Harz4 und Urlaub ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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knuddel1968
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Harz4 und Urlaub ?

Beitrag von knuddel1968 »

Hallo zusammen,


sicher hört sich meine Frage für den ein oder anderen sau dumm an.
Ich komme aus dem Südschwarzwald, nähe Waldshut - Tiengen bin 37 Jahre alt, keine Kinder, nicht verheiratet.
Da ich hier in meiner Umgebung absolut keine Chance sehe in nächster Zukunft Arbeit zu finden, spiele ich mit dem Gedanken zu meiner Freundin nach Paderborn zu ziehen. (+/- 700 km)
Nun habe ich mir sagen lassen das ich erst einen Arbeitsplatz nachweisen müsse in Paderborn, ansonsten würde man mir das Geld wegen NICHT VERFÜGBARKEIT streichen.
Ich wollte für ein Paar Wochen dort hin fahren und dort meine Bewerbungen rausschicken und mich mit meiner Freundin nach einer geeigneten Wohnung umzusehen.

Daher meine Frage;
Kann man als ALG2 Empfänger irgendwie Urlaub beantragen um derartiges zu erledigen ?

Ich verstehe die Logik nicht.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
21 Werktage kannst Du dich in Urlaub abmelden vorher aber abklären !!!
Zuletzt geändert von DjTermi am 10.03.2006 11:21, insgesamt 1-mal geändert.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
knuddel1968
Beiträge: 6
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Beitrag von knuddel1968 »

Vielen Dank für die Info,

in der Tat wurde mir eben 21 WERK-Tage, Urlaub zugesagt.
Wobei sich dies für die ALG2 betroffenen, NICHT - URLAUB, sondern Ortsabwesenheit schimpft.

Bei mir ging dies sehr unkompliziert über dir Bühne.
Aber man sollte sich auf jeden Fall frühzeitig darum kümmern und dies dem Amt mitteilen.
Als Letzte Absicherung sollte man die Schriftliche Bestätigung abwarten, in deren Inhalt zu entnehmen ist von wann bis wann einem die Ortsabwesenheit zugesagt wurde.

Vielen Dank @DjTermi für deine schnelle Antwort. Du hast mir super geholfen !

Tschüssi :mrgreen:
Schreibfehler sind pure Absicht und dienen der Algemeinen Belustigung :D
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Das freut mich was Dir das geholfen hat, ich sage immer lieber Urlaub als Ortsabwesenheit hört sich irgend wie schöner an ;) Das sage ich auch zu meinen Kunden im Amt :)
Dann wünsche ich Dir viel erfolg , bei der suche.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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