Mutter Unterhaltspflichtig?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Mitternachtstraum
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Mutter Unterhaltspflichtig?

Beitrag von Mitternachtstraum »

Meine Mutter hat mir schriftlich gegeben das sie keine auskunft über Ihr Einkommen geben will mein Vater Hat nen Offenbarungseid geleistet und kann nicht für mich zahlen.Ich werde beim Amt sagen das keiner für mich aufkommen will und kann trotz das beide Unterhaltspflichtig sind.Die können doch nicht verlangen das ich von nichts lebe.Muss ich den Unterhalt einklagen?Das will ich nicht,meine Mutter soll nicht zahlen und will das auch nicht.Ich habe das auch schriftlich.Soll ich diesen Zettel beim Antrag sofort mit einreichen???Wieviel Unterhalt muss sie mir zahlen falls das nicht geht?Zahlt das Amt dann überhaupt was?Sie verdient recht gut aber will nicht füt mich aufkommen ich habe einfach angst das ich von nix leben kann.Ich ziehe zu meinem Freund (KEINE eheähnliche gemeinschaft) was ist mit der miete?Auziehen darf ich ja,ich habe einen Bericht vom Jugendamt.Aber muss ich den Unterhalt wirklich einklagen???
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Mitternachtstraum
Antworte Dir hier zum Thema Unterhaltsplicht von Eltern gegenüber ihren Kindern.
Wenn man Kinder hat geht man eine große Verantwortung ein und hat verschiede Verpflichtungen die man nicht so einfach auf die Allgemeinheit abwälzen kann.
Nur weil jemand nicht mehr für seine Kinder aufkommen will ist er nicht von dieser Pflicht befreit und wird ggf. auf Unterhalt verklagt.
Das hat dann nichts mit persönlicher Feindschaft zu tun sondern das liegt im öffentlichen Interesse.
Erst wenn Eltern trotz Unterhaltspslicht aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sind Unterhalt zu zahlen greifen gesellschaftliche Hilfen.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Mitternachtstraum
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Meine Mutter will nicht

Beitrag von Mitternachtstraum »

mein vater kann nicht zahlen er lebt von harz 4.Wenn meine Mutter Unterhaltspflichtig ist,muss sie doch nicht komplett für mich aufkommen das amt muss doch dann auch einen teil zahlen oder?Und wer muss den Unterhalt einklagen ich oder macht dass das Amt.Was kann ich denn dafür wenn sie nicht zahlen will???Ich habe jetzt kein Geld,gar keins.Wovon soll ich leben?
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Mitternachtstraum
Natürlich kannst Du nichts dafür das Deine Mutter sich aus ihrer Verpflichtung verabschieden will.
Ihr Einkommen wird bei der Unterhaltshöhe berücksichtigt und das Amt wird Dich sicher auffordern auf Unterhalt zu klagen.
Am sinnvollsten wird es sein wenn Du Dich an das Jugendamt wendest, die kennen die familiäre Situation genau und werden Dich beraten und unterstützen.
Bislang lebst Du doch noch bei Deiner Mutter und die muß Dich ernähren.
Gruß
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Mitternachtstraum
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Jugendamt sagt das selbe

Beitrag von Mitternachtstraum »

Nein ich lebe ja nicht mehr bei ihr weil ich mich ummelden werde am montag.Und keiner kann mir verbieten mich irgendwo anzumelden.Meinen Antrag habe ich noch nicht abgegeben aber da habe ich díe daten der Wohnung angegeben bei der ich mich anmelden werde.Das Jugendamt sagt ich werde es wohl einklagen müssen.Was soll ich beimn Job Center sagen?Ich will nicht das ich einen brief bekomme wo drin steht das sie wissen wolen was mit unterhalt ist das dauert mich alles zu lange ich will das beim amt sofort klären.Das geht schneller.
submarin
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Beitrag von submarin »

Seit dem 01.04.06 darf ein unter 25-Jähriger nicht mehr ohne vorherige Zustimmung der ArGe umziehen. Das müsste auch das Jugendamt wissen. Zieht er trotzdem um ,werden keine Mietkosten übernommen. Steht so im SGBII.

Daneben wird jetzt die Unterhaltspflicht der Eltern im Gesetz besonders betont, d.h. danach darf die ArGe durchaus erst eine Klärung der Unterhaltsverpflichtung einfordern.
Bevor Sie jetzt etwas machen, was Sie evtl. bereuen, wenden Sie sich doch mal an eine Sozialberatungsstelle. Adresse finden Sie unter tacheles.de.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Eltern - wieso sollen die für mich zahlen, wo ich doch schon erwachsen bin?
Das ist ein Thema, das in der Praxis oft große Probleme bereitet und auch etwas kompliziert ist.
Das ganze liegt daran, dass ALG II eine nachrangige (subsidiäre) Sozialleistung ist, d.h. der letzte Notnagel. Nicht nur, dass man seinen Lebensunterhalt vorrangig durch eigene Arbeit verdienen soll (verständlich und wohl von den allermeisten auch akzeptiert), sondern man soll auch andere Quellen anzapfen, bevor man ALG II bekommt. Zu diesen anderen Quellen gehören eben auch unterhaltspflichtige Verwandte (in der Praxis fast immer die Eltern), wenn diese selbst genug Geld haben.
Das Gesetz (SGB II) hat dazu zwei Mechanismen, die unterschiedlich funktionieren. Diese sollte man kennen, um sich darauf einzustellen und um einschätzen zu können, ob man eine Chance hat, sich dagegen zu wehren.

Mechanismus 1: Die Haushaltsgemeinschaft
Wer noch bei den Eltern wohnt, bildet ab dem 18. Geburtstag keine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern mehr, sondern ist eine eigenständige Ein-Mann- oder Ein-Frau-Bedarfsgemeinschaft und könnte dann auf die Idee kommen, dass das Einkommen der Eltern keine Rolle mehr spielt. Leider falsch! Im SGB II gibt es nämlich den § 9, dessen Absatz 5 lautet: "Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann." In der Gesetzessprache bedeutet wird vermutet so viel wie: die Behörde darf das unterstellen, und es ist Deine Sache, zu belegen, dass es nicht so ist. Dabei ist die erste Frage, ob "dies nach ihrem Einkommen und Vermögen erwartet werden kann", und deswegen taucht die Frage nach dem Einkommen "im Haushalt lebender Angehöriger" auch im Antragsformular auf. Wenn Deine Eltern dazu keine Angaben machen wollen, bedeutet das für Dich mehr Stress. Besser ist es, wenn sie die "Karten auf den Tisch legen" und Du dadurch vor der Antragsabgabe selbst auszurechnen versuchen kannst, ob Dein Antrag eine Chance hat.

Wie wird das nun ausgerechnet? Das ist ein wenig kompliziert, weil das SGB II dazu eigene Maßstäbe aufstellt. Die Formel dafür ergibt sich aus § 1 Abs. 2 der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung und wird hier, um den Text lesbar zu halten, etwas vereinfacht dargestellt. Verglichen werden zwei Beträge:
Betrag 1: das Nettoeinkommen, wie es nach § 11 Abs. 2 SGB II errechnet wird, ohne Kindergeld(zuschlag).
Betrag 2: dieser ist ein Freibetrag, der errechnet wird aus doppelter Regelleistung (also 690 € West, 622 € Ost) plus anteilige Kosten für Wohnung und Heizung plus der Hälfte des Betrags 1. Nur wenn Betrag 1 höher als Betrag 2 ist, steht der Differenzbetrag zur Verfügung, um Verwandte in der Haushaltsgemeinschaft mit zu unterhalten.

Mit den Details kann es Schwierigkeiten geben, z.B. wenn Deine Eltern sagen, Du kannst hier zwar kostenlos wohnen und wir füttern Dich auch noch mit durch, aber aus dem Taschengeld-Alter bist Du raus.
Wenn Deine Eltern gar nichts zahlen, kannst Du versuchen, die erwähnte gesetzliche Vermutung durch eine eidesstattliche Erklärung zu widerlegen, mit der Du versicherst, dass Du keinen Unterhalt erhältst. Aber Vorsicht ! Eine eidesstattliche Erklärung ist nichts harmloses und sollte nur abgegeben werden, wenn man sich seiner Sache 100-prozentig sicher ist. Eine wahrheitswidrige eidesstattliche Erklärung wird ebenso scharf wie ein Meineid mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Wenn Deine Eltern ihr Einkommen nicht offenlegen wollen, hast Du ein Problem. Es läuft dann weiter wie im folgenden Abschnitt.

Mechanismus 2: Der Unterhaltsanspruch gegen die Eltern oder ein Elternteil
Auch wenn Du längst nicht mehr bei den Eltern wohnst, kann der ALG II-Träger darauf kommen, dass die Eltern Dich doch unterhalten sollten. Der gesetzliche Weg dazu ist aber anders als bei der Haushaltsgemeinschaft und an bestimmte Bedingungen geknüpft, die Du kennen solltest. Der ALG II-Träger kann sich einen Unterhaltsanspruch, den eigentlich Du gegen die Eltern oder ein Elternteil hast, sozusagen an Land ziehen, an Deiner Stelle geltend machen und sich auf diesem Wege das Geld zurückholen, das er Dir als ALG II auszahlt. Die offizielle Bezeichnung dafür ist "den Übergang des Unterhaltsanspruchs bewirken".
Die Informationen über Einkommen und Vermögen Deiner Eltern, auf deren Grundlage der ALG II-Träger entscheidet, ob er so handelt, musst nicht etwa Du ihm liefern. Deine Mitwirkungspflicht gegenüber dem ALG II-Träger beschränkt sich darauf, Namen und Anschrift der Eltern oder des Elternteils mitzuteilen. Der ALG II-Träger hat nämlich speziell für diesen Zweck die gesetzliche Befugnis, diese Auskünfte selbst von den Unterhaltspflichtigen zu erfragen, und diese sind dem Träger gegenüber auch dazu verpflichtet. Weise darauf hin, wenn der ALG II-Träger diese Auskünfte von Dir verlangt.
Dieser Übergang des Unterhaltsanspruchs darf aber nicht bewirkt werden, wenn Du
1. mindestens 25 bist,
2. eine berufsqualifizierenden Abschluss hast und
3. dem ALG II-Träger erklärst, dass Du den Unterhaltsanspruch gegen Deine Eltern nicht geltend machst.
Mit einer solchen Erklärung verstößt Du weder gegen Deine Mitwirkungspflicht noch gegen Deine Pflicht, "alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung Deiner Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen" (§ 2 Abs. 1 SGB II); insbesondere kann der ALG II-Träger nicht von Dir verlangen, Deine Eltern auf Auskunft über ihr Einkommen und Vermögen und/oder auf Unterhalt zu verklagen.
Wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, kann der ALG II-Träger also das Geld, das Du als ALG II erhältst, von den Eltern zurückzuholen versuchen. Dieses Verfahren kann leider einigen Unfrieden in der Familie stiften; andererseits werden Dir die Unannehmlichkeiten abgenommen, die damit verbunden sein können, wenn man unwillige Eltern zur Unterhaltszahlung bringen will.
Die Maßstäbe für die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern sind anders (und weniger streng), als wenn Du noch im elterlichen Haushalt wohnst. Dafür gibt es Tabellen, die von den Gerichten selbst ausgearbeitet werden und an die die meisten Gerichte sich halten - und folglich auch die Verwaltung. Diese Tabellen sind allerdings für Fachleute gemacht und nicht so ganz leicht zu handhaben; zumindest einen Eindruck von den Größenordnungen können sie Dir aber in jedem Fall vermitteln. Die für die Unterhaltspflicht gegenüber volljährigen Kindern maßgebliche Düsseldorfer Tabelle findest Du auf der WWW-Seite des Familienministeriums. Wenn das nach Deiner Berechnung so aussieht, dass das Einkommen Deiner Eltern nicht so hoch ist, dass sie Dir Unterhalt zahlen müssten, dann kannst Du darauf hoffen, dass der ALG II-Träger zum gleichen Ergebnis kommt und Dir das ALG II ganz normal auszahlt.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Mitternachtstraum
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Bitte Hilfe

Beitrag von Mitternachtstraum »

Genau so ist es ja ich habe den unterhaltsanspruch nicht geltend gemacht und einen Brief von meiner Mutter in der Hand wodrin steht Ich bin nicht berreit auskunft über mein Einkommen zu geben.Mein Vater kann nicht zahlen er ist harz 4 empfänger.Nur meine Mutter verdient zu gut..sehr gut.Als ich mit meiner Mutter beim Jugendamt war sagte sie,ich will nicht das meine Tochter noch bei mir wohnt..das Jugendamt befürwortete das und jetzt auf einmal (wo sie unterhalt zahlen müsste NUR wo ich ihr sage das das so kommen wird) sagt sie pöh du musst ja nicht ausziehen.Erlaubt mir aber hier nichts GAR NICHTS ich darf nicht mal meinen Freund hier hin hohlen und muss ständig in meinem Zimmer bleiben,wenn ihr mann hier ist benutzt er meinen kleiderschrank (er ist türke) und kommt morgens einfach rein,sieht mich im bh..er ist nur im winter hier aber schlimm genug..Jetzt macht sie mich die ganze zeit fertig ich wär dann nicht mehr ihre tochter sie muss ja dann ihr auto verkaufen kann nicht mehr in den urlaub fliegen und auf die Frage warum sie mich dann in die welt gesetzt hat wenn sie keinen unterhalt zahlen will (sie wusste das doch vorher) Schrie sie mich an das jedes Normales 18 jähriges Kind arbeit hat und keinen unterhalt mehr bekommt.Erst will sie mich raushaben jetzt soll ich hier bleiben??Die Umstände hier sind total scheisse.Jetzt sagt sie grade:Meinst du ich geb noch einen Pfennig geld für dich aus??Sie sorgt ja eh grade mal für essen..Das was SIE essen will.Sie ist so geldgeil.SIe macht mich total fertig ixh steh kurz vorm heulen nur weil ich ihr sage das das amt wohl den Unterhalt von ihr haben will..was soll ich tun?Ich würde alles machen.Hauptsache sie bereut das alles.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Wenn das so ist , wo ist dann das Problem ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Beitrag von Mitternachtstraum »

das ich nicht weiss wie ich vorgehen soll...ich mein es tut doch weh was sie jetzt so alles ablässt.Und was soll ich nun machen?Ich will nich das dass amt mich von da nach da schickt.Und sie wird sich streuben zu bezahlen.Sie wird das nie machen.Ich habe angst vor den ganzen gängen.Wohin?was soll ich sagen?Ich war grade mal beim erstprofiling hab nicht mal ne bg und weiss nicht was ich für wege einschlagen soll.Darf ich mich nun einfach ummelden zu meinem Freund???Das wäre praktisch dann steht im antrag nicht mehr die adresse meiner Mutter´ die ja viel verdient.Was soll ich machen?Wohin zuerst?Was sagen?Ich weiss einfach nicht weiter.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Ich habe meine ich :roll: Dir da zu eine menge geschrieben was Du machen kannst/musst. Jetzt muss Du dir nur raus suchen was zu dir passt. Ich bin kein Rechtsanwalt und wir dürfen Dir hier auch keine Rechtsberatung geben, was Du nun daraus machst, dass ist Dir überlassen. Auch die anderen haben Dir dazu schon viel geschrieben was Du machen kannst ! ODER ??? :roll: :roll:
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Beitrag von Mitternachtstraum »

Mir hat keiner Geschrieben was ich für anlaufstellen habe.Ich weiss was ich machen kann ja aber nicht wohn ich alles gehen muss.Und beim Jufgendamt war ich schon die haben nur diesen bericht geschrieben
submarin
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Beitrag von submarin »

Hier findet man eine Beratungsstelle:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx
submarin
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Beitrag von submarin »

Hallo DjTermi,
das mit der eigenen Bedarfsgemeinschaft ab 18 gilt doch nur noch bis zum Ablauf eines aktuellen Bewilligungsbescheids oder spätestens zum 01.07.06. Ich glaube, den jungen Menschen, die hier Fragen stellen ist doch mehr geholfen, wenn wir sie mit den Infos füttern, die im aktuell (17.02.06) geänderten SGBII widergegeben sind. Und die sind ja nunmal doch erheblich ungünstiger als die früher geltenden Regelungen.

Für die, die es interessiert, unter 25 Jahren:
1. Kein Auszug ohne Zustimmung der ArGe
2. Volljährige zählen zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern (ab dem 01.07.06)
3. Kürzung des Regelsatzes auf 276€, wenn man bei seinen Eltern lebt (ab 01.07.06)
4. Bei Auszug ohne Zustimmung der ArGe keine Übernahme der Mietkosten und weiterhin 276€ Straf-Regelsatz (seit dem 01.04.06)

ausführlich nachzulesen tacheles.de, Harald Thome, Folienvortrag
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo grottenolm,
da hast Du zwar recht, aber ich kann beim am Schlecht auf was verlangen was in die Zukunft liegt.Noch ist es halt bis 01.07.2006 so !!!
Ich darf aufn Amt auch nur die anträge so annehmen.Und nützen tut es eh kein wenn ich jetzt von was neues schon geredet hätte, da es ja um JETZT und nicht um die Zukunft geht.
Oder habe ich da was falsch verstanden ?

PS: Ich habe schon mehr gesagt als ich überhaupt durfte ;)
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