ein problem wohnung mit 21 harz 4 (bitte um hilfe)

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Schutzgeit
Beiträge: 3
Registriert: 03.04.2006 17:23

ein problem wohnung mit 21 harz 4 (bitte um hilfe)

Beitrag von Schutzgeit »

hallo wer könnte mit weiter helfen ich habe ein problem... ich möchte gerne eine eigene wohung im moment steht mir auch nichts im wege ich bin berufstätig seit dem 09.01.06 nur leider werde ich aus arbeitsmangel zum 15.04.06 gekündigt... habe mir aber eine wohnung gemietet ab den 15.04.06 sie ist auch schon eingerichtet und ich wohne schon darin die erste miete also ab dem 15.04 zahle ich ja selber wird das arbeitsamt ab dem 01.05 übernehmen ? muss ich aus der wohnung raus ? ich bin ja schon auf der suche nach einer neuen stelle

mietsvertrag ist auch schon unterschrieben.



ich würde mich über schnelle antworten freuen
sunfun83
Beiträge: 6
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Beitrag von sunfun83 »

Das Problem kenn ich. Nach den geltenden Vorschriften aber glaube ich eher nicht, das die ARGE zahlt, wobei ich nicht weiß, wie die vorgehen, wenn du die Wohnung schon vor der Antragsabgabe angemietet hast, also den Vertrag schon vorher unterschrieben hast... Wenn das so ist, sind sie eigentlich gesetzl. verpflichtet, zu zahlen.

Ist es bei dir so?


MfG

Jörg
Schutzgeit
Beiträge: 3
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Beitrag von Schutzgeit »

den mietsvertrag habe ich unterschrieben bevor ich antrag gestellt habe...
sunfun83
Beiträge: 6
Registriert: 21.02.2006 14:04
Wohnort: Castrop-Rauxel

Beitrag von sunfun83 »

Dann denke ich, das die ARGE zur Zahlung verpflichtet ist, weil du schon vor Antragstellung in der Wohnung gewohnt hast. Hast du bei deinem Antrag auch sofort die Miete und Nebenkosten geltend gemacht?

Falls nicht, solltest du es sofort machen, du kennst ja die Bearbeitungszeiten...


MfG


Jörg
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Die frage die mich intressieren würde, wie lange hast Du bei dein Alten Arbeitgeber gearbeitet ? Bzw wie lange hast du Versicherungsflichtige beiträge gezahlt. Noch besser was hast du die letzten 3 jahre gemacht ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Schutzgeit
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Beitrag von Schutzgeit »

nein das habe ich noch nicht zur sprache gebracht da ich erst freitag den antrag stellen werde.....


leider viel zu kurz 4 monate war ich jetzt wieder berufstätig
und die letzen 3 jahre mal hier mal da also nichts ernstes
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

War der Vertrag befristet oder wurdest du gekündigt ???
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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