Stromnachzahlung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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aylin
Beiträge: 12
Registriert: 29.03.2006 22:17

Stromnachzahlung

Beitrag von aylin »

Hi Leute,

habe ein Problem und weiß nicht mehr weiter.

Ich habe vor ca. 6 Wochen Rechnung vom Stomanbieter bekommen und soll für das Jahr 05 € 140,- nachzahlen.

Habe mit denen telefoniert doch Ratenzahlung bekomme ich nicht, habe auch keinen wo ich was pumpen kann.
Nun habe ich ein Schreiben erhalten, mit der Zahlungsaufforderung bis zum 05.04.06 ansonsten kommt der Außendienstmitarbeiter.

Zu meiner Person: Bin Azubi, habe 2 Kinder und mein Partner, ich erhalte kein Alg2 jedoch meine Kinder+ Partner.

Bitte helft mir!!!
Gast

Beitrag von Gast »

Schriftlich einen Antrag auf Übernahme als Beihilfe bei der Arge stellen.

Dies werden die ablehnen und eine Übernahme als Darlehen anbieten.

Dann enscheidet Ihr, ob Ihr annehmt oder vor das Sozialgericht geht.
aylin
Beiträge: 12
Registriert: 29.03.2006 22:17

Beitrag von aylin »

Danke für deine Antwort,
ich fürchte aber so lange Zeit habe ich nicht mehr. Ich glaub bei mir gehen nächste Woche die Lichter aus. :cry:
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Lassen die sich nicht auch auf eine Ratenzahlung ein ? Ansonsten hin zu deiner ARGE als "" NOTFALL "" vorsprechen , und das regeln.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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