hallo
ich hab da mal ne wichtige frage
ich bin 21 und hatte 4 jahre lange ne eigene wohnung ,ich krieg hartz4 und mitlerweile kann ich mir diese wohnung einfach nich mehr leisten .
ich habe meine wohnung gekündigt und wohn nun wieder bei meiner mutter ( die arbeitet und muss miete zahlen ) .
ich kam 2 mon. ehr aus dem mietvertrag raus weil sich schnell ein nachmieter fand . ich hab nun eine veränderungsmittelung an die arge geschrieben.
meine frage nun : wie läuft das jetz ab ?? muss ich jetz nen neuen hartz4 antrag stellen ?? zählt das ganze dann als bedarfts oder haushaltsgemeinschaft ?? muss meine mutter auch was ausfüllen ?
die miete zahlt ja meine mutter ist ja ihre wohnung
würde mich sehr über eine antwort freuen
wieder zurück in die wohnung meiner mutter
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Guten Abend Christy
Ich denke, das läuft dann als Bedarfsgemeinschaft und das Einkommen Deiner Mutter wird angerechnet wenn ihr gemeinsam haushaltet.
Bei unter 25 jährigen gibt es seit einiger Zeit Änderungen, ich weiß aber nicht welche Auswirkungen die auf Deinen Fall haben. Du hattest ja schon eine eigene Wohnung.
Gruß
Ich denke, das läuft dann als Bedarfsgemeinschaft und das Einkommen Deiner Mutter wird angerechnet wenn ihr gemeinsam haushaltet.
Bei unter 25 jährigen gibt es seit einiger Zeit Änderungen, ich weiß aber nicht welche Auswirkungen die auf Deinen Fall haben. Du hattest ja schon eine eigene Wohnung.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
So wie die Gesetzesänderung aussieht, leben Sie mit Ihrer Mutter dann in einer Bedarfsgemeinschaft. Das Einkommen wird also voll angerechnet, bis auf einen kleinen Freibetrag.
Die wichtigsten Änderungen sind in Kürze gesagt, dass ein U25 regelhaft keine Erlaubnis mehr erhält, bei seinen Eltern auszuziehen( Eine Ausnahme: besondere soziale Schwierigkeiten). Wenn er es trotzdem macht, gibt es kein Geld für die Wohnung.
Desweiteren wird das AlgII für einen Volljährigen, der bei seinen Eltern wohnt, auf 276,-€ abgesenkt und die Eltern sollen verstärkt zum Unterhalt herangezogen werden.
Die wichtigsten Änderungen sind in Kürze gesagt, dass ein U25 regelhaft keine Erlaubnis mehr erhält, bei seinen Eltern auszuziehen( Eine Ausnahme: besondere soziale Schwierigkeiten). Wenn er es trotzdem macht, gibt es kein Geld für die Wohnung.
Desweiteren wird das AlgII für einen Volljährigen, der bei seinen Eltern wohnt, auf 276,-€ abgesenkt und die Eltern sollen verstärkt zum Unterhalt herangezogen werden.
Hallo Christy
Wird wohl so sein, das Deine Mutter Dich unterhalten muß und Du nur noch einen reduzierten Regelsatz erhältst.
Eltern sind ihren Kindern solange zum Unterhalt verpflichtet bis die eine Ausbildung abgeschlossen haben.
Gruß
Wird wohl so sein, das Deine Mutter Dich unterhalten muß und Du nur noch einen reduzierten Regelsatz erhältst.

Eltern sind ihren Kindern solange zum Unterhalt verpflichtet bis die eine Ausbildung abgeschlossen haben.
Gruß
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.