Hohe Gas Rechnung trotz das wir nichtmal dort wohnen können
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Hohe Gas Rechnung trotz das wir nichtmal dort wohnen können
wir sind grade eingezogen haben nachtspeicher!Wir haben gas abgestellt weil wir renovieren.jetzt kam die gasrechnung.60Euro.wir haben den nie benutzt den gasanschluss.sind am 1.04.06 eingezogen.und jetzt so eine rechnung?Muss das der vormieter bezahlen???Wir wohnen da ein paar tage wir leben nicht mal da wir renovieren nur.Wie kann das sein???Wir leben von harz 4!Übernimmt das amt davon was?Und RWE hat uns ne rechnung von 40 euro Strom/nachtspeicher geschickt.Übernehmen die das komplett???
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auf den monat wo wir nicht mal da gewohnt haben 1.03-1.04!!! Wir haben aber erst am 1.4 die wohnung angemietet.Wird Gas denn übernommen oder wenigstens ein teil?Weil 60 eruo ist verdammt viel wenn man noch renovieren muss und das alles zahlen soll (345 euro im monat) und zum strom-rwe sagte uns das nachtspeicher und strom zusammen 40 euro sind und das job center das komplett zahlen muss!!
Für einen Zeitraum, in dem Sie die Wohnung noch nicht angemietet haben, müssen Sie auch keine Gas-Kosten übernehmen. Das sollten Sie mit dem Vermieter klären und dem Gaswerk mitteilen.
Desweiteren sollten Sie umgenehend bei der ArGe die Übernahme der zukünftigen Gas-Kosten beantragen. Die müssen übernommen werden.
Egal, wer Ihnen da was anderes erzählt hat, Stromkosten sind definitiv aus dem Regelsatz zu bestreiten.
mdr.de:
Unterkunft und Heizung
Die Kommune übernimmt die Kosten für Unterkunft (Kaltmiete inkl. Nebenkosten) und Heizung, sofern sie angemessen sind. Dabei kommt es auf die Größe der Wohnung und die Miethöhe an. Zusätzliches Wohngeld gibt es für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nicht.
Strom und Warmwasser muss der Betroffene selbst bezahlen. Sind die Warmwasserkosten in den Heizkosten enthalten, werden von den Heizkosten pauschal 18 Prozent abgezogen und 82 Prozent von der Kommune übernommen.
Desweiteren sollten Sie umgenehend bei der ArGe die Übernahme der zukünftigen Gas-Kosten beantragen. Die müssen übernommen werden.
Egal, wer Ihnen da was anderes erzählt hat, Stromkosten sind definitiv aus dem Regelsatz zu bestreiten.
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Die Kommune übernimmt die Kosten für Unterkunft (Kaltmiete inkl. Nebenkosten) und Heizung, sofern sie angemessen sind. Dabei kommt es auf die Größe der Wohnung und die Miethöhe an. Zusätzliches Wohngeld gibt es für Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nicht.
Strom und Warmwasser muss der Betroffene selbst bezahlen. Sind die Warmwasserkosten in den Heizkosten enthalten, werden von den Heizkosten pauschal 18 Prozent abgezogen und 82 Prozent von der Kommune übernommen.