Lebe mit meiner freundin in einer bedarfsgemeinschaft,habe ein kind,aus früher beziehung.Jetzt bekomm ich arbeitslosengeld,und meine freundin hartz 4.Jetzt sagten die mir von der hartz stelle,das ich mit dem jugendamt sprechen soll das ich kein unterhalt mehr zahlen kann.Hab ich auch gemacht,und die meinten,ich wäre gegenüber meiner freundin nicht unterhaltspflichtung und müßte weiter unterhalt zahlen.Ich wäre nur meiner tochter unterhaltspflichtig nicht meiner freundin,das wäre nur anders wenn wir verheiratet wären.Aber da dürfen die doch auch mein geld nicht mit anrechnen bei der harztstelle aber das wird voll angerechnet.Hoffe es gibt jemand der damit erfahrung hat und in der selben situation ist.Gruß M.K
Bedarfsgemeinschaft und Unterhaltzahlung
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michaellknze
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Bedarfsgemeinschaft und Unterhaltzahlung
Hallo!
Lebe mit meiner freundin in einer bedarfsgemeinschaft,habe ein kind,aus früher beziehung.Jetzt bekomm ich arbeitslosengeld,und meine freundin hartz 4.Jetzt sagten die mir von der hartz stelle,das ich mit dem jugendamt sprechen soll das ich kein unterhalt mehr zahlen kann.Hab ich auch gemacht,und die meinten,ich wäre gegenüber meiner freundin nicht unterhaltspflichtung und müßte weiter unterhalt zahlen.Ich wäre nur meiner tochter unterhaltspflichtig nicht meiner freundin,das wäre nur anders wenn wir verheiratet wären.Aber da dürfen die doch auch mein geld nicht mit anrechnen bei der harztstelle aber das wird voll angerechnet.Hoffe es gibt jemand der damit erfahrung hat und in der selben situation ist.Gruß M.K
Lebe mit meiner freundin in einer bedarfsgemeinschaft,habe ein kind,aus früher beziehung.Jetzt bekomm ich arbeitslosengeld,und meine freundin hartz 4.Jetzt sagten die mir von der hartz stelle,das ich mit dem jugendamt sprechen soll das ich kein unterhalt mehr zahlen kann.Hab ich auch gemacht,und die meinten,ich wäre gegenüber meiner freundin nicht unterhaltspflichtung und müßte weiter unterhalt zahlen.Ich wäre nur meiner tochter unterhaltspflichtig nicht meiner freundin,das wäre nur anders wenn wir verheiratet wären.Aber da dürfen die doch auch mein geld nicht mit anrechnen bei der harztstelle aber das wird voll angerechnet.Hoffe es gibt jemand der damit erfahrung hat und in der selben situation ist.Gruß M.K
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michaellknze
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Hallo michaellknze
Soweit ich weiß kann erst dann der Unterhalt für Deine Tochter wegfallen, wenn Du selber Alg 2 beziehst. Solange das nicht so ist, und hoffen wir mal es kommt nicht dazu, ist der Unterhalt zu zahlen.
Dein Einkommen wird mitberechnet, weil ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und da alles Einkommen berücksichtigt wird.
Ob der Unterhalt den Du an Deine Tochter zahlst von Deinem Einkommen vorher abgezogen wird weiß ich allerdings nicht.
Gruß
Soweit ich weiß kann erst dann der Unterhalt für Deine Tochter wegfallen, wenn Du selber Alg 2 beziehst. Solange das nicht so ist, und hoffen wir mal es kommt nicht dazu, ist der Unterhalt zu zahlen.
Dein Einkommen wird mitberechnet, weil ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und da alles Einkommen berücksichtigt wird.
Ob der Unterhalt den Du an Deine Tochter zahlst von Deinem Einkommen vorher abgezogen wird weiß ich allerdings nicht.
Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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