Aus Hartz 4 in die Selbstständigkeit
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Aus Hartz 4 in die Selbstständigkeit
Ich bekomme seit Januar Hartz 4, lebe in einer eheähnlichen Gemeinchaft und habe drei Kinder. Mit Arbeit sieht es hier wie überall schlecht aus, darum möchte ich den Weg in die Selbstständigkeit wagen. Ich möchte ein Nagelstudio eröffnen. Nun meine Frage. Ich kann aus Hartz 4 heraus keine Ich- AG gründen. Welche Förderungen kann ich bekommen? Leider war das AA mir bisher nicht sehr behilflich. Wie sieht die Förderung nach dem 30.06 2006 aus? Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
Re: Aus Hartz 4 in die Selbstständigkeit
Ja, man kann das sog. Einstiegsgeld beantragen wenn man schon ALG2 bezieht. Dazu gehst Du mit der Gewerbeanmeldung und dem Geschaeftskonzept (von der IHK abgesegnet) zu Deinem Sachbearbeiter und dieser entscheidet dann individuell ob und wieviel Du bekommst.peti hat geschrieben:Welche Förderungen kann ich bekommen? Leider war das AA mir bisher nicht sehr behilflich. Wie sieht die Förderung nach dem 30.06 2006 aus? Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
Im Gesetz steht folgendes:
SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende -
Kapitel 3
Leistungen
Abschnitt 2
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
Unterabschnitt 3
Anreize und Sanktionen
§ 29
Einstiegsgeld
(1) Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die arbeitslos sind, bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld erbracht werden, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. Das Einstiegsgeld kann auch erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch oder nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt.
(2) Das Einstiegsgeld wird, soweit für diesen Zeitraum eine Erwerbstätigkeit besteht, für höchstens 24 Monate erbracht. Bei der Bemessung der Höhe des Einstiegsgeldes soll die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden, in der der erwerbsfähige Hilfebedürftige lebt.
(3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung zu bestimmen, wie das Einstiegsgeld zu bemessen ist. Bei der Bemessung ist neben der Berücksichtigung der in Absatz 2 Satz 2 genannten Kriterien auch ein Bezug zu der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen jeweils maßgebenden Regelleistung herzustellen.
Alles klar?
Mehr konnte man uns in unserem Fall auch nicht sagen und wir haben es auch bis jetzt noch nicht beantragt.peti hat geschrieben:Leider war das AA mir bisher nicht sehr behilflich.
Aber ich hatte den Eindruck, dass es dabei noch nicht viel Erfahrung gibt.
Tatsächlich liegt die Höhe des Einstiegsgelds im Ermessen des Bearbeiters, also kann Dir keiner vorab was Genaues sagen.
Tja, ob sich bis dahin was ändert, weiß ich auch nicht. Ich würde erstmal davon ausgehen, daß es so ist wie jetzt.peti hat geschrieben: Wie sieht die Förderung nach dem 30.06 2006 aus?
Gruß
Earl
P.S. Ich hatte auf eine sehr ähnliche Frage schon vor einigen Tagen genau das Gleiche geantwortet, die Suchfunktion im Forum kann einem das Warten auf die eigene Antwort ersparen.
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Erst mal Danke für die Antwort. Mein Problem ist, ich kann doch nicht das Gewerbe anmelden, alles klar machen und bekomme dann vielleicht nur ein Minimum an Förderung, das ich mir den Laden und die ganzen Kosten garnicht mehr leisten kann. Wenn ich Glück habe und eine nette Sachbearbeiterin bekomme könnte sie mir theoretisch vorrechnen was dabei raus kommt und wenn nicht dann hab ich Pech gehabt?
Ich verstehe es so, daß das Einstiegsgeld ZUSÄTZLICH zum laufenden ALG2 gezahlt wird. Also stehst Du nicht ohne was da.
Vielleicht solltest Du Dir auch einfach nochmal einen Termin geben lassen um genau diese Fragen und auch die Sache mit dem Existenzgründerseminar zu klären.
Hast Du eigentlich schonmal so ein Existenzgründerseminar belegt? Wäre eine Grundvoraussetzung um überhaupt sinnvoll anzufangen (ich weiss nicht ob es auch Voraussetzung für eine Förderung ist).
Jedenfalls lernt man dort über Geschäftsplane/business plan usw. Einen solchen inkl. Rentabilitätsrechnung etc. solltest Du auf jeden Fall vorab machen und den muß die Industrie- und Handelskammer prüfen. Wenn sie den bestätigt haben (d.h. für sinnvoll und machbar erachten) dann gehts damit ab zur ARGE.
Hoffe, das hilft!
Earl
Vielleicht solltest Du Dir auch einfach nochmal einen Termin geben lassen um genau diese Fragen und auch die Sache mit dem Existenzgründerseminar zu klären.
Hast Du eigentlich schonmal so ein Existenzgründerseminar belegt? Wäre eine Grundvoraussetzung um überhaupt sinnvoll anzufangen (ich weiss nicht ob es auch Voraussetzung für eine Förderung ist).
Jedenfalls lernt man dort über Geschäftsplane/business plan usw. Einen solchen inkl. Rentabilitätsrechnung etc. solltest Du auf jeden Fall vorab machen und den muß die Industrie- und Handelskammer prüfen. Wenn sie den bestätigt haben (d.h. für sinnvoll und machbar erachten) dann gehts damit ab zur ARGE.
Hoffe, das hilft!
Earl
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Das ist gut, sonst hättest Du weit vorn anfangen müssen!peti hat geschrieben:Dieses Seminar habe ich bereits hinter mir.
Ich würde halt nochmal zum Sachbearbeiter im Arbeitsamt gehen, lass Dich da mal beraten. Die wollen wie gesagt dann zur Antragstellung auf Einstiegsgeld (offenbar formlos) den Geschäftsplan sehen.
Würde mich freuen, wenn Du Deine Erfahrungen hier weitergibst. Bei uns läuft auch gerade die Vorbereitung auf Selbständigkeit. Da mein Partner das aber auf nebenberuflicher Basis macht, bekommen wir aber wahrscheinlich keine Förderung. Der Hauptberuf ist 20h/Woche für 900Euro brutto im Monat, da bekommen wir wahrscheinlich noch ALG2, weil wir mit zwei Kindern dann unter dem Regelsatz liegen. Mal sehen.
Gruß und viel Erfolg!
Earl
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