Was darf ich dazuverdienen bei ALG II und noch einige Fragen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Suse
Beiträge: 9
Registriert: 02.01.2006 11:35
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Was darf ich dazuverdienen bei ALG II und noch einige Fragen

Beitrag von Suse »

Hallo,

ich bekomme seit einem halben Jahr ALG II, d. h. meine Miete und die 345 Euro zum Leben. Zusätzlich bekomme ich den auf 1 Jahr befristeten Zuschlag von 160 Euro.
Frage 1. Streicht man mir den Zuschlag wenn ich einen Minijob (400 Euro monatlich) annehme?
Frage 2. Wieviel bleibt mir zusätzlich von den 400 Euro übrig und was wird auf das ALG II angerechnet?

Wäre nett wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.

Liebe Grüße Susanne
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Die jeweiligen Freibeträge auf Zuverdienste / Erhalt von Unterhaltszahlung sind bei den Behörden zu erfragen. Langzeitarbeitlose dürfen ab 1. Oktober 2005 mehr hinzuverdienen.
- bis 100 EUR freies Zusatzeinkommen als Grundfreibetrag
- 20% bis 800 EUR Einkommen
- 10% ab 800 EUR Einkommen
Der Rest wird auf das ALGII angerechnet. Die Obergrenze für Freibeträge beträgt 1200 EUR für Kinderlose und 1500 EUR bei Langzeitarbeitslosigkeit mit Kindern. Von den besseren Zuverdienst-Möglichkeiten zum ALG II profitieren somit insbesondere Bezieher niedriger Einkommen.
Beispiele: Bei 400-Euro-Zusatzverdienst bleiben 160 Euro frei und bei 600-Euro-Zusatzverdienst sind es 200 Euro. Vom Zusatzverdienst wird zunächst der Freibetrag von 100 Euro abgesetzt und auf den so reduzierten Betrag dann der Prozentsatz angewendet.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Suse
Beiträge: 9
Registriert: 02.01.2006 11:35
Wohnort: Frankfurt/Main

Beitrag von Suse »

Hallo Djtermi,

danke für Deine Antwort. Das hilft mir weiter.

Liebe Grüße Susanne
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