Hallo erst mal
Ich habe da eine brisante Frage
Ich würde noch bis zum 21.3.2006 ALG 1 beziehen und habe frühzeitig ALG 2 beantragt,damit die Zahlungen übergangslos weiter laufen.
Nun musste ich angeben,ob ich die Steuer schon gemacht habe,dieses ich mit Ja beantwortete.
Plötzlich bekomme ich einen Bescheid,das ich ALG 2 schon ab den 6.02.2006 bekomme obwohl mein ALG 1 noch bis 21.3.2006 läuft.Hatte auch kurz darauf die Zahlung am Konto.Heute bekam ich ein Schreiben das die meine Steuerrückerstattung komplett wollen,obwohl ich wie gesagt eigentlich noch ALG 1 bekommen würde.
Der Rückerstattungstermin wäre eindeutig vor Ablauf von ALG 1 gewesen!
1., ist das zulässig,das sie die ALG 2 vorverlegen dürfen um somit an die Steuererstattung ranzukommen?
Laut § 33 SGB 2 dürfen die das nur ,wenn man ALG 2 hat,aber normalerweise hab ich das ja erst ab 21.3.2006
Hilfe
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Da würde ich sagen da ist was falsch gelaufen, aber generell würde ich sagen kommt es drauf an ob du nicht dual zum ALG 1 als Aufstocker den Antrag eingereicht hast!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

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Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
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Dankeschön DJ Termi :-)
Vielen Dank für die Hilfe DJ Termi
Muss mich echt mal so richtig hier durchlesen,damit ich mich wenigstens einigermassen besser auskenne

Muss mich echt mal so richtig hier durchlesen,damit ich mich wenigstens einigermassen besser auskenne

och, das kommt noch. Und ich Helfe gern wo ich kann 

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
