hallo. habe eine dringende frage. werde in kürze zu einem 1-euro-job heran gezogen. aus meinem bekanntenkreis istt mir bekannt, dass hier auch schichten und sonntagsarbeit geleistet werden müssen je nachdem in welchem bereich man eigeteilt wird. soweit wie ich informiert bin, werden aber weder schichtarbeit noch die arbeit am wochenende mit einer zulage bezuschusst. meine frage ist: ist dies rechtens? habe ich als 1-euro- arbeiter anspruch auf eine normale, geregelte arbeitszeit?
alles andere grenzt doch an ausbeutung....
1-euro-job schicht u. wochendarbeit????
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Laut SGB II dürfen diese Maßnahmen nicht länger als 6 Monate dauern, mit Ausnahme begründeter Einzelfälle. Zudem muss die wöchentliche Arbeitszeit unter 40 Stunden liegen, damit die Teilnehmer/innen neben der Teilnahme an der 1-Euro-Maßnahme noch ausreichend Zeit haben, sich selbständig um eine Arbeitsstelle zu bemühen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Gast
Wobei hier maximal 30 Stunden für die eigentliche "Arbeit" vorgesehen sind, und 10 Stunden für die berufliche Qualifikation, die ja Sinn dieser Maßnahme sein soll.DjTermi hat geschrieben:Zudem muss die wöchentliche Arbeitszeit unter 40 Stunden liegen, damit die Teilnehmer/innen neben der Teilnahme an der 1-Euro-Maßnahme noch ausreichend Zeit haben, sich selbständig um eine Arbeitsstelle zu bemühen.
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Gast