Habe ich bei Harz 4 ansprüch auf urlaub ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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sphinx06
Beiträge: 1
Registriert: 16.03.2006 19:55

Habe ich bei Harz 4 ansprüch auf urlaub ?

Beitrag von sphinx06 »

Hi ich wolte fragen ob ich bei hartz 4 auch anspruch auf urlaub habe .Ich habe ein sohn der 6 ist und ich wollte dieses jahr im sommer mit ihm in urlaub fahren .Darf ich das ?
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
es stehen Dir 21 Tage Ortsabwesenheit zu. Bei der ARGE oder Kommune anmelden und genehmigen lassen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
ballsport
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Beitrag von ballsport »

@DjTermi

Sind diese Ortsabwesenheitstage in jeder Stadt gleich?

Wie setzt sich das zusammen, das es 21 Tage sind? Varieren die Tage?

lg
Carmen
Gast

Beitrag von Gast »

Diese Aussage richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz.
ballsport
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Beitrag von ballsport »

@Ralf Hagelstein

Und das bedeutet genau?

Kannst Du mir das eventuell genauer erklären?
(Ich mein so für ganz dämliche... :wink: )

Dankeschön.......


Gruß
Carmen
Gast

Beitrag von Gast »

Zur Info:
Gesetze im Internet

Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle des Ministeriums fortlaufend konsolidiert.

Im Aktualitätendienst werden Verlinkungen zu allen neu im Bundesgesetzblatt Teil I verkündeten Vorschriften vorgehalten, bis sechs Monate seit Inkrafttreten verstrichen sind. Dort können folglich auch die Texte der den konsolidierten Gesetzen und Verordnungen zugrunde liegenden Änderungsvorschriften aufgerufen werden.

http://bundesrecht.juris.de/index.html
Erwerbsfähige Hilfebedürftige haben laut SGB II keinen Anspruch auf Urlaub. Im Gesetz ist lediglich Urlaub für Teilnehmer an Eingliederungsmaßnahmen nach § 16 SGB II (Ein-Euro-Jobs) vorgesehen.

In Absatz 3 steht:
(3) Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten nicht nach Absatz 1 als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert, ist den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen; diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz sind entsprechend anzuwenden; für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften erwerbsfähige Hilfebedürftige nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Analog dazu genehmigen die Kommunen zum Teil die Ortsabwesenheit von nicht erwerbstätigen oder in Maßnahmen stehenden eHb.
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