Informationspflicht der Arge

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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peterschneider
Beiträge: 10
Registriert: 13.03.2006 14:19

Informationspflicht der Arge

Beitrag von peterschneider »

ich habe heute bei der Arge angefragt wie sich die Kosten für die Anschaffung einer Küche incl,Geräte,2 Kinderzimmerschränke 2 Betten 2 Lattenroste 2 Matrazen 2 mal Bettzeug 2 mal Kopfkissen errechnen.Ich habe für all diese dinge 604,00 € bekommen und soll dafür alles anschaffen.

Ich stellte der Sachbearbeiterin volgende Frage.

wo ist der Landen wo ich das alles für diesen Preis bekomme und wie Sie ihre Berechnung gemacht hat.
Antwort.Es giebt eine Interne Anweisung wo das drin steht.
Ich fragte Sie ob ich diese Anweisung mal lesen dürfte.
Antwort ::::nein ich müsse Ihr da schon Vertrauen.

Meine Farge nun ...Ist das rechtlich ok....und was kann ich dagegen machen

mfg Peter
Gast

Beitrag von Gast »

Vordere die Arge schriftlich dazu auf, Deine Frage über die Höhe der Leistung zu beantworten.

Geräte und Möbel müssen nicht neu sein, gebraucht geht auch.
Anna
Beiträge: 199
Registriert: 14.03.2006 11:26

Beitrag von Anna »

ich weis ja nicht, ob man das darf. Ich habe einen Einbauherd mit Kochfeld und eine fast neue Matraze aus unserem Gästezimmer über. Wo kommst du denn her?
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