hartz und einstiegsgeld

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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jordy77
Beiträge: 15
Registriert: 22.03.2006 02:21

hartz und einstiegsgeld

Beitrag von jordy77 »

hallo ich hab mal ne Frage? ich beziehe hartz4 bzw.ALG2 ich würde mich gerne selbständig machen .Wenn ich jetzt eindtiegsgeld beantragen würde als förderrung würde ich dann noch ALG2 kriegen und würde dann meine wohnung noch bezahlt werden .

danke für eure hilfe
Gast

Beitrag von Gast »

Ja, daß Einstiegsgeld dient der Sicherung des Betriebes.
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Das Einstiegsgeld kann als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gezahlt werden.
Sie können Einstiegsgeld beantragen, wenn

Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, die nur gering bezahlt wird und mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst oder
Sie sich selbständig machen wollen und Ihre Tätigkeit einen hauptberuflichen Charakter hat.

Die Förderungsdauer beträgt normalerweise 12 Monate und kann auf 24 Monate verlängert werden. Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld erhalten, entscheidet Ihr persönlicher Ansprechpartner. Er berücksichtigt dabei die Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit, die Größe Ihres Haushaltes und prüft, ob die angestrebte Tätigkeit Ihrer beruflichen Eingliederung dient.

Das Einstiegsgeld kann weiter erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch oder nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
jordy77
Beiträge: 15
Registriert: 22.03.2006 02:21

Beitrag von jordy77 »

ok danke ihr habt mir sehr geholfen
PS finde ich richtig gut das es hier auf dem forum so kompetente leute gibt
macht weiter so :lol: :lol: :lol: :lol:
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