VOM FREUND AUS DER WOHUNG RAUS GEWORFEN

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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NIHAT
Beiträge: 4
Registriert: 16.04.2006 20:25
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VOM FREUND AUS DER WOHUNG RAUS GEWORFEN

Beitrag von NIHAT »

Von meiner Freundin,die Tochter hat mit 17 jahren bei ihren freund gewohnt,der auch hartz4,bezieht. Nun hat er schluss gemacht,die Mutter kann die Tochter nicht mehr aufnehmen,da sie nur in Untermiete eine 1.zimmerwohnung hat.Zu ihrem vater hat sie keinen Kontakt.Wer bezahlt ihr nun die miete wenn sie kein Einkommen hat,da sie wie meine Tochter noch zur Schule geht.Das Arbeitsamt hat es bewiligt ,das sie zu ihrem Freund ziehen darf.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Die ArGe wird wohl zahlen müssen, wenn die Tochter, wie beschrieben, nicht auf die elterliche Wohnung verwiesen werden kann.

Sie muß aber sofort hin zur Antragstellung, da ja für unter 25-Jährige verschärfte Regelungen gelten. Wohnungsbeschaffungskosten und Erstausstattung(wenn sie keine Möbel hat) müssen m.E. auch übernommen werden.
NIHAT
Beiträge: 4
Registriert: 16.04.2006 20:25
Wohnort: AALEN

Beitrag von NIHAT »

Das macht sie gleich Morgen. Da sie ja nächste Woche wieder Schule hat,brauch sie natürlich schnellstens eine Wohnung.Danke für die Antwort.
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