jetz muss ich auch mal fragen, denn einige scheinen sich ja mit dem hartz ganz gut auszukennen und ich seit 2 tagen vergeblich versuche meine sachbearbeiterin im sozialamt zu erreichen.
also, ich bin 18 krieg hartz (mom. 221€) und wohne noch daheim bei mama.
wollte im Dezember ausziehen (krieg seit nov. hartz) aber meine mum hat gesagt, ich kann noch daheim wohnen bleiben.
jetzt ist es allerdings so das meine mum vorhat zu meiner schwester zu ziehen (500km weit weg) und ich bleib hier.
jetzt gibt es doch seit januar 06 das neue gesetzt das leute bis 25 kein wohngeld kriegen, weil sie daheim wohnen bleiben sollen.
aber was ist jetzt mit mir.
ich hab nicht vor mit zu meiner schwester zu ziehen. also brauch ich hier eine wohnung die dann vom sozialamt gezahlt werden müsste bis ich endlich wieder arbeit habe.
krieg ich es gezahlt?
hoffe jemand kann mir weiter helfen
dringende Frage
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Pressemitteilung vom 10. Maerz 2006
Betroffenenorganisationen warnen vor der Benachteiligung junger Erwerbslosen und ihrer Familien. Bis zum 31. Maerz ist Auszug unter erleichterten Bedingungen noch moeglich!
Am heutigen Freitag beschliesst der Bundesrat ueber das erste Aenderungsgesetz von Hartz IV. Die Signale seitens der Laendervertreter sind klar: Verschaerften Unterhaltspflichten gegenueber unter 25-jaehrigen Erwerbslosen und einer Kuerzung ihrer Leistungsansprueche wird sich die Laenderkammer genauso wenig in den Weg stellen, wie hoeheren Zugangsbarrieren fuer auslaendische Erwerbslose und einer Halbierung der Rentenbeitraege fuer Arbeitslosengeld II (Alg II) -BezieherInnen. Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. (BAG-SHI) und der Erwerbslosenverein Tacheles e.V. verurteilen in einer gemeinsamen Erklaerung die Gesetzesaenderung. Die Verbaende sehen in dem Gesetz eine rechtliche und materielle Benachteiligung vor allem junger Erwerbsloser.
Schwerwiegende Folgen habe das Aenderungsgesetz fuer die Gruppe der 18- bis 25-jaehrigen Erwerbslosen, die noch bei den Eltern wohnen. Sie zaehlen kuenftig zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern. „Per Gesetz wird eine uneingeschraenkte Unterhaltverpflichtung von Eltern gegenueber ihren erwachsenen Kindern konstruiert, die mit dem buergerlichen Gesetzbuch nicht zu vereinbaren ist”, beurteilt Angelika Klahr von der KOS das Vorhaben. „Der Gesetzgeber schafft damit ein spezielles Armenrecht fuer Erwerbslose, das zum Ziel hat, die Lasten einer verfehlten Arbeitsmarktpolitik bei den Familien abzuladen”. Waehrend viele unter 25-jaehrige ihren Anspruch auf Alg II ganz verlieren werden, erwarte den Rest der jungen Erwerbslosen ab 1. Juli eine drastische Leistungskuerzung. Der Regelsatz fuer 18- bis 25-jaehrige, die im Haushalt der Eltern leben, werde um 20 Prozent auf 276 Euro monatlich gekuerzt. Wird die materielle Belastung dieser Familien weiter erhoeht, fuehre das zu Spannungen und psychischen Problemen. „Die jungen Erwachsenen unterliegen in solchen Situationen quasi einem Auszugsverbot”, erklaert Frank Jaeger von der BAG-SHI. „Der Alg II-Traeger soll den Auszug der erwachsenen Kinder naemlich nur genehmigen, wenn schwerwiegende soziale Gruende oder Aehnliches bereits vorliegen. Wer dagegen ab April ohne Zustimmung des Amtes von den Eltern wegzieht wird mit einer gekuerzten Regelleistung bestraft und bekommt die Kosten der neuen Unterkunft gar nicht mehr bezahlt.” Dieser verfehlten Familienpolitik sowie der Einschraenkung der Freizuegigkeit und Selbstbestimmung von jungen Erwachsenen, die auf Alg II angewiesen sind, wollen die Erwerbslosenverbaende nicht tatenlos zusehen. Eltern seien schliesslich keine Rabeneltern, wenn sie sich den Trennungsprozess von ihren erwachsenen „Kindern” nicht vom Amt verbieten lassen. Die gemeinsame Empfehlung erlaeutert Harald Thomé von Tacheles e.V. „Die Eltern sind nicht verpflichtet, ihre erwachsenen Kinder zu beherbergen und zu versorgen. Wenn sie diese vor die Tuer setzen, wird der Alg II Traeger zwar alles tun, um weitere Zahlungen zu umgehen, die Betroffenen koennen sich dann allerdings gegen das Auszugsverbot wehren.” Die Erwerbslosenverbaende empfehlen denjenigen, die in Zukunft zu Hause ausziehen wollen, ihr Anliegen gegenueber dem Amt selbstbewusst zu vertreten und sich dabei von einer unabhaengigen Beratungsstelle unterstuetzen zu lassen, um ihre Rechte gegebenenfalls auch durch eine Klage vor Gericht erfolgreich durchzusetzen. Allen jungen Erwerbslosen, die ihren Auszug schon fest im Blick haben, rufen die Betroffenenorganisationen auf das „Projekt” noch vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes abzuschliessen. Wer jetzt schnell handele, koenne einer langwierigen Auseinandersetzung um die Uebernahme der kompletten Alg II-Leistungen aus dem Weg gehen. Die Regierung selbst habe den 31. Maerz schliesslich zum Stichtag erhoben und damit zum „Auszugstag” fuer junge Erwerbslose gemacht.
Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen, BAG-SHI, Tacheles e.V.
Angelika Klahr
Frank Jaeger
Harald Thomé
Weitere Informationen unter:
Gesetz zur Aenderung des SGB II und anderer Gesetze
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktu ... 2-2006.pdf
http://www.erwerbslos.de/
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
http://www.bag-shi.de/sozialpolitik/arbeitslosengeld2
http://www.alg-2.info/artikel/familienbande
10. Maerz 2006
