Antrag auf Fahrtkosten zum neuen Arbeitgeber

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Farbteufel
Beiträge: 10
Registriert: 06.03.2006 11:38

Antrag auf Fahrtkosten zum neuen Arbeitgeber

Beitrag von Farbteufel »

Hallo,

folgendes Problem habe ich mit dem ARGE Job Center in Hannover:
Ich war von 09.04 - 08.05 Hartz 4 Empfänger. Da es in meinem erlernten Beruf in Deutschland immer weniger freie Stellen (Handwerk/Bau) gibt, sah ich mich zu seiner Zeit im Ausland um. Schnell wurde ich fündig. Da der Arbeitgeber in Holland ansässig war, fragte ich im Juni 05 telefonisch bei meinem zuständigen Job Center nach einer Möglichkeit, um die ersten Fahrtkosten erstattet zu bekommen. Mir wurde gesagt, bis zu einer Summe von 300 Euro wäre es auf Antrag möglich. So stellte ich den Antrag am 09.06.05. Nach ca 8 Wochen hatte ich den Antrag immer noch nicht erhalten. Neues Telefonat, mir wurde gesagt, der Antrag ist schon raus gegangen. 2 Tage später war er dann tatsächlich da, so dachte ich...aber bei genauem hinsehen sah ich, das es sich hierbei aber um einen Antrag auf Erstattung von Bewerbungskosten geht (für Porto, Kopien etc.). Es folgte eine weitere telefonische Mitteilung meinerseits, das ich einen falschen Antrag bekommen habe. Am 25.08.05 bekam ich auf meine Bewerbung ein Ok, ich kann zum 29.08.05 meine neue Arbeitsstelle antreten. Da der Antrag immer noch nicht da war, ich den Job aber unbedingt antreten wollte, lieh ich mir 60 Euro für die Fahrkarte von meiner Schwester. Am 27.08.05 schickte ich der Jobagentur eine Meldung, das ich ab dem 29.08.05 eine neue Arbeitsstelle habe und erinnerte nochmal an meinem Antrag vom 09.06.05. Keine Antwort. Am 06.11.05 erinnerte ich ein weiteres mal. Keine Antwort. Am 09.01.06 eine weitere Erinnerung, diesmal als Einschreiben. Die Antwort kam am 12.01.06 mit folgendem Wortlaut:"Da Sie zwischenzeitlich ihre Arbeit bei der Firma ............. angetreten haben, gehe ich davon aus, dass sich ihre Anfrage vom 08.06.05 bezüglich der Erstattung der Fahrtkosten usw. erledigt hat."

Ist das rechtens?

Vielen Dank für eure Antworten.
Farbteufel
Beiträge: 10
Registriert: 06.03.2006 11:38

So So

Beitrag von Farbteufel »

Ich habe ein weiteres meinem zuständigen JobCenter wegen des längst überfälligen Antrag einen Brief geschrieben, in dem ich fragte, ob der Antrag gesetzmässig nicht mehr ausgehändigt werden muss, da ich zwischenzeitlich meinen Job angetreten habe.

Nun kam die Antwort:"...ich habe ihren Antrag bedauerlicherweise in ihrer Leistungsakte unbearbeitet wiedergefunden und bitte um Nachsicht angesichts der sehr späten Bearbeitung."

Oha, Antrag am 08.06.05 gestellt. Erhalten am 03.03.06. Unnötige Kosten für mich: 3 Briefe mal 0.55, ein Einschreiben 2.60 sowie ca 10 Telefonate und 2 fahrten zum Jobcenter mit der Bahn für jeweils 3,60....

Macht mal ebend knapp 12 Euro....
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