Ich habs durch, keine eheähnliche Gemeinschaft!!!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Alex

Ich habs durch, keine eheähnliche Gemeinschaft!!!!

Beitrag von Alex »

Moin moin,

heute mal eine gute Nachricht:

meine Freundin hat auch den ALG II Antrag gestellt und es wurde uns ein Schreiben "Überprüfung des Vorliegens einer eheähnlichen Gemeinschaft (§ 7 SGB II)" zugesand. Den haben wir auch warheitsgemäß ausgefüllt.
Zusätzlich habe ich aber noch einen Anhang hinzugefügt.

// Beginn des Schreibens //

Anhang zur “Überprüfung des Vorliegens einer eheähnlichen Gemeinschaft (§ 7 SGB II)


zu 1.1 die Partnerschaft wurde Oktober 2004 durch Unstimmigkeiten beendet und besteht
seit März 2005 wieder fest

Ich möchte darauf hinweisen das wir (Name und Name) eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft führen, nicht Verlobt sind und auch nicht vor haben zu heiraten. Es bestehen keine gegenseitigen Verpflichtungen. Des weiteren wurden in den letzten Monaten von Sozialgerichten in verschiedenen Urteilen festgestellt, das in einer Haus- und Wirtschaftsgemeinschaft folgendes gilt.

Auszug aus dem Urteil des SG Saarbrücken vom 4.4.05 (Az.: S 21 AS 3/05)

Nur wenn sich die Partner der Gemeinschaft so sehr miteinander verbunden fühlen, dass sie zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicherstellen, bevor sie ihr persönliches Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse verwenden, ist ihre Lage mit derjenigen nicht getrennt lebender Ehegatten im Hinblick auf die Anrechnung von Einkommen und Vermögen vergleichbar. Das Fehlen der Bereitschaft hierzu wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung als ein Indiz gewertet, aus dem auf das Nichtbestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft geschlossen werden muss ( so ausdrücklich im Urteil des BverwG vom 17.05.1995 [ Az. 5 C 16/ 93 ] ).

.....

Die Kammer kann nicht a priori davon ausgehen, dass der Antragsteller diesen Begriff im technischen Sinne gemäß den Regelungen des SGB II gebraucht hat, sondern hat alle verfügbaren Hinweistatsachen daraufhin in Blick zu nehmen, ob sie den Schluss rechtfertigen, dass die Partner der betreffenden Lebensgemeinschaft in der Tat den Willen haben, auf Dauer füreinander einzustehen ( Urteil des BverwG vom 17.05.1995 [ Az. 5 C 16/ 93] , zitiert nach JURIS).


In unserem Fall besteht auch keine gesetzliche Unterhaltspflicht, auch sind wir, auf Grund unseren finanziellen Verhältnissen die Sie dem Antrag auf ALG II entnehmen können, nicht gewillt, dauerhaft für einander einzustehen.

Des weiteren sind die in Punkt 2.2 der Überprüfung des Vorliegens einer eheähnlichen Gemeinschaft angegeben geleisteten Zahlungen Zweckgebunden und werden nur für die Gewährleistung der Zahlung der Miete eingesetzt. Somit sehen wir die Voraussetzungen für eine eheähnliche Gemeinschaft nicht erfüllt.


Mit freundlichen Grüßen

// Ende des Schreibens //

Hinzufügen muss ich allerdings, das meine Freundin einen Betrag zur Miete an mich monatlich überweist (schon seit 2000) und zusätzlich Strom und Internet bezahlt.

Bei der Abgabe dieses Schreibens schaute der "un"nette Beamte ungläubig auf den Anhang und verlangte von uns das wir uns zusätzlich noch schriftlich zu unserer gemeinsamen Freizeitgestalltung äußern, haben wir dann auch getan:

"Aufgrund unserer finanziellen Lage bleiben uns leider nicht viele Möglichkeiten einer aktiven Freizeitgestaltung nachzugehen"
dazu dann noch das übliche bla bla bla von wegen fernsehen, Computer und angeln, bzw. Freundinnen besuchen und co.

Der Antrag ist durch und sie erhält auch den vollen Satz von 331 Teuro und zusätzlich noch, da sie vorher ALG1 bezogen hat, 44 Teuro "Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld".


Jetzt warte ich nur noch die Entscheidung wegen der Nebenkostenabrechnung ab wo mir gleich mal schnell knapp 100 Teuro vom ALG2 abgezogen wurden. Notfalls werde ich auch vor Gericht gehen, da der Abrechnungszeitraum für 2004 war und ich 2004 noch kein ALG2 bekommen habe und der Rückfluss aus einer im vorraus geleisteten Zahlung egal in welchem Fall nicht als Einkommen bezeichnet werden kann.

Ich melde mich wieder sobald sich da was getan hat.

Gruß Alex
hera
Beiträge: 15
Registriert: 01.08.2005 19:05
Wohnort: orbg

Beitrag von hera »

Irrer Beitrag. Ich bewundere soviel Courage, davon müßte es mehr Leute geben. Schade dass sichnur wenige so gut damit auskennen, dann würden auf den Ämtern öfter mal die Bearbeiter ins schwitzen kommen.
Wegen der Betriebskostenabrechnung: mir gehts genauso. Knapp 100,- zurück (Übrigens das erste mal) und wird als Einkommen angerechnet. Mit Bescheid lege ich Widerspruch ein. Wenn bei dir was durch ist gib bitte bescheid. Ich mach das auch.
spanky

Beitrag von spanky »

Glückwunsch !
Mal eine Frage : Du klagtest doch bestimmt vor`m Sozialgericht , ist das mit irgendwelchen Kosten verbunden ?
Bei meiner Nebenkostenabrechnung haben diese Verbrecher mein Guthaben von
ca. 200 Euro auch gleich als Einkommen angerechnet . Ich habe Widerspruch eingelegt
und will bei Ablehnung nämlich auch klagen , deswegen meine Frage zu den Kosten .
Alex

Beitrag von Alex »

Moin Moin,

soweit ich weiss kostet das nix, Du gehst einfach zum Rechtspfleger in Deinem zuständigen Gericht und der veranlasst dann die Klage. Wenn es soweit kommen sollte werde ich mich aber genauer erkundigen und mich dann wieder melden.

Gruß Alex
Gast

Nebenkostennachzahlung

Beitrag von Gast »

Aber wenn man was nachzahlen muss dann drücken Sie sich wo sie nur können haben Barechnung von ca. 300 € bekommen und das AA wollte nur rund 25 € übernehmen und die Nebenkostenerhöhung von 10 € (durch mehr Wasser) ist für die "unangemessen" !!!
Weiß da jemand was?
Wenn ihr für den Abrechnungzeitraum noch die Miete selbst gezahlt habt, für was gebt ihr den dann auf dem AA überhaupt an das ihr was raus bekommen habt???
Wäre nett wenn jemand was weiß!
jessy1882
Beiträge: 10
Registriert: 20.09.2005 20:21

Beitrag von jessy1882 »

hallo erstmal also ich kenn das jetzt nur von mir ich habe auch erst die betriebskosten abrechnung bekommen und habe 88 euro guthaben und habe mich gleich mit dem netten herren vom amt in verbindung gesetzt bei mir is das jetzt so das ich das vom vermieter gutgeschrieben bekomme und das auf mein lebensunterhalt für den nächsten monat angerechnet wird. der herr vom amt hat zu mir gesagt das is die einfachste lösung für alle parteien sprich mich dem amt und dem vermieter ansonsten hätten die das so gemacht das die 88 euro auf die miete angerechnet werden sprich das amt 88 euro weniger miete bezahlt da aber meine miete ab november um 12 euro wieder hoch geht möchte der das vom amt nicht so machen da das wieder anders berechnet werden muss und es sein kann das der vermieter mir einen strich durch die rechnung macht aber das mit eurem guthaben is völlig richtig so das wird als besonderes einkommen angrechnet und somit euer lebensunterhalt neu berechnet wird ich hoffe euch konnte geholfen werden mfg jessy :roll:
Kaddi

Beitrag von Kaddi »

Hallo zusammen,

ich war heute mal wieder beim Arbeitsamt und habe einen Arbeitslosengeld II Antrag bekommen. Allerdings habe ich absolut kein Plan von dem Ganzen. Es geht um folgendes:

Ich wohne mit meinem Freund in einer Kellerwohnung im Haus "seiner Eltern". Das letzte Mal wo ich beim Amt war meinten die das wird als eheähnliches Verhältnis angesehen und ich bekomme nichts. Mein Freund ist nicht arbeitslos und hat mit dem Amt somit nichts zu tun. Gibt es irgendwie eine Möglichkeit das ich trotzdem Geld bekomme? Die wissen ja auch nicht das wir zusammen sind und das brauchen die auch gar nicht wissen. Ich muss meinen Unterhalt selbst finanzieren und wir teilen uns die Kosten. Eigentlich sollte ich den Eltern auch Miete zahlen aber momentan ist dies ja unmöglich. Was ist denn wenn die Eltern einen Mietvertrag für mich aufsetzen und ich den mit einreiche? Bringt das was? Ich sitze hier vor dem Stapel von Anträgen und habe keine Ahnung was ich da nun reinschreiben soll. Wenn ich hier nichts zahlen kann dann kann ich mir eine eigene Wohnung suchen aber wer zahlt die?! Das Amt?! Das unterstützen die doch sicher nicht, oder?!?!?! Es befinden sich tausende Fragezeichen in meinem Kopf und ich würde mich sehr freuen wenn mir schnellstmöglich jemand Rat geben könnte.

Viele Grüße,
Kaddi
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