Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Ich bin 18 Jahre alt und wohne noch bei meiner Mutter,war aber beim Jugendamt und die würden ein Bericht erstellen das es nicht zumutbar ist das wir weiterhin zusammen leben.Mein Freund hat jetzt eine eigene Wohnung und ich werde mich montag dort anmelden.Er ist Harz 4 empfänger und hat kein weiteres einkommen.Meine Frage ist jetzt,wenn ich ihn in meinem antrag erwähne (was dann als eheähnliche gemeinschaft zählt) wird mir dann was abgezogen?Er hat ja kaum einkommen.Ich könnte auch einfach sagen das wir in einer Wohngemeinschaft leben und er nicht mit mir zusammen ist,er muss ja nicht für mich sorgen.Wir könnten doch auch beide eine eigene BG gründen er für sich, ich für mich.Aber das Job Center muss ja die hälfe der Miete übernehmen.Dann ist da noch das Thema das meine Mutter mir schriftlich gegeben hat das sie keine Auskunft über ihr einkommen gibt,mein vater kann eh keinen unterhalt zahlen.Das Job Center darf sie nicht zwingen auskunft zu geben trotz das sie eigentlich unterhaltspflichtig ist.Soll ich meinen Freund nun angeben?Wozu?És ist halt einfach eine Wohngemeinschaft..Die werden mir wohl sagen ich soll den Unterhalt einklagen bringt aber nix weil mein Vater hat noch nie gezahlt er kann halt nicht und meine mutter verdient viel gibt aber keinerlei auskünfte.Ich brauche dringend Rat..Ich bin so unbeholfen =)
Danke im voraus
Hallo Mitternachtstraum
Bevor Du zu Deinem Freund ziehst solltest Du die Genehmigung der Arge einholen. Es kann sonst sein, das keinerlei Wohnungskosten übernommen werden.
Also den Bericht des Jugendamtes mitnehmen und hoffen das Voraussetzung zum Auszug aus dem Elternhaus gegeben ist, da Du unter 25 bist gelten andere Regelungen.
Wenn ihr sofort als eheähnliche Gemeinschaft angesehen werdet könnt ihr widersprechen, es gelten Fristen bevor von einer solchen ausgegangen weden kann. Hier urteilen die Gerichte allerdings unterschiedlich.
Bei einer Wohngemeinschaft muß so getrennt gewirtschaftet werden das dies auch bei einem Hausbesuch durch den Aussendienst nicht angezweifelt werden kann. (Meine Ansicht dazu: Warum versuchen Eure Beziehung zu verschleiern, Ihr seid doch zusammen und werdet das sicher nicht vor der Nachbarschaft oder anderen immer verbergen können.)
Zum Unterhalt durch Deine Eltern gilt die gesetzliche Regelung das sie zum Unterhalt verpflichtet sind bis Du eine abgeschlossene Ausbildung hast.
Wünsche Dir für Deinen weiteren Weg alles Gute
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Danke für deine antwort.Muss aber dazu sagen das wir nicht versuchen irggendwas zu verschleiern!Wir sind zusammen und das weiss das Amt auch aber wir können nicht voneinander abhängig gemacht werden.Wir haben 2 Räume und beides sind Wohn-schlaf Räume.Für jeden ein Raum.Ich habe momentan gar kein einkommen und ich kann mich doch auch anmelden wo ich will und wann ich will da hat das amt doch nichts zu bestimmen.Falls ich keine Miete von Ihnen bekomme,muss er halt weiterhin die volle Miete zahlen (die auch vom amt gezahlt wird) man kann ja nicht von mir verlangen das ich die hälfte auftreibe ohne einkommen.Meine Frage jetzt ist,es ist doch eh nicht schlimm wenn wir in einer eheähnlichen gemeinschaft leben da er harz 4 bekommt kann man mir doch dann auch nichts abziehen falls mein antrag bewilligt wird oder?
Doch, man kann durchaus von Ihnen verlangen, dass Sie die Hälfte der Miete auftreiben. Und man kann die Mietzahlung an Ihren Freund kürzen, wenn Sie zusammenleben.
Sie sollen nicht nur, Sie müssen die Genehmigung der ArGe einholen, wenn Sie bei Ihren Eltern ausziehen. Gilt seit dem 01.04.06.
Das Jugendamt hat mir gesagt,ich kann mich anmelden wo und wann ich will!Ich hab mit dem arbeitsamt ja noch nie was zu tun gehabt.Ausserdem ist es nicht möglich von jemanden ohne einkommen zu verlangen miete z zahlen.Die Schwester meines Freundes musste auch nichts zahlen als sie sich einfach bei ihrer mutter angemeldet hat und die sind beide harz 4 empfänger.Mein Freund musste auch erst zahlen als er seinen antrag gestellt hat!!!Vorher konnte er einfach da wohnen bei seiner mom.Und die hat genau soviel einkommen wie er jetzt eben harz 4 wieso sollte das bei mir anders sein?Ausserdem sagte mir das amt das das Jugendamt einen bericht erstellen muss das sie es nicht befürworten wenn ich hier länger wohne,den habe ich ja!Was hat dann mit der ArGe zu tun????????