Wohnung mit 2 BG´s

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Andrea030967
Beiträge: 12
Registriert: 14.03.2006 16:56

Wohnung mit 2 BG´s

Beitrag von Andrea030967 »

Hallo erst mal,habe eine Frage zur angemessenen Wohnungsgröße:

ich wohne mit meinem Sohn (12 J.) und einem Mitbewohner in einer Wohnung.Mein Kind und ich bilden eine BG, mein Mitbewohner bildet eine eigene BG.Wir wollen jetzt in eine größere Wohnung ziehen.Da mir und meinem Sohn 60qm zustehen und meinem Mitbewohner 45qm,darf die Wohnung dann bis zu 105qm sein und nicht 75qm für drei Personen,weil wir doch zwei BG´s bilden? Wie ist das geregelt und was würde uns jedem an Wohnkosten zustehen?Wir sind aus dem Land Brandenburg.
Ich danke im voraus für Eure Antworten.

Gruß Andrea
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Vielleicht holst du dir noch zwei weitere Mitbewohner dann stehen euch da schon laut deiner Rechnung ganze 195m² zu. Dann zahlt euch das Amt doch glatt eine Villa.

Ne aber so kannst du das nun einfach nicht rechnen. Da wird mit Sicherheit nicht mehr drin sein als eine 75m² Wohnung.
Gast

Re: Wohnung mit 2 BG´s

Beitrag von Gast »

Andrea030967 hat geschrieben:Da mir und meinem Sohn 60qm zustehen und meinem Mitbewohner 45qm,darf die Wohnung dann bis zu 105qm sein und nicht 75qm für drei Personen,weil wir doch zwei BG´s bilden?
So sehen es manche Richter.
Gast

Beitrag von Gast »

Azze hat geschrieben:Vielleicht holst du dir noch zwei weitere Mitbewohner dann stehen euch da schon laut deiner Rechnung ganze 195m² zu. Dann zahlt euch das Amt doch glatt eine Villa.
Das ist durchaus möglich. Nur Villen, zumindest hier in Hamburg, sind dann wohl doch etwas zu teuer. Und meist größer. :wink:
Andrea030967
Beiträge: 12
Registriert: 14.03.2006 16:56

Beitrag von Andrea030967 »

Ralf Hagelstein hat geschrieben:
Azze hat geschrieben:Vielleicht holst du dir noch zwei weitere Mitbewohner dann stehen euch da schon laut deiner Rechnung ganze 195m² zu. Dann zahlt euch das Amt doch glatt eine Villa.
Das ist durchaus möglich. Nur Villen, zumindest hier in Hamburg, sind dann wohl doch etwas zu teuer. Und meist größer. :wink:
ich dachte das ist ein ernsthaftes forum.ich hatte nicht geschrieben,das ich eine 105qm wohnung haben möchte.bei uns ist es leider so das eine zb 85qm wohnung preiswerter ist als eine zb 75qm wohnung,und das es vielleicht möglich ist eine nur um einige qm größere wohnung anzumieten ohne das es ärger gibt.
Niemand hat was von einer villa gesagt!!!!!!!!!!!!!!
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Andrea030967
Du bist in einem ernsthafen Forum gelandet, das möchte ich Dir versichern.
Wenn es in einzelnen Beiträgen mal einen über die Stränge schlagen lässt, entschuldige das bitte und nimm es nicht persönlich.
Sowas kann durchaus mal passieren, jeder ist mal seltsam drauf und fasst Fragen "verdreht" auf und antwortet entsprechend.

Es besteht übrigens durchaus die Möglichkeit, eine etwas größere Wohnung zu nehmen und die Differenz für Miete und Heizkosten aus dem Regelbedarf zu bezahlen. Dazu muß aber beim Amt vorher nachgefragt werden.
Meist ist das dann keine Problem.
Wünsche Dir noch einen schönen Tag.
Gruß :)
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Gast

Beitrag von Gast »

Ups, hatte ich doch glatt das passende Gerichtsurteil vergessen:
Gericht: Sozialgericht Osnabrück
Aktenzeichen: S 22 AS 243/05 ER
Datum der Entscheidung: 01.08.05
Paragraph: § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II
Entscheidungsart: Beschluss
Überschrift: Angemessene Unterkunftskosten
Bei der Feststellung der angemessenen Unterkunftskosten in WG's ist jeweils von den Höchstgrenzen für Aufwendungen für einen Einpersonenhaushalt auszugehen
Quelle: Tacheles
Andrea030967
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Registriert: 14.03.2006 16:56

Ergebnis wohnungskosten

Beitrag von Andrea030967 »

hallo,
zur info und vielleicht als hilfe für andere.
also,wir hatten gestern einen termin beim integrationszentrum,dort wurde uns gesagt,das wir eine größere wohnung suchen können,die kosten würden in angemessener höhe übernommen werden und zwar,für meinen mitbewohner 265€+heizkosten und für meinen sohn und mich 355€+heizkosten.die wohnung darf also 620€+heizkosten von 1€ pro qm kosten.die qm-zahl spielt dabei keine rolle.

lg andrea
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Andrea030967

:D Viel Glück bei der Suche und das Ihr eine schöne Wohnung findet mit netten Nachbarn. :D
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