hallo wer könnte mit weiter helfen ich habe ein problem... ich möchte gerne eine eigene wohung im moment steht mir auch nichts im wege ich bin berufstätig seit dem 09.01.06 nur leider werde ich aus arbeitsmangel zum 15.04.06 gekündigt... habe mir aber eine wohnung gemietet ab den 15.04.06 sie ist auch schon eingerichtet und ich wohne schon darin die erste miete also ab dem 15.04 zahle ich ja selber wird das arbeitsamt ab dem 01.05 übernehmen ? muss ich aus der wohnung raus ? ich bin ja schon auf der suche nach einer neuen stelle
mietsvertrag ist auch schon unterschrieben.
ich würde mich über schnelle antworten freuen
ein problem wohnung mit 21 harz 4 (bitte um hilfe)
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Schutzgeit
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Das Problem kenn ich. Nach den geltenden Vorschriften aber glaube ich eher nicht, das die ARGE zahlt, wobei ich nicht weiß, wie die vorgehen, wenn du die Wohnung schon vor der Antragsabgabe angemietet hast, also den Vertrag schon vorher unterschrieben hast... Wenn das so ist, sind sie eigentlich gesetzl. verpflichtet, zu zahlen.
Ist es bei dir so?
MfG
Jörg
Ist es bei dir so?
MfG
Jörg
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Schutzgeit
- Beiträge: 3
- Registriert: 03.04.2006 17:23
Die frage die mich intressieren würde, wie lange hast Du bei dein Alten Arbeitgeber gearbeitet ? Bzw wie lange hast du Versicherungsflichtige beiträge gezahlt. Noch besser was hast du die letzten 3 jahre gemacht ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Schutzgeit
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War der Vertrag befristet oder wurdest du gekündigt ???
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.