1 Eigene Wohnung beantragen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Mel
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1 Eigene Wohnung beantragen

Beitrag von Mel »

Hallo zusammen,
ich bin momentan noch 24, werde aber im Juli diesen Jahres 25 und muss aus der elterlichen Wohnung ausziehen.
Bis zu diesem Zeitraum möchte ich das aufjedenfall auch in Angriff nehmen und ich hoffe das es mir gestattet wird.

Ich erhalte Arbeitslosengeld 2 da ich in meinem erlernten Beruf keine Einstellung finde.

Nun möchte ich gerne wissen, wie ich am besten vorgehe um den Umzug/bzw. die 1. eigene Wohnung beim Amt zu beantragen.

An wen konkret muss ich mich wenden?
Fallmanagerin?
Welche Anträge brauche ich da?
Wie gehe ich am besten vor, soll ich zunächst nach einer geeigneten Wohnung suchen bevor ich das mit dem Arbeitsamt bespreche?

Die Wohnung muss doch zunächst abgesegnet werden, ob sie "angemessen" ist und was folgt danach?

Womit beantrage ich zB. eventuel erforderliche Möbel?
Momentan habe ich leider kein Geld dafür

Ich hoffe ja sehr das ich bald wenigstens einen Minijob finde um mir auch mal selber etwas von dem ersparten leisten zu können, die alltäglichen Dinge die man eben so braucht für eine Wohnung.

Die Fragen kamen sicher schon häufiger hier ich hoffe trotzdem das mir jemand helfen kann damit ich schon vorab Infos sammeln kann bevor es ernst wird. :oops:

LG
submarin
Beiträge: 489
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Beitrag von submarin »

Unter 25-Jährige erhalten nur noch im Ausnahmefall die Erlaubnis der ArGe bei den Eltern auszuziehen. Da wären z.b. schwerwiegende soziale Probleme im Zusammenleben, Aufnahme einer Erwerstätigkeit anerkannte Gründe für einen Auszug. Ziehen Sie ohne Erlaubnis aus, haben Sie keinen Anspruch auf Übernahme der Mietkosten und erhalten den abgesenkten (Straf-)Regelsatz von 276,-€.

Selbst über 25 ist es schwierig, eine Zustimmung der ArGe vor einem Umzug zu erhalten. Aber auch ohne Zustimmung haben Sie dann Anspruch auf Übernahme der Mietkosten und den vollen Regelsatz. Warum müssen Sie denn ausziehen?

Zuständig ist Ihre Fallmanagerin. Es gibt keinen Antrag, das können Sie formlos machen, auch mündlich. Sie sollten erst mit der Sachbearbeiterin reden und dann mit der Suche anfangen, die größte Hürde bleibt die Zustimmung.

Erstausstattung wird grundsätzlich, egal wie alt, nur übernommen, wenn dem Umzug zugestimmt wurde.
Mel
Beiträge: 3
Registriert: 16.04.2006 16:02
Wohnort: GE

Beitrag von Mel »

Danke, das hilft mir schon mal weiter :)
Das mit dem "unter 25" ist einleuchtend, da ich aber sowieso in knapp 2 1/2 Monaten 25 werde betrifft mich dieses ja dann nicht mehr.

Ist es richtig das meine Eltern ab dann auch nicht mehr gesetzlich dazu verpflichtet sind für mich aufzukommen oder gibt es Ausnahmen?


Zu der Fallmanagerin, die Frage klingt jetzt vielleicht dumm aber so ganz Blicke ich da noch nicht durch bei der Agentur :roll: "ist dieses die selbe Person, die einen die Minijobs/bzw. 1 Euro Jobs zuweist?"

Das wäre zumindest die einzige Person mit der ich regelmäßig in Kontakt stehe. Allerdings sprach sie bei unseren letzten Gespräch davon, das sie mich jetzt bald "abgeben" müsse, weil ich ja bald nicht mehr unter die Jugendlichen falle, also bekäme ich dann quasi einen neuen Fallmanager?!

Lieben Gruß
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

In Ihrem Fall sind Ihre Eltern m.E. nicht mehr unterhaltspflichtig. Das würde z.B. während einer Ausbildung der Fall sein, aber die haben Sie ja schon abgeschlossen.

Solange Sie noch nicht "abgegeben" wurden, würde ich mich an die bekannte Fallmanagerin wenden. Dass der ab 25 wechselt, kann gut sein.
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