Verdiener müssen Patchwork-Familie unterstützen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Verdiener müssen Patchwork-Familie unterstützen
Wer über ausreichendes Einkommen verfügt, muss auch für die Kinder seines arbeitslosen Partners aufkommen, wenn er in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf in erster Instanz entschieden. Ein Berufstätiger oder Vermögender müsse für seine Patchwork-Familie einstehen - dazu zählten auch die Kinder, die der Lebenspartner mit in die Beziehung gebracht habe. Dies gelte seit Einführung des Arbeitslosengeldes II, teilte das Gericht am Freitag mit. Sozialgericht Düsseldorf (Aktenz.: S 35 AS 146/05)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.