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Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Guzzel
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Beitrag von Guzzel »

Hallo erst mal

Ich habe da eine brisante Frage

Ich würde noch bis zum 21.3.2006 ALG 1 beziehen und habe frühzeitig ALG 2 beantragt,damit die Zahlungen übergangslos weiter laufen.

Nun musste ich angeben,ob ich die Steuer schon gemacht habe,dieses ich mit Ja beantwortete.
Plötzlich bekomme ich einen Bescheid,das ich ALG 2 schon ab den 6.02.2006 bekomme obwohl mein ALG 1 noch bis 21.3.2006 läuft.Hatte auch kurz darauf die Zahlung am Konto.Heute bekam ich ein Schreiben das die meine Steuerrückerstattung komplett wollen,obwohl ich wie gesagt eigentlich noch ALG 1 bekommen würde.
Der Rückerstattungstermin wäre eindeutig vor Ablauf von ALG 1 gewesen!
1., ist das zulässig,das sie die ALG 2 vorverlegen dürfen um somit an die Steuererstattung ranzukommen?
Laut § 33 SGB 2 dürfen die das nur ,wenn man ALG 2 hat,aber normalerweise hab ich das ja erst ab 21.3.2006
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Da würde ich sagen da ist was falsch gelaufen, aber generell würde ich sagen kommt es drauf an ob du nicht dual zum ALG 1 als Aufstocker den Antrag eingereicht hast!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Guzzel
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Beitrag von Guzzel »

Nein ich habe den Antrag nicht Dual zum ALG 1 gestellt zum aufstocken ,sondern extra weil mein ALG 1 ausläuft am 21.3.2006

Lg

Guzzel
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Habe Dir eine Nachricht geschickt !!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Guzzel
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Dankeschön DJ Termi :-)

Beitrag von Guzzel »

Vielen Dank für die Hilfe DJ Termi:D

Muss mich echt mal so richtig hier durchlesen,damit ich mich wenigstens einigermassen besser auskenne :wink:
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

och, das kommt noch. Und ich Helfe gern wo ich kann :)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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