Untermiete bei Hartz 4?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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schlappti
Beiträge: 3
Registriert: 22.01.2006 16:15

Untermiete bei Hartz 4?

Beitrag von schlappti »

Haben folgendes Problem. Der Vermieter möchte, dass wir beide im Mietvertrag stehen. Ich hatte allerdings vor, meinen Bekannten als Untermieter zu nehmen. D.h. er hat ein eigenes Zimmer in meiner Wohnung und wir würden nur Küche und Badezimmer teilen. Wie läuft das? Stehen meinem Bekannten irgendwelche Kürzungen bevor? Und muss der Vermieter meinen Untermietervertrag auch unterschreiben bzw. möchte das Amt vom Vermieter eine Bestätigung etc.??
Ist es auch notwendig 2 Kühlschränke zu haben, oder reicht das, wenn wir meinen Kühlschrank halb aufteilen? Darf ich meinem Untermieter meine Waschmaschine zur Verfügung stellen, oder braucht er eine eigene?
Danke
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo schlappti
Wenn Dein Vermieter keine Genehmigung zur Untervermietung erteilt kannst Du keinen Untermieter aufnehmen. Das Amt wird eine solche Genehmigung haben wollen.
Rede am besten nochmal mit Deinem Vermieter und erkläre ihm die Situation. Vielleicht ist er dann einverstanden. Er muß aber nicht.
Wäre es nicht auch möglich das ihr beide als Wohngemeinschaft aber mit getrenntem Wirtschaften in der Wohnung zusammen wohnt?
Gruß
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
schlappti
Beiträge: 3
Registriert: 22.01.2006 16:15

Beitrag von schlappti »

Hallo Melinde,
was meinst Du genau mit Wohngemeinschaft bzw. mit getrenntem Wirtschaften?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo schlappti
Bei einer Wohngemeinschaft wohnt man nur zusammen in einer Wohnung und hat ansonsten nichts miteinander zu tun,
zumindest sieht das für Außenstehende so aus.
Getrenntes Wirtschaften:
kein gemeinsames Bankkonto, auch keine Verfügungsberechtigung des anderen für dieses Konto.
Einkäufe und Haushalten passieren getrennt. Die Wohnung sieht aus, als würden hier zwei Menschen wohnen, die in keiner näheren Beziehung zueinander stehen. Kühlschrank und Waschmaschine kann man gemeinsam benutzen nur ist es ungünstig wenn bei einem Hausbesuch des Amtes die Wäsche von beiden zusammengewürfelt in der Trommel rotiert bzw. auf einem Haufen liegt.
(könnte ja sein es ist gerade Waschtag)
Fremde Menschen haben auch selten Ihre Zahnbürsten zusammen in einem Becher oder benutzen das gleiche Bett oder Kleiderschrank.
:wink:
Gruß
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