Wegen Lohnsteuerrückerstattung, bringt ein Einspruch etwas?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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gentleman
Beiträge: 6
Registriert: 22.03.2006 12:10

Wegen Lohnsteuerrückerstattung, bringt ein Einspruch etwas?

Beitrag von gentleman »

Hallo,

bekomme seit Januar 2006 AlG2 und habe jetzt vom Finanzamt Geld zurück bekommen für 2005. Muß jetzt laut Amt über 400 euro zurückzahlen, aber das Geld hab ich verbraucht, bin sogar im Minus!

Nun meine Frage: Lohnt es sich Einspruch dagegen zu stellen? Und wenn ja, wie könnte ich das wohl am besten formulieren? Gibt´s da vielleicht sogar Gerichtsurteile?

Ich bedanke mich schon mal im voraus für jede Antwort!
EarlGrey
Beiträge: 98
Registriert: 10.02.2006 22:01

Beitrag von EarlGrey »

Hallo gentleman,

leider habe ich keinen tollen Tipp für Dich, ich würde einen Widerspruch aber auf jeden Fall versuchen so in der Form:

Ich lege Widerspruch gegen den Bescheid ... ein.
Begründung: Die Einnahmen in Höhe von ... aus Steuerrückzahlung von 2005 stehen mir für das Jahr 2005 zu und sind mir von Amts wegen erst 2006 zugeflossen. Sie sollten daher nicht angerechnet werden. Weiterhin weise ich darauf hin, daß trotz des mir zusätzlich zugeflossenen Geldes ich meine Schulden nicht begleichen konnte. Umso weniger ist es mir möglich, die geforderten 400 Euro zurückzuzahlen.
Ich bitte Sie, den Widerspruch zu prüfen.
MfG...

Zahlen mußt Du aber erstmal trotzdem, die Kasse, die das eingefordert hat, solltest Du von Deinem Widerspruch aber in Kenntnis setzen. (Bei mir hat eine email gereicht) Stell Dich außerdem auf lange Wartezeit ein. Wir haben Anfang Januar Einspruch erhoben und 2 Monate später erstmal den Brief darüber erhalten, daß jener beim Amt eingegangen ist.

Ich habe mir darüber auch schon Gedanken gemacht, wie das wohl ist, wenn ich meine Steuerrückerstattung bekommen. Eigentlich muß man das ja beim Amt als Einnahmen angeben (hast Du das so gemacht oder hat das Amt davon anders Wind bekommen?).
Wie berechnen sie es dann, daß man was zurückzahlen muß?

Grüße
E.G.
gentleman
Beiträge: 6
Registriert: 22.03.2006 12:10

Beitrag von gentleman »

Hallo EarlGrey,

dankeschön erstmal für deine Antwort, hast mir sehr weitergeholfen!

Also ich hab bescheid gesagt, als ich meinen Steuerbescheid bekommen habe. Ich würde dir das gleiche raten, weil es meiner Meinung nach zu riskant wäre nichts zu sagen! Immerhin können die das ohne weiteres rausfinden und es könnte auch im Nachhinein zu einem Verfahren führen.

Die rechnen das als Einkommen und wenn die Steuererstattung dein monatliches Geld vom Amt übersteigt, heben sie deine Bewilligung auf und du mußt dann wieder einen neuen Antrag stellen. Aber wie die das genau rechnen, hab ich jetzt auch nicht so richtig kapiert! Ich bekomme 600 komplett, habe 670 vom Finanzamt bekommen und soll jetzt 470 zurückzahlen. Die haben irgendwas von wegen Wohngeld angerechnet, keine Ahnung.

Im Nachhinein könnte ich mich ohrfeigen! Wenn ich schlau gewesen wäre , hätte ich ganz einfach meine Steuererklärung solange aufgeschoben wie es geht, bis ich wieder aus dem Hartz4 raus bin.

Schönen Gruß

gentleman
EarlGrey
Beiträge: 98
Registriert: 10.02.2006 22:01

Beitrag von EarlGrey »

gentleman hat geschrieben: Im Nachhinein könnte ich mich ohrfeigen! Wenn ich schlau gewesen wäre , hätte ich ganz einfach meine Steuererklärung solange aufgeschoben wie es geht, bis ich wieder aus dem Hartz4 raus bin.
Genau so werde ich es auch machen.

Habe gerade in einem anderen Thread zu Steuerrückzahlungen im Beitrag von Ralf Hagelstein folgendes gelesen:
Ralf Hagelstein hat geschrieben: SG Leipzig vom 16.08.05, Az:S 9 405/05 ER
Einkommensteuererstattung ist zugeflossenes Vermögen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II und daher nicht als Einkommen anzurechnen
Das wäre doch ein hübscher Zusatz für Dein Widerspruchsschreiben.

Grüße
Earl Grey
gentleman
Beiträge: 6
Registriert: 22.03.2006 12:10

Beitrag von gentleman »

Hallo Earl Grey,

genau nach sowas hab ich gesucht! Ich danke dir vielmals! Bin mal gespannt ob´s klappt.

Viele Grüße

gentleman
EarlGrey
Beiträge: 98
Registriert: 10.02.2006 22:01

Beitrag von EarlGrey »

gentleman hat geschrieben: genau nach sowas hab ich gesucht! Ich danke dir vielmals!
Gebe den Dank an Ralf Hagelstein weiter, schliesslich hat er es ja irgendwo aufgetan, nicht ich. Beim nächsten Mal kannste ja auch selbst mal im Forum bissl suchen oder stöbern, dann dauerts mit der Antwort nicht so lange.

Ich kann nur hoffen, dass es klappt. Allerdings ist zu beachten, daß es ja auch VERMÖGEN gibt, das angerechnet wird. Du solltest also nicht über Deinen Freibetrag kommen. Der liegt m.E. bei mind. 4100 Euro pro Person bzw. 200 Euro pro Lebensjahr. Man korrigiere mich, wenn ich da falsch liege.

Würde mich freuen, wenn Du mir über das Ergebnis eine PN zukommen läßt!

Danke
Earl
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