Anrechnung des Vermögens des Partners

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Phillipp J
Beiträge: 1
Registriert: 07.04.2006 07:37
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Anrechnung des Vermögens des Partners

Beitrag von Phillipp J »

Hallo,
ich hab ein kleines Proplem mit dem arbeitsamt und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe im Dezember eine Tochter bekommen und konnte deswegen keine ausbildung anfangen. Darum beziehe ich seit Juli 2005 Arbeitslosengeld II. Jetzt bekam ich ein Schreiben vom Arbeitsamt, dass ich ab Mai keine Zahlungen mehr bekomme und das ich das bisher bekommene Geld wieder zurückzahlen muss, da mein Freund zuviel Geld besitzt und wir so über die Grenzen für die Zahlungen kommen. Der springende Punkt ist jedoch, das mein Freund zur Zeit eine 2-jährige Weiterbildung macht, die im pro Jahr ca. 10000€ Kostet. Verdienst hat er in diesen Jahren natürlich auch keinen. Er kann also vom Glück reden wenn er nach dieser Weiterbildung schuldenfrei ist.
Dazu kommt noch, dass er bei seiner Schule eine Wohnung hat und nur am Wochenende bei mir ist. Für das Arbeitsamt gilt das aber schon als Bedarfsgemeinschaft was aber meiner Meinung nach nicht richtig ist.

Muss ich das Geld wirklich zurückzahlen?
Ist es wirklich eine Bedarfgemeinschaft, wenn er am Wochenende da ist um mich und unsere Tochter zu sehen?

würd mich sehr über eure Hilfe freuen!

Mit freundlichen Grüßen Phillipp J
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Guten Abend Phillipp J
Wenn Dein Partner mit Dir in der Wohnung angemeldet ist, also seinen Wohnsitz dort hat wird von einer Bedarfsgemeinschaft ausgegangen.
Daher die Anrechnung seiner Gelder.
Genaueres zur Rückzahlungspflicht kann ich dazu aber auch nicht sagen.
Wünsche alles Gute
Gruß
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Gast

Re: Anrechnung des Vermögens des Partners

Beitrag von Gast »

Phillipp J hat geschrieben: Ist es wirklich eine Bedarfgemeinschaft, wenn er am Wochenende da ist um mich und unsere Tochter zu sehen?
Natürlich nicht. Widerspruch einlegen, Fall darlegen, sonst auf zum Sozialgericht.
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