Konteneinsicht durch die Arge und noch ne frage
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Konteneinsicht durch die Arge und noch ne frage
hallo,
1. Frage
habe insolvenzantrag am laufen, demzufolge kein eigenes konto. die 345€ gehen auf das konto meines vaters, der freundlicherweise auf seinen namen ein guthabenkonto eingerichtet hat, habe zugriff wegen überweisung und abheben von diesem konto.
die "nette" sachbearbeiterin möchte nun kontoauszüge von diesem konto sehen
Kann ich ihr dieses verwehren, da ich nicht inhaber des kontos bin?
2. Frage
aufgrund einer umschulung hatte ich für okt/nov/dez 05 anspruch auf anschlußübergangsgeld von der bfa, dieses wurde erst im jan/06 ausgezahlt.
hatte für okt/nov/dez/05 hartz 4 bewilligt bekommen, und auch der arge die nachzahlung von anschlussübergangsgeld bekannt gegeben, zwecks verrechnung.
nun stellt die "nette" sachbearbeiterin plötzlich fest, dass ich ja im jan/06 eine einnahme hätte und mir keine 345 € zustünden.
mein einwand, dass dieses eine nachzahlung von 05 wäre und sie dieses bereits verrechnet hätte, liess sie nicht gelten.
was folgt wird wohl eine prüfung sein.
wird die nachzahlung als einkommen gewertet?
nebenbei habe ich von diesem betrag noch unterhalt für okt/nov/dez 05 nachgezahlt zu dem ich verpflichtet bin.
mfg
1. Frage
habe insolvenzantrag am laufen, demzufolge kein eigenes konto. die 345€ gehen auf das konto meines vaters, der freundlicherweise auf seinen namen ein guthabenkonto eingerichtet hat, habe zugriff wegen überweisung und abheben von diesem konto.
die "nette" sachbearbeiterin möchte nun kontoauszüge von diesem konto sehen
Kann ich ihr dieses verwehren, da ich nicht inhaber des kontos bin?
2. Frage
aufgrund einer umschulung hatte ich für okt/nov/dez 05 anspruch auf anschlußübergangsgeld von der bfa, dieses wurde erst im jan/06 ausgezahlt.
hatte für okt/nov/dez/05 hartz 4 bewilligt bekommen, und auch der arge die nachzahlung von anschlussübergangsgeld bekannt gegeben, zwecks verrechnung.
nun stellt die "nette" sachbearbeiterin plötzlich fest, dass ich ja im jan/06 eine einnahme hätte und mir keine 345 € zustünden.
mein einwand, dass dieses eine nachzahlung von 05 wäre und sie dieses bereits verrechnet hätte, liess sie nicht gelten.
was folgt wird wohl eine prüfung sein.
wird die nachzahlung als einkommen gewertet?
nebenbei habe ich von diesem betrag noch unterhalt für okt/nov/dez 05 nachgezahlt zu dem ich verpflichtet bin.
mfg
Nein musst du nicht, aber warum möchtest Du das nicht machen?????die "nette" Sachbearbeiterin möchte nun Kontoauszüge von diesem Konto sehen
Kann ich ihr dieses verwehren, da ich nicht Inhaber des Kontos bin?
Sie überweisen auf das Konto hin, und da der Name mit dein nicht übereinstimmt, möchten Sie denke ich mal sehen ob da auch nicht mehr drauf ist, als Du vielleicht angegeben hast.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Zitat:
Sie überweisen auf das Konto hin, und da der Name mit dein nicht übereinstimmt, möchten Sie denke ich mal sehen ob da auch nicht mehr drauf ist, als Du vielleicht angegeben hast.
Ja aber es ist doch nicht SEIN Konto, dann dürfte das doch gar nicht von Interesse sein, oder bin ich zu doof, um zu begreifen, was die ARGE da will? Es ist das Konto seines Vaters und nicht SEINES, also interessiert doch nicht, was ER angegeben hat, wenn das Konto seinem Vater gehört, oder?
nichtverstehend
Earl Grey
Sie überweisen auf das Konto hin, und da der Name mit dein nicht übereinstimmt, möchten Sie denke ich mal sehen ob da auch nicht mehr drauf ist, als Du vielleicht angegeben hast.
Ja aber es ist doch nicht SEIN Konto, dann dürfte das doch gar nicht von Interesse sein, oder bin ich zu doof, um zu begreifen, was die ARGE da will? Es ist das Konto seines Vaters und nicht SEINES, also interessiert doch nicht, was ER angegeben hat, wenn das Konto seinem Vater gehört, oder?
nichtverstehend
Earl Grey
Das Geld geht aber dort hin, und dann haben die auch ein anrecht zu wissen wem das gehört bzw. wie der Kontostand ist. Da es auch gut sein kann was es ja ein ""schein"" konto ist ! Was ich keinen damit unterstellen will !!!!!!!!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Ich vertsehe es so :
Es ist zwar nicht SEIN Konto sondern das seines Vaters, aber dieser hat Ihm dieses Konto auf Guthabenbasis errichtet, um die Regelmäßigkeit der Zahlungen zu gewähleisten.
Also ist es doch an sich nicht schlimm, wenn er dann die entsprechenden Nachweise vorlegt.
Selbst wenn wirklich mehr Geld draus sein sollte, was er angegeben hat, ist es ja nun mal nicht unmöglich, das der eigentliche Kontoinhaber, sein Vater, auch zugang zum Konto hat und vielleicht darüber Überweisungen tätigt.
Unser Geld ging fast 1 Jahr auf das Konto meiner Mutter, und da mußten wir auch ab und an mal die entsprechenden Nachweise erbringen. Tat aber garnicht weh!
Und alles, was nicht unser Geld war, konnte meine Mutter belegen. Abgesehen davon haben wir immer genau aufgeschrieben, wer welchen Betrag und wann abgeholt hat.
Damit man auch nen Nachweis der Bank hatte, haben wir überwiegend am Automaten Geld geholt, da dieser auf Wunsch auch ne Quittung ausstellt.
Wenn wirklich dann Geld so abgebucht wurde, war es, weil meine Mutter als Inhaberin die einzige EC-Karte hatte.
Also nicht immer gleich mißtrauisch sein, wenn wirklich mal ein Nachweis verlangt wird. Viele jammern, das es so wenige Zuwendungen gibt und das ja dauernd Schmu gemacht wird. Aber wenn man dann selbst was einreichen soll, dann wird auch gejammert. Wer ehrlich damit umgeht, hat auf jeden Fall die besseren Karten.
LG
Carmen
Es ist zwar nicht SEIN Konto sondern das seines Vaters, aber dieser hat Ihm dieses Konto auf Guthabenbasis errichtet, um die Regelmäßigkeit der Zahlungen zu gewähleisten.
Also ist es doch an sich nicht schlimm, wenn er dann die entsprechenden Nachweise vorlegt.
Selbst wenn wirklich mehr Geld draus sein sollte, was er angegeben hat, ist es ja nun mal nicht unmöglich, das der eigentliche Kontoinhaber, sein Vater, auch zugang zum Konto hat und vielleicht darüber Überweisungen tätigt.
Unser Geld ging fast 1 Jahr auf das Konto meiner Mutter, und da mußten wir auch ab und an mal die entsprechenden Nachweise erbringen. Tat aber garnicht weh!

Und alles, was nicht unser Geld war, konnte meine Mutter belegen. Abgesehen davon haben wir immer genau aufgeschrieben, wer welchen Betrag und wann abgeholt hat.
Damit man auch nen Nachweis der Bank hatte, haben wir überwiegend am Automaten Geld geholt, da dieser auf Wunsch auch ne Quittung ausstellt.
Wenn wirklich dann Geld so abgebucht wurde, war es, weil meine Mutter als Inhaberin die einzige EC-Karte hatte.
Also nicht immer gleich mißtrauisch sein, wenn wirklich mal ein Nachweis verlangt wird. Viele jammern, das es so wenige Zuwendungen gibt und das ja dauernd Schmu gemacht wird. Aber wenn man dann selbst was einreichen soll, dann wird auch gejammert. Wer ehrlich damit umgeht, hat auf jeden Fall die besseren Karten.
LG
Carmen
Na ich bin davon ausgegangen, daß die ARGE weiss, daß das Konto seinem Vater gehört da sein eigenes ja wegen Insolvenzantrag nicht existiert (ich nehme an, gepfändet, oder?).DjTermi hat geschrieben:Das Geld geht aber dort hin, und dann haben die auch ein anrecht zu wissen wem das gehört bzw. wie der Kontostand ist.
Da mensch ja ein Konto haben muss um die Leistungen zu empfangen muss er sich eins besorgen. Darf er nicht (da dieses ja auch gepfändet werden würde) fragt er jemanden. Dieser jemand (sein Vater) stellt ihm eines zur Verfügung.
Und warum will die ARGE dann wissen, was sein Vater an Kontobewegungen hat?
Immernoch unverstehend
Earl Grey
Die ARGE will bestimmt nicht wissen, was der VATER für Kontobewegungen hat sondern, denke ich, einfach nur eine routinemäßige Kontrolle machen, ob nicht vielleicht anrechenbares Einkommen vorhanden ist.
Das ist normal. Und, ehrlich gesagt, auch ganz gut so. Denn wer hat sich wohl nicht über Florida-Rolf und Co. beschwert???
Das ist normal. Und, ehrlich gesagt, auch ganz gut so. Denn wer hat sich wohl nicht über Florida-Rolf und Co. beschwert???
Hallo zusammen,
also ich habe seit über 4 Jahren kein eigenes Konto mehr,auch wegen Insolvenz!Das Geld wo ich vom Amt bekomme geht auf das Konto meiner Nichte!Bei mir war es so,das die Bearbeiterin immer wieder gefragt hat wem das Konto gehört,ich sagte ihr das mehrmals....Dann fragte sie laufend ob ich kein eigenes Konto habe,sagt ihr auch mehrmals das ich seit über 4 Jahren kein eigenes Konto mehr habe.Entweder wollte sie das nicht verstehen oder konnte es nicht!
Dann wollte sie die Kontoauszüge meiner Nichte haben vom letzten halben Jahr,dem habe ich sofort widersprochen,weil die Bearbeiterin das Konto meiner Nichte nichts angeht was da ein und ausgeht(ihr Lohn,Miete usw.)Ich habe ihr dann Auszüge gebracht wovon hervorgeht das dort meine Miete abgebucht wird,sowie Strom usw.Denn Rest wo meine Nichte anging,habe ich geschwärzt.
Das wollte sie so nicht hinnehmen,bin dann zu ihrem Chef und der gab mir voll Recht!!!!Seitdem habe ich da meine Ruhe.
Wenn sie also die Auszüge sehen will,dann zeige ihr die wo Bewegungen von dir drauf zu sehen sind,denn Rest geht keiner was an,nichtmal das Amt!
Von wegen sie will ja vielleicht sehen ob da mehr drauf ist usw.Was geht die das vom Amt an was meine Nichte,oder in dem Fall der Vater auf seinem Konto hat?Rein gar nichts!
Gruß:Winfried
also ich habe seit über 4 Jahren kein eigenes Konto mehr,auch wegen Insolvenz!Das Geld wo ich vom Amt bekomme geht auf das Konto meiner Nichte!Bei mir war es so,das die Bearbeiterin immer wieder gefragt hat wem das Konto gehört,ich sagte ihr das mehrmals....Dann fragte sie laufend ob ich kein eigenes Konto habe,sagt ihr auch mehrmals das ich seit über 4 Jahren kein eigenes Konto mehr habe.Entweder wollte sie das nicht verstehen oder konnte es nicht!
Dann wollte sie die Kontoauszüge meiner Nichte haben vom letzten halben Jahr,dem habe ich sofort widersprochen,weil die Bearbeiterin das Konto meiner Nichte nichts angeht was da ein und ausgeht(ihr Lohn,Miete usw.)Ich habe ihr dann Auszüge gebracht wovon hervorgeht das dort meine Miete abgebucht wird,sowie Strom usw.Denn Rest wo meine Nichte anging,habe ich geschwärzt.
Das wollte sie so nicht hinnehmen,bin dann zu ihrem Chef und der gab mir voll Recht!!!!Seitdem habe ich da meine Ruhe.
Wenn sie also die Auszüge sehen will,dann zeige ihr die wo Bewegungen von dir drauf zu sehen sind,denn Rest geht keiner was an,nichtmal das Amt!
Von wegen sie will ja vielleicht sehen ob da mehr drauf ist usw.Was geht die das vom Amt an was meine Nichte,oder in dem Fall der Vater auf seinem Konto hat?Rein gar nichts!
Gruß:Winfried
Du hast ja Recht. Es wird viel Mißbrauch getrieben (nimmt man zumindest an) und das will ja auch keiner, der ehrlich ist. Das Mißtrauen ist aber irgendwie angeboren, weil man oft hört, daß es zu ungünstigen Konstellationen aufgrund Nichtbeachtens irgendwelcher Dinge gekommen ist. Da informiert man sich doch lieber vorab ob das alles rechtens ist bevor man dumm dasteht, weil man alles geglaubt hat, was einem gesagt wurde.ballsport hat geschrieben:Ich vertsehe es so :
Also nicht immer gleich mißtrauisch sein, wenn wirklich mal ein Nachweis verlangt wird. Viele jammern, das es so wenige Zuwendungen gibt und das ja dauernd Schmu gemacht wird. Aber wenn man dann selbst was einreichen soll, dann wird auch gejammert. Wer ehrlich damit umgeht, hat auf jeden Fall die besseren Karten.
Ich war auch mal der Meinung, ehrlich währt am längsten. Aber es gibt viel Ärger, der sich durch schlaues Nachfragen verhindern läßt, denn dumm ist, wer nicht fragt.
Zum Beispiel hätte ich Angst, daß mir ein Strick aus dem gedreht wird, was ich ohne die Absicht des Mißbrauchs nicht angegeben habe. Z.B. weil ich es für belanglos hielt oder einfach vergessen habe. Und da tauchen vielleicht 5 Euro Gewinn an ebay-Verkäufen auf oder ich habe mal 100 Euro von einem Schuldner zurückbekommen. Ja und was ist damit?? Da macht sich die ARGE die Arbeit, dem nachzugehen. Das kostet auch Zeit und Geld. Was kann mir dann z.B. passieren? Muß ich dafür Strafe zahlen oder ins Gefängnis? (die Frage ist übrigens ernst gemeint)
Gruß
Earl, der Graue