ALG II Folgeantrag abgeben ,mit Kontoauszügen ?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
ALG II Folgeantrag abgeben ,mit Kontoauszügen ?
Hallo,
Hilfe
Ich habe am 03.04.06 eien Termin auf dem Grundsicherungsamt zur Abgabe meines Folgeantrags. Ich soll meine Kontoauszüge der letzten 4 Wochen mitbringen. Darauf stehen aber insgesamt ca. 1000,- € Einnahmen aus Verkäufen bei ebay. Habe meine Modellautosammlung aufgelöst.
Außerdem habe ich 3000,- € bar auf mein Konto gezahlt, ohne vorher ein Vermögen angegeben zu haben, weil ich eine unvorhergesehene riesen Rechnung bezahlen mußte. Die 3000,- € hatte ich mir vorher von privat geliehen.
Ich dachte ja nicht, dass die Kontoauszüge schon jetzt wieder kontrolliert werden.
Gibt es vieleicht eine Möglichkeit, das Das Amt mir kein Geld streicht ?
Hilfe
Ich habe am 03.04.06 eien Termin auf dem Grundsicherungsamt zur Abgabe meines Folgeantrags. Ich soll meine Kontoauszüge der letzten 4 Wochen mitbringen. Darauf stehen aber insgesamt ca. 1000,- € Einnahmen aus Verkäufen bei ebay. Habe meine Modellautosammlung aufgelöst.
Außerdem habe ich 3000,- € bar auf mein Konto gezahlt, ohne vorher ein Vermögen angegeben zu haben, weil ich eine unvorhergesehene riesen Rechnung bezahlen mußte. Die 3000,- € hatte ich mir vorher von privat geliehen.
Ich dachte ja nicht, dass die Kontoauszüge schon jetzt wieder kontrolliert werden.
Gibt es vieleicht eine Möglichkeit, das Das Amt mir kein Geld streicht ?
davidg
Schliese ich mich Ralf an, weil es dann zur Selbständigkeit hin führen kann !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Lass dir von deinem Bekannten schrifltich geben das du dir die 3000€ geliehen hast um eine Rechnung zu bezahlen. Was ebay angeht weiß ich nicht genau . Ich verkaufe da auch alle paar wochen mal was , aber da kommt nicht viel bei rum also ist das auch kein Problem. Ausserdem gibt es ja immernoch den Freibetrag, die können dir ja nicht das letzte Hemd nehmen. Soweit ich weiß darf man 200€ pro Lebensjahr "Vermögen" haben das nicht vom Amt angerührt werden kann.
Das Amt will die ganzen ebay Einahmen 1000 € verrechnen, weil das angeblich ein Zuverdienst darstellt. Obwohl das ja mein Eigentum war und ich nur meine Modellautosammlung verkauft habe.
Außerdem habe ich angegeben das Geld für meine bevorstehende Existenzgründung zu brauchen um Aufwendungen zu bezahlen und auch schon erste Schritte zur Selbstständigkeit eingeleitet beim Amt. Trotzdem die Verrechnung und auch noch keine Förderung !!!
Vermögen habe ich keins also kann ich meine Existenzgründung bald vergessen. Danke an das Amt.
Was kann man da machen ?
Außerdem habe ich angegeben das Geld für meine bevorstehende Existenzgründung zu brauchen um Aufwendungen zu bezahlen und auch schon erste Schritte zur Selbstständigkeit eingeleitet beim Amt. Trotzdem die Verrechnung und auch noch keine Förderung !!!
Vermögen habe ich keins also kann ich meine Existenzgründung bald vergessen. Danke an das Amt.
Was kann man da machen ?
davidg
Ich vertsehe nicht warum Du meinst das es ANGEBLICH ist , es ist doch ein Zuverdienst.Das Amt will die ganzen ebay Einahmen 1000 € verrechnen, weil das angeblich ein Zuverdienst darstellt. Obwohl das ja mein Eigentum war und ich nur meine Modellautosammlung verkauft habe.
Darum sage ich auch immer hier:
Da würde ich sehr vorsichtig sein das geht wieder in die Selbstständigkeit und die Können es von den Kontoauszügen ersehen und dann später anrechnen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Mich würde nun echt mal interessieren wieviel man bei z.b. ebay verkaufen darf ohne dann gleich wieder alles beim Amt angerechnet zu bekommen. Da gibts doch Freibeträge ? Wie hoch sind die monatlich/Jährlich ? Da gabs auch auch was mit 200€ pro Lebensjahr Vermögen das nicht angerechnet werden darf ? Es kann doch nicht angehen das man alles abdrücken muss.
Was wär denn jetzt wenn mein TV-Gerät kaputt gegangen ist und ich meine z.b. Modellautosammlung verkaufe um mir ein neues TV-Gerät zu kaufen ? Denn von ALG2 kann sich wohl kein Mensch einen neuen leisten ^^
Was wär denn jetzt wenn mein TV-Gerät kaputt gegangen ist und ich meine z.b. Modellautosammlung verkaufe um mir ein neues TV-Gerät zu kaufen ? Denn von ALG2 kann sich wohl kein Mensch einen neuen leisten ^^
Solange Du bei ebay Sachen aus Deinem Besitz ( Vermögen) verkaufst, ohne Gewinnabsicht, dann musst Du das nicht melden.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Hab was interessantes gefunden :
Vermögensfreibeträge
Haben der Hilfsbedürftige und/oder sein Partner Einkommen oder Vermögen, so müssen sie zunächst darauf zurückgreifen. Ist das Vermögen bis zur Freibetragsgrenze aufgebraucht, besteht ein Anspruch auf Leistungen.
Zum Vermögen zählt: Barvermögen, Wertpapiere, Fonds-Anteile, Aktien, Sparbücher, Bankguthaben, Bausparverträge, Sparbriefe, Schecks, Immobilien, Autos und einiges mehr. Teile davon sind aber geschützt. Zum Beispiel ist ein KFZ pro erwerbsfähigem Hilfebedürftigen im Regelfall als geschützt..
Allgemeiner Vermögensfreibetrag
Geschützt ist ein Vermögen von 200 € je Lebensjahr, mindestens 4.100 € und höchstens 13.000 €. (Ein 20-Jähriger hat beispielsweise einen Freibetrag von 4.100 €, ein 40-Jähriger einen Freibetrag von 8.000 € usw..)
Eine Ausnahme bilden Ältere, die vor 1948 geboren sind: Sie haben einen Freibetrag von maximal 33.800 €, was pro Lebensjahr 520 € entspricht.
Freibetrag für Anschaffungen
Außerdem ist für jeden Hilfebedürftigen in der Bedarfsgemeinschaft ein Freibetrag vorgesehen, der für Anschaffungen (z. B. Winterkleidung, neues Bett) vorbehalten bleiben soll. Der Freibetrag in Höhe von 750 € ist altersunabhängig
Altersvorsorge
Zusätzlich gilt Vermögen zur Altersvorsorge als geschützt. Damit sind hauptsächlich Kapitallebensversicherungen gemeint. Die geschützten Beträge sind ebenfalls 200 € pro Lebensjahr und höchstens 13.000 €.
Voraussetzung dafür ist aber, dass auf die Altersvorsorge erst bei Eintritt des Rentenalters zugegriffen werden kann. Einige Versicherungsunternehmen reagierten bereits auf diese Neuerung und sind bereit, einen solchen Passus in den Versicherungsvertrag aufzunehmen. Bei manchen ist es auch möglich, nur eine Teilauszahlung des Versicherungsbetrages bis zur Freigrenze vorzunehmen. Sprechen Sie am besten rechtzeitig mit Ihrer Versicherung.
Ist eine Kapitallebensversicherung nicht bis zum Rentenbeginn "blockiert", muss sie veräußert werden. Dies ist dann unzumutbar, wenn es unwirtschaftlich ist. Das ist der Fall, wenn durch den Verkauf ein Ergebnis erzielt wird, bei dem der Rückkaufswert um mehr als 10% vom eingezahlten Beitragsvolumen abweicht. Mit anderen Worten: Gehen beim Verkauf mehr als 10% der eingezahlten Beiträge verloren, ist eine Auflösung nicht zumutbar
Vermögensfreibeträge
Haben der Hilfsbedürftige und/oder sein Partner Einkommen oder Vermögen, so müssen sie zunächst darauf zurückgreifen. Ist das Vermögen bis zur Freibetragsgrenze aufgebraucht, besteht ein Anspruch auf Leistungen.
Zum Vermögen zählt: Barvermögen, Wertpapiere, Fonds-Anteile, Aktien, Sparbücher, Bankguthaben, Bausparverträge, Sparbriefe, Schecks, Immobilien, Autos und einiges mehr. Teile davon sind aber geschützt. Zum Beispiel ist ein KFZ pro erwerbsfähigem Hilfebedürftigen im Regelfall als geschützt..
Allgemeiner Vermögensfreibetrag
Geschützt ist ein Vermögen von 200 € je Lebensjahr, mindestens 4.100 € und höchstens 13.000 €. (Ein 20-Jähriger hat beispielsweise einen Freibetrag von 4.100 €, ein 40-Jähriger einen Freibetrag von 8.000 € usw..)
Eine Ausnahme bilden Ältere, die vor 1948 geboren sind: Sie haben einen Freibetrag von maximal 33.800 €, was pro Lebensjahr 520 € entspricht.
Freibetrag für Anschaffungen
Außerdem ist für jeden Hilfebedürftigen in der Bedarfsgemeinschaft ein Freibetrag vorgesehen, der für Anschaffungen (z. B. Winterkleidung, neues Bett) vorbehalten bleiben soll. Der Freibetrag in Höhe von 750 € ist altersunabhängig
Altersvorsorge
Zusätzlich gilt Vermögen zur Altersvorsorge als geschützt. Damit sind hauptsächlich Kapitallebensversicherungen gemeint. Die geschützten Beträge sind ebenfalls 200 € pro Lebensjahr und höchstens 13.000 €.
Voraussetzung dafür ist aber, dass auf die Altersvorsorge erst bei Eintritt des Rentenalters zugegriffen werden kann. Einige Versicherungsunternehmen reagierten bereits auf diese Neuerung und sind bereit, einen solchen Passus in den Versicherungsvertrag aufzunehmen. Bei manchen ist es auch möglich, nur eine Teilauszahlung des Versicherungsbetrages bis zur Freigrenze vorzunehmen. Sprechen Sie am besten rechtzeitig mit Ihrer Versicherung.
Ist eine Kapitallebensversicherung nicht bis zum Rentenbeginn "blockiert", muss sie veräußert werden. Dies ist dann unzumutbar, wenn es unwirtschaftlich ist. Das ist der Fall, wenn durch den Verkauf ein Ergebnis erzielt wird, bei dem der Rückkaufswert um mehr als 10% vom eingezahlten Beitragsvolumen abweicht. Mit anderen Worten: Gehen beim Verkauf mehr als 10% der eingezahlten Beiträge verloren, ist eine Auflösung nicht zumutbar
Das ist nichts anderes was ich sage
Nur in laaaaaang format *g

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Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
