4 Raumwohnung bei 2 personen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Micrajenni
Beiträge: 5
Registriert: 03.03.2006 20:01

4 Raumwohnung bei 2 personen

Beitrag von Micrajenni »

Hallo, mich würde mal interessieren, ob man bei 2 Personen ( 1 davon HarzVI, der andere Arbeitstätig) in eine 4 Raumwohnung ziehen kann mit 69 m2 und einer warmmiete von 410,- euro?????

Kann mir da einer helfen????????????

Danke Gruss Micrajenni
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
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Beitrag von DjTermi »

Wieviel verdient der jenige denn der in Arbeit ist ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Micrajenni
Beiträge: 5
Registriert: 03.03.2006 20:01

Beitrag von Micrajenni »

Hi , sorry, das bin ich, sorry, ich bekomme leider nur schlappe 700 euro raus, nicht wirklich der hammer.

Gruss Micrajenni
Gast

Beitrag von Gast »

Seid Ihr eine Bedarfs- oder Wohngemeinschaft?
Micrajenni
Beiträge: 5
Registriert: 03.03.2006 20:01

Beitrag von Micrajenni »

Bedarfsgemeinschaft
Gast

Beitrag von Gast »

Schade, bei einer Wohngemeinschaft wäre es einfach und eindeutig.

Wie sind denn die kommunalen Regelungen bei Euch bezgl. des Wohnraumes?
Micrajenni
Beiträge: 5
Registriert: 03.03.2006 20:01

Beitrag von Micrajenni »

?????????????????????????????? keine Ahnung???????????????????
Gast

Beitrag von Gast »

Dann solltest Du Dich mal bei Deiner Arge erkundigen.
Micrajenni
Beiträge: 5
Registriert: 03.03.2006 20:01

Beitrag von Micrajenni »

bin aus Berlin Marzahn / Helersdorf
Gast

Beitrag von Gast »

Für Berlin gilt folgendes:

Ausführungsvorschriften
zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II
(AV-Wohnen)
Tacheles

Hier nochmal vom Mieterverein:
Angemessenheit der Wohnkosten

Die Leistungen zur Deckung der Wohnkosten werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind (§ 22 Abs. 1 SGB II). Gezahlt werden die tatsächlichen Aufwendungen, also die vereinbarte Miete plus Betriebskostenvorauszahlung in voller Höhe.

Bei Antragstellung ist die Höhe der Miete nachzuweisen. Dazu können der Mietvertrag oder andere Unterlagen vorgelegt werden, z.B. auch das letzte Mieterhöhungsschreiben.

Was angemessen ist, kann nach § 27 SGB II in einer Verordnung geregelt werden. Der Senat hat am 7. Juni 2005 Ausführungsvorschriften zur Ermittlung angemessener Kosten der Wohnung gemäß § 22 SGB II erlassen. Sie treten zum 1. Oktober 2005 in Kraft (siehe unsere Dokumentation weiter unten).

Vorrangiges Ziel der Ausführungsvorschriften ist die Sicherung angemessenen Wohnraumes für hilfebedürftige Erwerbsfähige und Familienangehörige. Hauptkriterium für die Prüfung der Angemessenheit ist die Brutto-Warmmiete einer Wohnung - unabhängig von ihrer Größe. Es wurden folgende Richtwerte in Relation zur Haushaltsgröße festgelegt:
1-Personen-Haushalt: 360 Euro
2-Personen-Haushalt: 444 Euro
3-Personen-Haushalt: 542 Euro
4-Personen-Haushalt: 619 Euro
5-Personen-Haushalt: 705 Euro
Berliner Mieterverein
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