frage wegen miete

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Revolver
Beiträge: 2
Registriert: 01.04.2006 19:09

frage wegen miete

Beitrag von Revolver »

Hallo ich ahbe eine frage. ich muss aus meiner wohnung umziehen wegen ungeziefer und weil ich in dieser wohnung ständig huste. der eigentumer ist in insolvenz ist nicht fähig die schäden zu reparieen. deshalb möchte ich umziehejnn. mein vater wurde mir da finanziel weiterhelfen. jetzt meine frage. ich komme aus essen, denke der mietspuegel liegt bei 217 euro,will aber eine für 220 haben weil es da schon große unterschiede bei uns gibt. kann ich den fehlenden betrag ( 3euro) auch selber zahlen oder mein vater?
danke erstmal
Anna
Beiträge: 199
Registriert: 14.03.2006 11:26

Beitrag von Anna »

ich denke mal nicht, das 3 Euro tragisch sind. Mein Bekannter zahlt 18 Euro dazu und hatte nie Probleme
Suzi21
Beiträge: 15
Registriert: 02.02.2006 12:23

Beitrag von Suzi21 »

Anna hat geschrieben:ich denke mal nicht, das 3 Euro tragisch sind. Mein Bekannter zahlt 18 Euro dazu und hatte nie Probleme
Dem stimme ich voll und ganz zu! Ich zahle s 60euro mehr! (komme auch aus Essen) und es ist kein problem!
Revolver
Beiträge: 2
Registriert: 01.04.2006 19:09

Beitrag von Revolver »

na das klingt ja mal ganz gut. hab da so ne wohnug in aussicht ist mit wohn berechtigungsschein 60 m2, für mich allein, weiß einer ob das amt da zicken machen könnte,wegen der größe. hab nämlich gehört den amt ist es egal wie groß die wohnung ist hauptsache die mietkosten sind angemessen.
Anna
Beiträge: 199
Registriert: 14.03.2006 11:26

Beitrag von Anna »

die Größe ist nicht so wichtig, die Miete muss stimmen. Wir wohnen auch auf 150qm mit 5 personen und liegen unterhalb der ortsüblichen Miete für die Personenanzahl.
samira191
Beiträge: 76
Registriert: 30.03.2006 01:18

Beitrag von samira191 »

hi

mir hat man letze Woche gesagt beim amt das die Wohnung nicht teurer sein darf net mal 10 euro mehr, da sonst keine Umzugshilfe gestellt wird

lg
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Viele Kommunen haben Richtlinien über die Kosten der Unterkunft erstellt, da spielt die Wohnungsgröße auch eine Rolle. 61 dieser Richtlinien sind unter folgendem Link zu finden:

http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin ... range=0,30

Es kann also durchaus sein, dass die ArGe die Größe der Wohnung ablehnt. Die Zahl im Wohnberechtigungsschein hat nichts mit der Größe zu tun, die von der ArGe bewilligt wird. In Hamburg steht im Wbs bis zum 50qm, die ArGe bewilligt höchstens 45.
paragraphensucherin
Beiträge: 14
Registriert: 08.03.2006 10:46
Wohnort: Niedersachsen

Beitrag von paragraphensucherin »

Es scheint sehr wichtig zu sein, WO man wohnt.

Hier in Niedersachsen/Braunschweig ist die Regel 45 m² und 225 € Kaltmiete.

Mir ist eine Wohnung mit 1 m² mehr abgelehnt worden, da sich die Nebenkosten dadurch erhöhen würden......
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

Meine aktuelle Wohung liegt auch 5 € über dem angemessenen Wohngeld. Aber nach einem Gespräch mit dem Fallmanager wurde das auch übernommen. Kann mir nicht vorstellen das die wegen 3€ groß probleme machen, kommt aber auf den Fallmanager an.
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