meine lebensgefährtin und ich leben derzeit auf ca 60 m².wir haben beide 2 kinder die auch in unserem haushalt leben.
ich habe im dezember 2005 unsere bedarfsgemeinschaft angemeldet.
meine lebensgefährtin studiert derzeit architektur 1 semester bekommt aber kein bafög weil sie angeblich 1 jahr zu alt sei und keinen anspruch hat.
in unserer bedarfsberechnung wird sie zwar namentlich genannt ,,jedoch bekommt sie keine leistung da sie eine bafög fahige ausbildung macht.
ihr barfög wurde jedoch abgelehnt.wir haben der arge das schon im letzten jahr mitgeteilt ,,,aber immer die selben ausreden,
letztens sagte man uns ,,,sie könne ja aufhören zu studieren dann hätte sie einen anspruch.
das wiederspruchverfahren wurde schon im letzten jahr einegreicht aber auch da hört man nix mehr von.
wie können wir uns nun zur wehr setzen.
wir bekommen für 5 personen leistung müssen aber sechs dafon ernähren.von unsere leistung zahlen wir derzeit auch noch ihre krankenversicherung mit.
nun meine frage..muß das arbeitsamt bis zur klärung vor gericht nicht vorab in vorleistung gehen.denn iwo von soll sie leben.????
mfg peter
kein Bafög
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Auf Ihre Frage kann ich leider nur antworten, dass die ArGe nicht in Vorleistung treten muß.
Wenden Sie sich doch mal an eine Sozialberatungsstelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx
Wenden Sie sich doch mal an eine Sozialberatungsstelle:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx