Hallo, habe noch eine frage,bei meinen Folgeantrag musste ich wie immer die Kontaauszüge meiner 17jährigen Tochter vorlegen. darauf waren auch ein paar Euro, die sie beim E-bay verkauf(ein paar Klamotten bekommen hat. Es waren 57€ In wie weit kann dieses als Einkommen angerechnet werden. Schließlich hat sie ja für das Geld andere Sachen gekauft. Kann das nicht gegen gerechnet werden???
Gru? Angela
Anrechnung bei Harz 4 Berechnung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo gela123mirko
Zu e-bay Verkäufen schau mal hier:
http://www.fledisoft.de/forum_bshg_hart ... php?36/176
Gruß
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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