probleme mit der arge (wie bei allen hier)

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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buddha_04xxx
Beiträge: 13
Registriert: 15.03.2006 10:59

probleme mit der arge (wie bei allen hier)

Beitrag von buddha_04xxx »

also naja nun melde ich mich mal wieder

also momentan bewohnen wir eine 70qm wohnung, haben nach einer neuen geschaut und eine gefunden wir sind 2 erwachsene und 2 kinder (7j und 6 monate). 89qm=500€ warmmiete


so nun zur sache, wir waren auf dem amt die whg wurde abgesegnet und sogar als angemessen befunden unterschrieben, unser mietvertrag galt 1 jahr und wäre dann verlängert worden, da wir aber den zuwachs haben schauten wir halt wegen der größeren, also hieß es nun taten, die dame auf der arge sagte uns nochmals gründe schrftl nennen, anträge bzgl kaution und umzugskosten mitbringen und für eine abtrittserklärung den mietvertrag mitbringen.

oki gesagt getan alles gemacht und besorgt (gründe gastherme auf etage (heizung und warmwasser, nachzahlung von ca 800€ iss minimum), nässe/schimmel in der leerstandswhg unter uns und die fenster sowie türen sind undicht ) nun und nen antrag auf einen herd und eine spüle (da wir eine einbauküche hier haben vom vermieter) naja und den mietvertrag haben wir auch unterschrieben und mitbekommen vom vermieter, dies alles geschah am 15.03.


heute kommt ein brief von der arge mit folgendem text
leistung zur sicherung des lebensunterhalts nach ....hier:ihr antrag auf übernahme der whgsbeschaffungskosten


eine zusicherung zu den aufwendungen für die neue unterkunft kann nicht erteilt werden, weil weil... die persönlichen gründe keine erheblich notwendige tatsache darstellen die einen umzug rechtfertigen würde.......
nun haben wir den mietvertrag unterschrieben, am 31.05.06 läuft unser mietvertrag aus, die whg können wir auch beziehen, wir haben uns nun schon um den umzug gekümmert und die 700€ kaution aufgetrieben weil sie uns schon sagte das sie es nicht bezahlen (habe ja auch gleich den antrag dafür nicht abgegeben) und nun das was sollen wir machen ich meine aufs amt gehen und widerspruch einlegen ist klar aber ich meine 70qm 4 personen das ist schon grund genug wir leben hier total beengt da ja auch der kleine noch bei uns schläft und dem anderen steht ab 6 jahren(sagte die dame vom amt zu uns) ein eigenes zimmer zu.


danke schon im vorraus für eure antworten und vielleicht hilfe
Anna
Beiträge: 199
Registriert: 14.03.2006 11:26

Beitrag von Anna »

wieviele Zimmer habt ihr denn im Moment? Ich habe mit 3 Kids in einer 75qm Wohnung gewohnt, war ne 3 Zimmer Wohnung, also ein Kinderzimmer
buddha_04xxx
Beiträge: 13
Registriert: 15.03.2006 10:59

Beitrag von buddha_04xxx »

wir haben jetzt 3 ich mein das reicht ja im großen und ganzen nur halt wohin denn noch mit den möbeln und das größte prob daran iss das wir nen riesen flur haben mit 10qm ne riesen küche mit 10qm und n bad mit 8qm und nen balkon mit berechneten 4qm dh es sind noch 38qm übrig da kannste dir ja ausrechnen was da noch übrig ist, klar die neue whg iss ne 4 raum aber auch nur weil wir sie mit fanden haben ja nach 3 und 4 geschaut und der mietpreis war so gut und die whg iss ja für langfristig gedacht also eher vorrausschauend
buddha_04xxx
Beiträge: 13
Registriert: 15.03.2006 10:59

Beitrag von buddha_04xxx »

was uns einfach nu wuschig macht was bedeutet dieser brief vom amt und warum kommen die erst mit mietvertrag kann unterschrieben werden und nun so ich hab 3 mal gefragt minimum ob wir denn jetzt wirklich den mietvertrag unterschreiben können weil ich mir sicher sein wollte ich und auch meine freundin würden das eidestaatlich erklären sonst hätten wir das nie unterschrieben, denn alleine können wir uns das nicht leisten
Anna
Beiträge: 199
Registriert: 14.03.2006 11:26

Beitrag von Anna »

ich gehe mal von aus, das abgelehnt wurde, weil ihr eine 3 Zimmer Wohnung habt. Klar, Vorrausschauend ist aus unserer Sicht immer gut(würd ich nicht anders machen) aber leider habe ich schon oft gelesen und auch bei Bekannten mitbekommen, das es zumutbar sein soll, das das Baby lange im Elternschlafzimmer bleibt. Schon blöd sowas! Aber trozdem Wiederspruch einlegen und auch nochmal darauf hinweisen, das bereits gekündigt wurde.
Anna
Beiträge: 199
Registriert: 14.03.2006 11:26

Beitrag von Anna »

Sprecht notfalls nochmal mit dem Vermieter, ob ihr, wenns wirklich sein muss, vom Mietvertrag zurücktreten könnt. Halt nur für den Fall der Fälle. Aber trozdem dem Amt gehörig auf die Socken treten! Kann ja nicht sein, das es erst so heißt und dann so.
buddha_04xxx
Beiträge: 13
Registriert: 15.03.2006 10:59

Beitrag von buddha_04xxx »

wie gesagt die haben weniger nach den zimmern oder so gefragt haben ja immer direkt vorgesprochen sie sagte zu uns ja wir können unterschreiben und dann bringen sie den antrag auf die abtrittserklärung mit und den mietvertrag, das wir den antrag auf kaution und umzugskosten nicht abgeben brauchen damit haben wir zwar geknabbert aber akzeptiert und nun aber das?
buddha_04xxx
Beiträge: 13
Registriert: 15.03.2006 10:59

Beitrag von buddha_04xxx »

Anna hat geschrieben:Sprecht notfalls nochmal mit dem Vermieter, ob ihr, wenns wirklich sein muss, vom Mietvertrag zurücktreten könnt. Halt nur für den Fall der Fälle. Aber trozdem dem Amt gehörig auf die Socken treten! Kann ja nicht sein, das es erst so heißt und dann so.
das lustige daran ist wir haben morgen nachmittag n termin mit dem, und wollten die kaution übergeben
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