Hartz4 und Arbeiter- Freundin

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
na-ich
Beiträge: 5
Registriert: 05.03.2006 14:14

Hartz4 und Arbeiter- Freundin

Beitrag von na-ich »

Hallo...
Habe da mal eine komische Frage, bzw eine Bitte um Hilfe...

Ich werde ab April 06 Hartz _empfänger sein.
Bin im Moment noch bei meinen Eltern (Hartz 4 Empfänger und Rentner) gemeldet, nun wurde mir gesagt, das es meinen Eltern noch schlechter gehen würde wenn ich weiterhin im Haushalt "wohne" und Hartz4 empfange.

Nun meine Frage:

Was ist nun besser?
Wenn ich zu meiner Freundin ziehe? Die fest arbeitet und Netto ca 850-900€, hat aber 400€ miete zahlt und täglich an die Arbeit fahren muss?
Habe gelsen, das man erst nach 3 Jahren "eheliche Gemeinschaft" führt
und nach einem jahr erst das Partnereinkommen mit berechnet wird!

Oder:

Wenn ich weiterhin bei meinen Eltern "wohne"?
Gast

Beitrag von Gast »

Wie denn nun?

Stellt das weitere Zusammenleben mit den Eltern für diese nun eine besondere soziale Härte dar, oder nicht?

Wenn ja, hast Du die Möglichkeit entweder einen eigenen Haushalt zu gründen oder z.B. mit Deiner Freundin in einer Wohngemeinschaft zusammen zu leben.
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Habe gelsen, das man erst nach 3 Jahren "eheliche Gemeinschaft" führt
und nach einem jahr erst das Partnereinkommen mit berechnet wird!
Aus welchen Bundesland kommst Du denn ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Beitrag von Gast »

DjTermi hat geschrieben:Aus welchen Bundesland kommst Du denn ?
Diese Frage halte ich für unerheblich, weil dies durch das Urteil des BVG geklärt ist.
Benutzeravatar
DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
Kontaktdaten:

Beitrag von DjTermi »

Du willst damit sagen was dieses Urteil nicht nur für NRW ist ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Beitrag von Gast »

Das Urteil aus NRW bezieht sich auf das Urteil des BVG.
Daher diese Entscheidung. Andere Gerichte können das anders sehen.
na-ich
Beiträge: 5
Registriert: 05.03.2006 14:14

Beitrag von na-ich »

wohnen in thüringen.... wissen echt nichz weiter... ich gab ihr ja jetzt schon monatl. die hälfte der miete! und wenn ich dann nur noch die 330€ bekomm kann ich es nicht mehr.... was können wir tun? bringt es was mich zu ihr zu melden und zu sagen, das wir nicht lang zusammen sind?
will meinen eltern auch keine finanz. probleme machen...
na-ich
Beiträge: 5
Registriert: 05.03.2006 14:14

Beitrag von na-ich »

hallo.... kann uns denn keine helfen? es ist doch nicht schwer zu verstehen. bze eine alltags situation oder nicht????
Gast

Beitrag von Gast »

Die möglichen Antworten sind doch gegeben. Lesen und verstehen.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Ich versuche das dennoch mal allgemein verständlich auszudrücken:
Es geht um zwei verschiedene Themen.
1. Dürfen Sie einfach mit Ihrer Freundin zusammenziehen und erhalten dann Leistungen?
Sie dürfen nur ausziehen, wenn die ArGe vor dem Umzug zustimmt( das gilt für unter 25-Jährige, Ältere sollen nur die Zustimmung einholen, müssen das aber nicht!!), ansonsten erhalten Sie keine Leistungen für die Unterkunft und nur den Regelsatz für einen Angehörigen. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn Sie aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen können. Schwerwiegend wäre z.B. wenn Ihre Eltern Sie rauswerfen oder ein Zusammenleben unerträglich ist, wie Sie das beweisen können, ist noch offen, das Gesetz ist in dieser verschärften Form taufrisch.
2. Wann wird das Einkommen Ihrer Partnerin für Ihren Lebensunterhalt herangezogen? Da kann ich nur Ralf Hagelstein zustimmen, das BVG geht in ständiger Rechtssprechung davon aus, dass ein Zusammenleben von mindestens 3 Jahren eine Voraussetzung dafür ist, dass Sie als Bedarfsgemeinschaft angesehen werden dürfen. Sie sollten aber auf jeden Fall getrennte Konten haben und Ihre Freundin sollte eindeutig erklären, dass sie Sie nicht wirtschaftlich unterstützt und keinesfalls Angaben zu ihrem Einkommen bei der ArGe machen, da sie ja keine Leistungen beantragt hat. Ein gemeinsames Konto wäre in dem Zusammenhang auch eher schädlich.
na-ich
Beiträge: 5
Registriert: 05.03.2006 14:14

Beitrag von na-ich »

na das nenn ich doch mal eine super auskunft. danke. sie will klar nicht für mich aufkommen. verdient ja selber nicht viel (850€)...
vielen lieben dank. aber das mit meinen ellis ist noch ein prob (ich 30Jahre alt) bin ja nur noch bei ihnen gemeldet! :oops:
sie wohnen 15km entfernt, und da wo meine freundin wohnt habe ich 100m weiter eine chance nen job zu bekommen... muss nur nen führerschein machen. :wink: :roll:
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Als erwachsener Mensch über 25 kann die ArGe Sie nicht auf die Wohnung der Eltern verweisen. Sie haben das Recht, Ihr Leben dort zu verbringen, wo Sie leben möchten.

Sie benötigen auch keine Zustimmung der ArGe für den Umzug, wenn Sie die Kosten für Umzug, Courtage und Kaution alleine aufbringen.
na-ich
Beiträge: 5
Registriert: 05.03.2006 14:14

vielen dank

Beitrag von na-ich »

danke schön, so eine antwort bekommt man nur hier. die sagt einem ja sonst keiner! vielen lieben dank! dann kann ich mich ja nun zu ihr melden.... bzw wohnen....

IHR SEID SPITZE!!!!!!!!!!!
Antworten