450,00€-472,50€
5 105qm 525,00€-551,25€

Daneben werden angemesene Heiz und Betriebskosten anerkannt.

Diese Liste habe ich von der ARGE bekommen. Nur mir wurde auch schon ziemlich viel und meist immer anders erzählt.Du solltest aber in jedem Fall darauf achten, dass Du in dem Rahmen deiner zuständigen ARGE bleibst, ansonsten machst du dir nur Probleme.
Lieben Gruß
Mickey
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo Katja aus Leipzig,

die Regelungen für Euren Wohnort lauten wie folgt:
Leipzig (Kreisfreie Stadt)
Die Richtlinie sieht folgende Eckwerte vor:


1. Die Kommune übernimmt die Nettogrundmiete bis zu einer Höhe von 3,85 Euro pro Quadratmeter.

2. Die Neben-/ Betriebskosten werden bis zu 1,37 Euro pro Quadratmeter übernommen.

3. Außerdem trägt die Kommune die Heiz- und Warmwasserkosten bis zu einer Höhe von 0,95 Euro pro Quadratmeter.

4. Die Wohnungsgröße wurde auf Grundlage der bisherigen Sozialhilferichtlinie festgeschrieben. Danach ergeben sich folgende Wohnungsgrößen:

1 Personenhaushalt bis zu 45 qm
2 Personenhaushalt bis zu 60 qm
3 Personenhaushalt bis zu 75 qm

plus jeweils 10 qm für jede weitere Person des Haushalts
Quelle: Stadt Leipzig
Leipziger Land (Landkreis)

Haushaltsgröße mit Grundmiete Bruttokaltmiete in EUR
Grundmiete+ Betriebskosten= Bruttokaltmiete Angemessene Heizkosten monatlich 1,15 EUR/qm
Einem Alleinstehenden
45
213,75 51,75
Zwei Familienmitgliedern
60
285,00 69,00
Drei Familienmitgliedern 75 356,25 86,25
Vier Familienmitgliedern 90 427,50 103,50
Fünf Familienmitgliedern 105 498,75 120,75
Für jedes weitere Familienmitglied 71,25 17,25

Grundmiete 3,75 EUR/qm
Betriebskosten 1,00 EUR/qm

Quelle: Leipziger Land
Anna
Beiträge: 199
Registriert: 14.03.2006 11:26

Beitrag von Anna »

wo finde ich eigendlich diese Richtlinien? Ich kenne da jemanden, der auch umziehen will, aber völlig ratlos diesbezüglich ist. Wie sieht zum Beispiel die Kaltmiete sowie die Nebenkostenberechnung für Selm(Kreis Unna) aus? Wir sind zwar auch umgezogen, aber irgendwie lagen wir so im Soll, das wir keine Werte gesagt bekommen haben. Ich weis nur von KM 4,90 den qm, aber nix zu den Nebenkosten bzw. Heizkosten...
Gast

Beitrag von Gast »

Für 3 Bundesländer findet man die Regeln hier:
MDR

64 Regelungen finden sich hier: Tacheles
Gast

Hier nicht immer genaue Antworten!

Beitrag von Gast »

Also hier bekommt man nicht immer ganz genaue, verständliche oder aufschlüssige Antworten! Denn fast die gleiche Frage hatte ich vor einiger Zeit hier auch mal gestellt und so komplzierte Antworten bekommen das ich mich einfach mal auf der ARGE schlau gemacht habe!

Also die Sachlage ist so:
für 1 Pers. 45m² für jede weitere Person +15 m²!

Gerechnet wird dann so:
Bedarf der m² z.B. 2 Personen = 60m²
60m² * der maximale Kaltmietpreis! z.B. hier bei uns 4,09 €
Also maximal 245,40 € hier bei uns!
Kostet die kaltmiete mehr oder ist die wohnung größer als wie einem zusteht muss man dies aus dem eigenen Geldbeutel bezhalen!

So ich hoffe das ich etwas Licht ins Dunkel bringen konnte!

EDIT: Für welchen ORT sollen diese Angaben sein?
Merke: Die Kommunen beurteilen die "Angemessenheit" selbständig.
Ralf Hagelstein - Moderator
Gast

Re: Hier nicht immer genaue Antworten!

Beitrag von Gast »

S.Ch.K hat geschrieben: Kostet die kaltmiete mehr oder ist die wohnung größer als wie einem zusteht muss man dies aus dem eigenen Geldbeutel bezhalen!
Und genau dies stellt im Zweifelsfall das zuständige Sozialgericht fest, nicht die Behörde.
mamabaer23
Beiträge: 32
Registriert: 26.03.2006 20:26
Wohnort: Bad salzuflen

Beitrag von mamabaer23 »

Hallo also wir haben hier in Bad Salzuflen mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern rund 87qm Die Wohnung kostet 400 Euro Kalt plus 155 Euro Nebenkosten. Also insgesamt 555 Euro. Wir bekommen von der Arge 537,90 davon bezahlt. Wie es nartürlich zu dieser Zahl kommt weis ich auch nicht. Man hatte uns nämlich in Dörentrup wo wir vorher gewohnt haben gesagt das wir komplett in dem ramen liegen. Aber hier heisst es das es nun mal so ist. Das war alles was unsere Beraterin dazu gesagt hat.
Warum muss es manchen Menschen so schlecht gehen????
Gast

Beitrag von Gast »

Die Angaben gelten für den landkreis Birkenfeld (Rheinland-Pfalz).
45 qm für die 1 Person und für jede weitere +15 qm. pro Qm 4,09 € kalt +0,80 € Heizkosten und Wasser sagenhafte 35 m³ pro Person im jahr! das ist der Hammer, wahrscheinlich soll man stinken!
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