4 Raumwohnung bei 2 personen
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4 Raumwohnung bei 2 personen
Hallo, mich würde mal interessieren, ob man bei 2 Personen ( 1 davon HarzVI, der andere Arbeitstätig) in eine 4 Raumwohnung ziehen kann mit 69 m2 und einer warmmiete von 410,- euro?????
Kann mir da einer helfen????????????
Danke Gruss Micrajenni
Kann mir da einer helfen????????????
Danke Gruss Micrajenni
Wieviel verdient der jenige denn der in Arbeit ist ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Für Berlin gilt folgendes:
Ausführungsvorschriften
zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II
(AV-Wohnen)
Tacheles
Hier nochmal vom Mieterverein:
Ausführungsvorschriften
zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II
(AV-Wohnen)
Tacheles
Hier nochmal vom Mieterverein:
Berliner MietervereinAngemessenheit der Wohnkosten
Die Leistungen zur Deckung der Wohnkosten werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind (§ 22 Abs. 1 SGB II). Gezahlt werden die tatsächlichen Aufwendungen, also die vereinbarte Miete plus Betriebskostenvorauszahlung in voller Höhe.
Bei Antragstellung ist die Höhe der Miete nachzuweisen. Dazu können der Mietvertrag oder andere Unterlagen vorgelegt werden, z.B. auch das letzte Mieterhöhungsschreiben.
Was angemessen ist, kann nach § 27 SGB II in einer Verordnung geregelt werden. Der Senat hat am 7. Juni 2005 Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II erlassen. Sie treten zum 1. Oktober 2005 in Kraft (siehe unsere Dokumentation weiter unten).
Vorrangiges Ziel der Ausführungsvorschriften ist die Sicherung angemessenen Wohnraumes für hilfebedürftige Erwerbsfähige und Familienangehörige. Hauptkriterium für die Prüfung der Angemessenheit ist die Brutto-Warmmiete einer Wohnung - unabhängig von ihrer Größe. Es wurden folgende Richtwerte in Relation zur Haushaltsgröße festgelegt:
1-Personen-Haushalt: 360 Euro
2-Personen-Haushalt: 444 Euro
3-Personen-Haushalt: 542 Euro
4-Personen-Haushalt: 619 Euro
5-Personen-Haushalt: 705 Euro