Hallo Leute,
mein Alg 1 läuft nach 6 Monaten demnächst aus und ich musste leider Alg 2 beantragen. Ich sitze seit 2 Tagen vor dem Antrag. Meine erste Frage betrifft Zusatzblatt 1.
Da ich vor meiner Arbeitlosigkeit beruflich fast nur im Ausland und im Jahr nur wenig zu Hause war hatte ich mich zur Untermiete eingemietet. Für mich hatte sich eine eigene Wohnung nicht gelohnt. Ich habe ein Untermietvertrag für 1 Zimmer, Küche und Bad zur Mibenutzung unterschrieben. 160 Euro Kaltmiete und 45 Euro für Nebenkostenpauschale ohne das jedoch die Nebenkosten genau aufgegliedert sind.
Im Antrag steht das ich Mietvertag oder entsprechende Unterlagen vorlegen soll, was auch auf Nebenkosten und Heizkosten zutrifft.
Meine Frage ist nun was genau will die Arge alles haben, wie soll ich die Heiz- und Nebenkosten aufschlüsseln? Zahle ja eine Pauschale für alle Nebenkosten incl. Strom.
Die selbe Frage hatte ich auch der Arge gestellt, bekamm aber nur die Antwort ich solle halt die nötigen Unterlagen beilegen.
Meine 2. Frage betrifft den Zuschlag für ehemalige Bezieher von Arbeitslosengeld.
Ist der Zuschlag eine "Kann" oder "Muss" Regelung? Wovon kann es abhängig gemacht werden?
Für Antworten meinen Dank im Voraus.
Gruß Mario
Erstantrag Hartz 4
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Mariburg
Du legst wegen der Nebenkosten den Mietvertrag vor denn darin steht doch, das Du dafür eine Pauschale bezahlst. Das dürfte ausreichen.
Strom musst Du vom Regelbedarf zahlen.
Wenn der Strom im Mietvertrag bei den Nebenkosten aufgeführt ist bitte Deinen Vermieter darum, daß er Dir bescheinigt in welcher Höhe er den Stromanteil an den Nebenkosten veranschlagt. Vielleicht gibt es einen Unterzähler. Der ist bei untervermieteten Zimmern oft vorhanden und Du kannst Deinen genauen Verbrauch errechnen.
Der befristete Zuschlag steht Dir zu, ist keine Kann-Regelung.
Gruß
Du legst wegen der Nebenkosten den Mietvertrag vor denn darin steht doch, das Du dafür eine Pauschale bezahlst. Das dürfte ausreichen.
Strom musst Du vom Regelbedarf zahlen.
Wenn der Strom im Mietvertrag bei den Nebenkosten aufgeführt ist bitte Deinen Vermieter darum, daß er Dir bescheinigt in welcher Höhe er den Stromanteil an den Nebenkosten veranschlagt. Vielleicht gibt es einen Unterzähler. Der ist bei untervermieteten Zimmern oft vorhanden und Du kannst Deinen genauen Verbrauch errechnen.
Der befristete Zuschlag steht Dir zu, ist keine Kann-Regelung.
Gruß
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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