Zuverdienst?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Wollek
Beiträge: 6
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Zuverdienst?

Beitrag von Wollek »

Hallo, ich bin hartz4 Enpfänger aber habe nun die Möglichkeit, mir mit Stadtführungen in der Touristensaison einen Zuverdienst zu schaffen. Dies ist natürlich sehr unregekmäßig!(ca. 1mal im Monat)
Desweiteren braucht man nicht mal eine Lohnsteuerkarte, das Gehalt von 30€ bekommt man ja so.
Muss ich das trotzdem melden, und wird mir das dann abgezogen, oder ist das dann ein Freibetrag?Von dieser Thematik verstehe ich nicht sehr viel!
Wäre nett, wenn sie mir da mal helfen könnten,
MFG
Wollek
"Wir sind Deutschland"
Gast

Beitrag von Gast »

FREIBETRAG BEI ERWERBSTÄTIGKEIT

Wenn Sie Geld dazu verdienen, wird ein Teil davon auf die Grundsicherung angerechnet. Sie bekommen also weniger Geld von Ihrer ARGE oder Ihrer Agentur für Arbeit. Freibeträge sorgen aber dafür, dass wer arbeitet am Ende auch mehr Geld zur Verfügung hat (siehe Beispiel unten).

Wichtig: Für die Höhe Ihres Freibetrags ist das Bruttoeinkommen (Einkommen vor Steuern und Abgaben) entscheidend. Die Freibeträge addieren sich jeweils. Das heißt, verdienen Sie mehr als 100,- €, wird der Freibetrag für die ersten 100,- trotzdem so berechet, als würden sie genau 100,- € verdienen (die ersten 100,- € bleiben also komplett anrechnungsfrei). Nur für den Betrag, den Ihr Einkommen größer ist als 100,- € gelten die neuen Regelungen. Gleiches gilt bei den anderen Grenzen:

* Die ersten 100,- € aus Erwerbseinkommen werden nicht angerechnet (Grundfreibetrag),
* zusätzlich bleiben 20% des über 100,- aber unter 800,- € liegenden Teils des Bruttoeinkommens anrechnungsfrei.
* Zusätzlich zu den beiden anderen Freibeträgen werden 10% von ihrem Bruttolohn über 800,- € bis zur Verdienstobergrenze nicht angerechnet. Bei Hilfebedürftigen ohne Kind liegt die Verdienstobergrenze bei einem Bruttoeinkommen von 1.200,- €, bei Hilfebedürftigen mit mindestens einem Kind bei 1.500,- €.

Beispiel: Bei einem Bruttoeinkommen von 1.000,- € beträgt das Nettoeinkommen in der Steuerklasse III rund 780,- €. Der Freibetrag errechnet sich jedoch aus dem Bruttoeinkommen von 1.000,- €. Davon liegen 200,- € über der 800,- €-Grenze. Von diesen bleiben 10% anrechnungsfrei. Von den verbleibenden 800,- € liegen 700,- über der 100,-€-Grenze. Davon werden 20% nicht angerechnet. Die verbleibenden 100,- € sind komplett anrechungsfrei. Der Freibetrag errechnet sich also:

20,- € (10% von 200,- €, dem Betrag zwischen 800,- € und 1.000,- €).
+ 140,- € (20% von 700,-€, dem Betrag zwischen 100,- € und 800,- €)
+ 100,- € (Grundfreibetrag)
= 260,- €

220,- € zahlen Sie an Steuern und Sozialabgaben. Auf die Grundsicherung angerechnet wird freilich nur das Nettoeinkommen von 780,- €. Davon wird der Freibetrag von 260,- € abgezogen. Somit wird die Grundsicherung um 520,- € gekürzt. Unterm Strich bleiben also 260,- € mehr in der Kasse.
Arbeitsagentur
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