Wohnung suchen, ohne den Antrag abgegeben zu haben?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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debbie1109
Beiträge: 8
Registriert: 12.02.2006 07:52

Wohnung suchen, ohne den Antrag abgegeben zu haben?

Beitrag von debbie1109 »

Hallo,

ich war vor 2 Tagen beim Arbeitsamt um den ALG2 Antrag abyuholen. Ich habe einen Terminin fuer den 30.03.2006 gekriegt. Also in 3 Wochen kann ich den Antrag erst abgeben, aber Tag der Antragstellung war der Tag.

Ich, 29 wohne mit meinem 2 jaehrigen Kind bei meinem Eltern und will auch ausziehen. Die Person am Schalter, hat mir die Wohnungsmieten Richtlienien mitgegeben und hat gesagt, ich solle vorbeikommen, und das Angebot zeigen, wenn ich was passendes gefunden haette.

Meine Frage ist, wie die eine Wohnung genehmigen koennen, ohne vorher den Antrag genehmight zu haben??

wisst ihr wie das ablauft?
debbie1109
Beiträge: 8
Registriert: 12.02.2006 07:52

DjTermi, hilfe bitte

Beitrag von debbie1109 »

Hallo, hat denn keiner eine Ahnung. DJTermi, Du weisst doch bestimmt bescheid, bitte um Antwort.
Gast

Beitrag von Gast »

Ich verstehe das Problem bei der Fragestellung nicht.

"Genehmigen" muß und kann die Behörde einen Umzug nicht.
Sie kann nur beurteilen, ob die Miete nach den kommunalen Richtwerten als angemessen zu sehen ist.

Lediglich um die Kosten für den Umzug erstattet zu bekommen, benötigt man das o.k. der Behörde.

Die Bearbeitung der Anträge sollte ja wohl auch in 2 - 4 Wochen erledigt sein.

Und natürlich wird sie zuerst den Leistungsantrag bearbeiten, danach den für die Übernahme der Umzugskosten, sofern Du ihn gestellt hast.
debbie1109
Beiträge: 8
Registriert: 12.02.2006 07:52

Beitrag von debbie1109 »

Hallo,

ich will ja garnicht den Umzug bezahlt bekommen, zumal ich nichts zum Umziehen habe. Ich habe erst letze Woche den Antraag geholt und habe einen Termin erhalten um ihn 2 Wochen abzugeben.
Meine Frage ist, ob ich schon nach einer Wohnung suchen und diesen genehmigt bekommen kann, bevor ich ueberhaupt den Antrag abgegeben habe.
Ich muss so schnell wie moeglich eine Wohnugn finden. Die Person am Empfang hat mir einen Zettel gegeben, woe die angemessenen Miethoehen drinstehen und hat gesagt ich kann kommen, wenn ich Angebote haette, um diese genehmigen zu lassen.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Ihre Frage wurde doch nun genau beantwortet:

Ihre Frage:
Meine Frage ist, ob ich schon nach einer Wohnung suchen und diesen genehmigt bekommen kann, bevor ich ueberhaupt den Antrag abgegeben habe.

Ralf Hagelstein:
"Genehmigen" muß und kann die Behörde einen Umzug nicht.

Sie kann nur beurteilen, ob die Miete nach den kommunalen Richtwerten als angemessen zu sehen ist.
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