Steht uns keine Wohnung zu ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Nestea
Beiträge: 5
Registriert: 06.03.2006 20:38

Steht uns keine Wohnung zu ?

Beitrag von Nestea »

Hallo erstmal,

ich wohne zusammen mit meinem Freund bei meiner "Schwiegermutter" und wir beide teilen uns ein ca. 10 qm grosses Zimmer.
Ich gehe noch zur Schule und bekomme BaföG und er bekommt Arbeitslosengeld2, er macht zurzeit einen 1€ Job.

Ich wohne bei ihm, weil es bei mir zu hause nicht mehr ging (wegen Stiefvater).

Nur es ist so, meine "Schwiegermutter" bekommt das ganze Arbeitslosengeld meines Freundes, von mir bekommt sie auch noch zusätzlich 50 € für das, das ich hier wohnen darf. Aber wir müssen uns alles an Essen, Trinken usw. selber kaufen, bekommen rein gar nichts von ihr.
Geht man runter in die Küche und will man sich beispielsweise ein Brot machen, wird einem sofort gesagt, dass das nicht unseres ist.
Ist man im Bad nur um sich die Zähne zu putzen wird gebrüllt, dass man nicht soviel Wasser verbrauchen soll.

Und wenn wir tagsüber weg sind geht sie in unser Zimmer und nimmt sich was sie braucht (z.B Süßigkeiten, Zigaretten usw.)

Letzens kommt sie zu uns um halb 4 Uhr nachts rein, wo wir schon lange schlafen und nimmt sich eben mal so 9 Zigaretten aus unserer Schachtel, obwohl wir selbst gucken müssen wie wir über die Runden kommen.

Sie öffnet auch unserer Briefe und liest sie.

Und nie kommt was von ihr zurück, die gibt uns nicht einmal was zurück, sie hat uns noch nie gefragt ob wir vielleicht mitessen möchten oder sonstwas.

Und als mein Freund sie mal wegen seines Geldes ansprach, drohte sie damit mich rauszuschmeißen, obwohl ich mit der Sache ja eigentlich gar nix zu tun habe.


Wir waren auch beim Arbeitsamt und fragten nach ob wir evtl. ne Wohnung nehmen könnten, aber der Typ da sagte das geht nicht, weil zurzeit soviele ne Wohnung möchten.
Daraufhin haben wir nen Widerspruch geschrieben, hab da so in etwa alles reingeschrieben wie hier jetzt auch, auch das sie mit rausschmiss droht, sie das Geld hat usw.
Galt aber angeblich als unzulässig.


Steht uns wirklich keine eigene Wohnung zu ?
Nestea
Beiträge: 5
Registriert: 06.03.2006 20:38

Beitrag von Nestea »

Oder wie wäre es denn wenn ICH mir eine Einzimmerwohnung nehmen würde und mein Freund zu mir ziehen würde ?

Er bekäme dann ja trozdem sein normales Arbeitslosengeld weiter, oder ?


Über Antworten wär ich sehr dankbar : )


MfG Nestea
renate.tü
Beiträge: 4
Registriert: 31.03.2006 16:15

Beitrag von renate.tü »

Hallo Nestea,

sicherlich kannst du dir ne kl. wohnung nehmen.denn du bist ja keine hartz4 emfängerin, dein freund wie alt ist er? unter 25 und hartz4, da wird es schwierig, dazu kommt noch das die vom amt, wenn ein pärchen zusammen wohnt,/zieht, gleich von einer eheähnlichen gemeinschaft ausgeht. wenn es geht, soll er dort wohnen bleiben, er kann sich aber bei dir dann, öfters aufhalten :wink: dagegen spricht kein gesetz.

ich rate euch beiden, so schnell wie möglich die lage in der ihr euch zur zeit befindet zu ändern, die alte hat doch ein rad ab, soeine unverschämte person sich von euch auch noch hochgradig aushalten zulassen, der gehört mal deftig die meinung gesagt. :evil:

euch beiden alles gute.
gruss renate :)
Nestea
Beiträge: 5
Registriert: 06.03.2006 20:38

Beitrag von Nestea »

Danke erstma, für deine Antwort, Renate :)

Mein Freund ist 21 Jahre, ich weiß das man jetzt bis 25 oder so zuhause wohnen bleiben muss.

Würde er denn auch, wenn ich mir eine Wohnung nehme und er zu mir zieht, auch trozdem noch sein Geld bekommen ?
So könnten wir uns dann ja die Kosten für eine Wohnung teilen, auch wenn er keinen Wohnanteil bekommt.

Ich könnte mir schon gut vorstellen, dass wir dann als eine eheähnliche Gemeinschaft gelten, aber ich bekomme von Bafög ja auch gerade mal das was ich zum Leben benötige.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

1. Besteht hier keine eheähnliche Gemeinschaft. Gegen diese Unterstellung der ArGe kann man sich erfolgreich wehren. Zu dem Thema gibt es hier viele gute Beiträge.

2. Ist hier das Problem, dass ein unter 25-Jähriger nicht ohne Erlaubnis der ArGe aus dem Elternhaus ausziehen darf. Ohne Erlaubnis werden die Mietkosten nicht übernommen. Es ist möglich, wegen besonderer sozialer Schwierigkeiten im Zusammenleben mit den Eltern eine Erlaubnis zu erhalten. Wann die nun aber erteilt wird, ist noch nicht bekannt, das Gesetz gilt wohl seit gestern. Anlaufstelle, um sich Unterstützung zu holen, ist eine Sozialberatungsstelle, finden Sie unter tacheles.de.

3. Sollte Ihr Freund sofort mit der ArGe klären, dass seine Mutter sein AlgII missbräuchlich für sich verwendet und verlangen, dass das Geld auf ein eigenes Konto überwiesen wird.
Antworten