Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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DjTermi
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Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II

Beitrag von DjTermi »

Auch diese frage wird mir hier oft gestellt:
Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben alle Arbeitslosen zwischen 15 und 65 Jahren die erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt aufgrund von Hilfebedürftigkeit nicht selbst bestreiten können. Die Antragsteller müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Des Weiteren haben alle Bedürftigen und erwerbsfähigen Personen die mit dem Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft leben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Da die Erwerbsfähigkeit erst mit dem 15. Lebensjahr vorliegen kann, wird für alle Kinder unter diesem Alter eine Pauschale als Sozialgeld gezahlt. In einer Bedarfsgemeinschaft ist grundsätzlich nur eine im Haushalt lebende Person Antragsteller. In Ausnahmefällen werden auch von verschiedenen Personen die Anträge berückscihtigt.

Was bedeutet Erwerbsfähigkeit beim Arbeitslosengeld II ?
Ein Antragsteller ist erwerbsfähig, wenn er in absehbarer Zeit imstande ist, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Hinderungsgründe sind Krankheit oder Behinderung. Für Ausländer gilt weiterhin das Prinzip der Arbeitserlaubnis. Nicht erwerbsfähige Personen in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten statt dem Arbeitslosengeld II das ähnliche Sozialgeld.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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